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Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet "Irscher Straße 31", Saarburg; Sachstand
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 06.10.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 3 - Planung Az.: Ost/FiJ
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 118/2026/149
I N F O R M A T I O N S V O R L A G E
Gremium : Bauausschuss des Stadtrates Saarburg
Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet "Irscher Straße 31", Saarburg;
Sachstand
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
In seiner Sitzung am 01.07.2026 hatte der Bauausschuss der Bauvoranfrage für eine
überarbeitete Wohnbebauung auf dem Gelände des ehem. Autohauses in der Irscher Straße 31
das gemeindliche Einvernehmen erteilt, aber die Anwendung des sog. „Bauturbos“ zur Erteilung
der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes versagt.
In der Folge muss eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden. Nach erfolgter
Abstimmung zwischen der Kreisverwaltung und dem hiesigen Bauamt kann die Änderung in
einem einstufigen Verfahren durchgeführt werden. Dies wurde dem Investor mitgeteilt. In einem
nächsten Schritt wäre dann ein Änderungsentwurf des Bebauungsplans durch ein vom Investor
zu beauftragendes Planungsbüro vorzulegen, welcher in einer der nächsten Sitzungen des
Bauausschusses vorberaten werden kann.
V e r t e i l e r :
- Stadt Saarburg
-
- zum Vorgang
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