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Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Auskiesung im Bereich der Ingestion am Altrhein Leimersheim
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rülzheim |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Leimersheim
Eilentscheidung
Gremium: Sitzungsdatum: TOP-Status:
Gemeinderat Leimersheim 04.11.2026 öffentlich
Fachbereich: FB1 - Zentrale Vorlagendatum: 22.10.2026
Dienste
Sachbearbeiter/in: Bentz, Klaus Vorlagen-Nr: 2026/0264
Leiter/in Fachber.: Bentz, Klaus Telefon: 7002-1022
Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Auskiesung im Bereich der
Ingestion am Altrhein Leimersheim
Ortsbürgermeister Matthias Schardt trifft im Benehmen mit den Beigeordneten Herrn Herbert
Mühlbauer und Frau Elke Huber gemäß § 48 GemO folgende Eilentscheidung:
Auskiesung im Bereich der Ingestion am Altrhein Leimersheim
Sachbericht:
Die im Leimersheimer Altrhein im Bereich der Ingestion vorhandene Kiesbank, die
gewässerökologisch und -morphologisch als hochwertig und unbedingt erhaltenswert
einzustufen ist, wächst in den vergangenen Jahren stetig an. Das durch die Ingestion
hereinströmende Wasser umfließt diese Kiesbank in nördliche Richtung und es kommt dadurch
zu regelmäßigen Uferabbrüchen am Karlskopf.
Bei einer Fachbehördenbeteiligung mit der SGD Süd und der Kreisverwaltung Germersheim,
untere Wasserbehörde wurde die Situation besprochen, und Lösungsmöglichkeiten gesucht.
Die SGD Süd hat (fachbereichsübergreifend aus den Bereichen Gewässerunterhalt, Fischerei,
Naturschutz) folgende Stellungnahme zum Projekt abgegeben:
Im Einlaufbereich des Leimersheimer Altrheins hat sich in den vergangenen Jahren eine
umfangreiche Kiesbank gebildet. Diese Sedimentablagerung bewirkt, dass das einströmende
Wasser nicht mehr direkt in den Altrhein gelangt, sondern nördlich um die Kiesbank
herumgeführt wird und im Bereich der angrenzenden Waldflächen zu Erosionen führt. Den damit
verbundenen Flächenverlust möchten Sie als Gemeinde nachvollziehbarerweise nicht weiter
hinnehmen.
Im Rahmen unseres Jahresgesprächs im Februar 2025 sowie in einem weiteren Termin am
04.03.2026 in unserem Hause wurde gemeinsam erörtert, dass die Herstellung eines mittigen
Abflussgerinnes im Bereich der Kiesbank eine geeignete Maßnahme darstellen kann, um die
hydraulische Situation zu stabilisieren, die fortschreitende Erosion einzudämmen und
gleichzeitig eine ökologisch vorteilhafte Durchströmung der Kiesbank zu ermöglichen. Die obere
Fischereibehörde bewertet die Maßnahme positiv und bestätigt, dass eine gezielte
Kiesentnahme zur Förderung kieslaichender Fischarten begrüßt wird, sofern die Seitenarme
weiterhin offen gehalten werden.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Maßnahme zwar nicht zwingend erforderlich, da keine
unmittelbare Gefährdung wasserbaulicher Anlagen besteht. Gleichwohl ist festzustellen, dass
die bestehende Abflussführung zu unerwünschter Erosion im nördlichen Uferbereich und damit
zu fortschreitenden Flächenverlusten führt. Die geplante Kiesentnahme kann daher mit
positiven Effekten verbunden sein, da sie dazu dient, die fortschreitende Erosion einzudämmen,
die Abflussdynamik im Bereich der Ingestion zu stabilisieren und die ökologische
Funktionsfähigkeit des Altrheins zu stärken.
Wasserrechtlich ist die geplante Entnahme von Kiesablagerungen im Einlaufbereich des
Leimersheimer Altrheins aus unserer Sicht als Maßnahme der Gewässerunterhaltung nach §
39 WHG einzuordnen. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung einer geordneten
Abflussführung, die Verringerung der fortschreitenden Ufererosion sowie die Verbesserung der
ökologischen Durchströmung des Altrheins. Ein Gewässerausbau im Sinne des § 67 WHG liegt
u.E. nicht vor, da keine strukturelle Veränderung des Gewässers erfolgt, sondern eine
Rückführung in den vormaligen Zustand. Die Kiesbank stellt eine dynamische
Sedimentablagerung dar, deren teilweise Entfernung der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des
Gewässers dient.
Aufgrund des Umfangs der Sedimententnahme sowie der Lage im ökologisch sensiblen
Auenbereich ist die Maßnahme in enger Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und
Naturschutzbehörden zu konzipieren und sofern allen Belangen Rechnung getragen werden
kann, durchzuführen. Aus unserer Sicht sind, neben den Anforderungen des Naturschutzes
mindestens die Erstellung eines Ausführungskonzeptes als auch eine ökologische
Baubegleitung erforderlich.
Die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung schätzt die Maßnahme als „Maßnahme
der Gewässerunterhaltung“ ein. In der Stellungnahme wurde der Durchführungszeitraum auf
einen Bereich außerhalb der Brut- und Setzzeit festgelegt. Ebenso ist bei der Maßnahme eine
Ökologische Baubegleitung einzubinden.
Für die Ökologische Baubegleitung wurde das Büro Dirk Bernd, Lindenfels beauftragt. Bei
einem Ersttermin vor Ort wurde wie Maßnahme wie folgt festgelegt:
Eine Baufeldfreimachung für das Einsetzen des Baggers und die Abfuhr durch geringfügigen
Rückschnitt der beiden Weiden im gelb markierten Bereich auf ein Lichtraumprofil von 6-7 m ist
problemlos möglich.
Die Rückschnitte erfolgen bedarfsgerecht und minimalinvasiv durch die durchführende Fa. Wolf.
Für die Entnahme des Kieses wird der Bereich südlich vorgeschlagen (im nachfolgenden Plan
orange markiert). Hintergrund ist, dass eine „Abtrennung“ der Kiesinsel von der Zuwegung für
die Artenvielfalt auf der Insel Vorteile mitbringt, wenn dadurch weniger Begehungen durch
Menschen und Fressfeinde wie z. B den Waschbär erfolgen können.
Um den Uferbereich des Südufers nicht zu belasten, wird empfohlen, einen Abstand
einzuhalten. Der komplette Inselbereich sollte vom Bewuchs befreit werden.
Der Eingriff in die beginnende Weichholzaue wird als geringer eingestuft als der ökologische
Nutzen. Zudem ist bei höheren Wasserständen künftig dadurch eher zu erwarten, dass
überströmendes Wasser den ungewünschten Bewuchs wieder fortspült, da die Rauigkeit durch
die Bepflanzung (Wandeffekt) entfällt. Zum Baubeginn soll nochmal eine Begehung mit den
Artenschützern erfolgen, ebenso im Nachgang der Arbeiten. Zielzustand wäre eine
Umströmung wie aktuell im Norden vorhanden. Diese wird als ökologisch sehr hochwertig
eingestuft. Dadurch könnte die Fließgeschwindigkeit in der nördlichen Umströmung reduziert
werden, was wieder neue Lebensräume eröffnet. Und im Süden dann ein eher stärker
durchströmter Bereich.
Der Materialtransport erfolgt mittels LKW durch die Firmen Wolf und Pfadt. Als Beginn der
Maßnahme wurde der 20.10.2026 ins Auge gefasst und wird auf ca. 10 Werktage geschätzt.
Dies in Abhängigkeit von der Arbeitsauslastung der Fa. Wolf und den Wasserständen. Die
Durchführung ist auf Grund der aktuell sehr günstigen Wasserstände kurzfristig geplant. Durch
angekündigte Regenfälle im Einzugsgebiet des Rheins ist kurzfristig mit einer Erhöhung des
Wasserstandes von ca. 3 m auf ca. 4 m am Pegel Maxau zu rechnen.
Daher ist eine Beschlussfassung in der Sitzung 29.10.2026 für den Zeitablauf nicht passend
und die Maßnahme wurde über eine Eilentscheidung freigegeben.
Beschluss:
Auf Grund der Dringlichkeit zur Zustimmung der Maßnahme „Auskiesung an der Ingestion im
Altrhein Leimersheim wurde durch Ortsbürgermeister Schardt in Benehmen mit den
Beigeordneten Herbert Mühlbauer und Elke Huber die Entscheidung im Rahmen des
Eilentscheidungsrechts gem. § 48 GemO getroffen.
Leimersheim, 14.10.2026
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
gez. Schardt
Ortsbürgermeister
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