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Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet "Irscher Straße 31", Saarburg; Sachstand

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 06.10.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 3 - Planung Az.: Ost/FiJ öffentlich Vorlagen-Nr.: 118/2026/149 I N F O R M A T I O N S V O R L A G E Gremium : Bauausschuss des Stadtrates Saarburg Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet "Irscher Straße 31", Saarburg; Sachstand Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. In seiner Sitzung am 01.07.2026 hatte der Bauausschuss der Bauvoranfrage für eine überarbeitete Wohnbebauung auf dem Gelände des ehem. Autohauses in der Irscher Straße 31 das gemeindliche Einvernehmen erteilt, aber die Anwendung des sog. „Bauturbos“ zur Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes versagt. In der Folge muss eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden. Nach erfolgter Abstimmung zwischen der Kreisverwaltung und dem hiesigen Bauamt kann die Änderung in einem einstufigen Verfahren durchgeführt werden. Dies wurde dem Investor mitgeteilt. In einem nächsten Schritt wäre dann ein Änderungsentwurf des Bebauungsplans durch ein vom Investor zu beauftragendes Planungsbüro vorzulegen, welcher in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorberaten werden kann. V e r t e i l e r : - Stadt Saarburg - - zum Vorgang

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