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Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Auskiesung im Bereich der Ingestion am Altrhein Leimersheim

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Rülzheim
Datum2026-11-04
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Ortsgemeinde Leimersheim Eilentscheidung Gremium: Sitzungsdatum: TOP-Status: Gemeinderat Leimersheim 04.11.2026 öffentlich Fachbereich: FB1 - Zentrale Vorlagendatum: 22.10.2026 Dienste Sachbearbeiter/in: Bentz, Klaus Vorlagen-Nr: 2026/0264 Leiter/in Fachber.: Bentz, Klaus Telefon: 7002-1022 Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Auskiesung im Bereich der Ingestion am Altrhein Leimersheim Ortsbürgermeister Matthias Schardt trifft im Benehmen mit den Beigeordneten Herrn Herbert Mühlbauer und Frau Elke Huber gemäß § 48 GemO folgende Eilentscheidung: Auskiesung im Bereich der Ingestion am Altrhein Leimersheim Sachbericht: Die im Leimersheimer Altrhein im Bereich der Ingestion vorhandene Kiesbank, die gewässerökologisch und -morphologisch als hochwertig und unbedingt erhaltenswert einzustufen ist, wächst in den vergangenen Jahren stetig an. Das durch die Ingestion hereinströmende Wasser umfließt diese Kiesbank in nördliche Richtung und es kommt dadurch zu regelmäßigen Uferabbrüchen am Karlskopf. Bei einer Fachbehördenbeteiligung mit der SGD Süd und der Kreisverwaltung Germersheim, untere Wasserbehörde wurde die Situation besprochen, und Lösungsmöglichkeiten gesucht. Die SGD Süd hat (fachbereichsübergreifend aus den Bereichen Gewässerunterhalt, Fischerei, Naturschutz) folgende Stellungnahme zum Projekt abgegeben: Im Einlaufbereich des Leimersheimer Altrheins hat sich in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Kiesbank gebildet. Diese Sedimentablagerung bewirkt, dass das einströmende Wasser nicht mehr direkt in den Altrhein gelangt, sondern nördlich um die Kiesbank herumgeführt wird und im Bereich der angrenzenden Waldflächen zu Erosionen führt. Den damit verbundenen Flächenverlust möchten Sie als Gemeinde nachvollziehbarerweise nicht weiter hinnehmen. Im Rahmen unseres Jahresgesprächs im Februar 2025 sowie in einem weiteren Termin am 04.03.2026 in unserem Hause wurde gemeinsam erörtert, dass die Herstellung eines mittigen Abflussgerinnes im Bereich der Kiesbank eine geeignete Maßnahme darstellen kann, um die hydraulische Situation zu stabilisieren, die fortschreitende Erosion einzudämmen und gleichzeitig eine ökologisch vorteilhafte Durchströmung der Kiesbank zu ermöglichen. Die obere Fischereibehörde bewertet die Maßnahme positiv und bestätigt, dass eine gezielte Kiesentnahme zur Förderung kieslaichender Fischarten begrüßt wird, sofern die Seitenarme weiterhin offen gehalten werden. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Maßnahme zwar nicht zwingend erforderlich, da keine unmittelbare Gefährdung wasserbaulicher Anlagen besteht. Gleichwohl ist festzustellen, dass die bestehende Abflussführung zu unerwünschter Erosion im nördlichen Uferbereich und damit zu fortschreitenden Flächenverlusten führt. Die geplante Kiesentnahme kann daher mit positiven Effekten verbunden sein, da sie dazu dient, die fortschreitende Erosion einzudämmen, die Abflussdynamik im Bereich der Ingestion zu stabilisieren und die ökologische Funktionsfähigkeit des Altrheins zu stärken. Wasserrechtlich ist die geplante Entnahme von Kiesablagerungen im Einlaufbereich des Leimersheimer Altrheins aus unserer Sicht als Maßnahme der Gewässerunterhaltung nach § 39 WHG einzuordnen. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung einer geordneten Abflussführung, die Verringerung der fortschreitenden Ufererosion sowie die Verbesserung der ökologischen Durchströmung des Altrheins. Ein Gewässerausbau im Sinne des § 67 WHG liegt u.E. nicht vor, da keine strukturelle Veränderung des Gewässers erfolgt, sondern eine Rückführung in den vormaligen Zustand. Die Kiesbank stellt eine dynamische Sedimentablagerung dar, deren teilweise Entfernung der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gewässers dient. Aufgrund des Umfangs der Sedimententnahme sowie der Lage im ökologisch sensiblen Auenbereich ist die Maßnahme in enger Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden zu konzipieren und sofern allen Belangen Rechnung getragen werden kann, durchzuführen. Aus unserer Sicht sind, neben den Anforderungen des Naturschutzes mindestens die Erstellung eines Ausführungskonzeptes als auch eine ökologische Baubegleitung erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung schätzt die Maßnahme als „Maßnahme der Gewässerunterhaltung“ ein. In der Stellungnahme wurde der Durchführungszeitraum auf einen Bereich außerhalb der Brut- und Setzzeit festgelegt. Ebenso ist bei der Maßnahme eine Ökologische Baubegleitung einzubinden. Für die Ökologische Baubegleitung wurde das Büro Dirk Bernd, Lindenfels beauftragt. Bei einem Ersttermin vor Ort wurde wie Maßnahme wie folgt festgelegt: Eine Baufeldfreimachung für das Einsetzen des Baggers und die Abfuhr durch geringfügigen Rückschnitt der beiden Weiden im gelb markierten Bereich auf ein Lichtraumprofil von 6-7 m ist problemlos möglich. Die Rückschnitte erfolgen bedarfsgerecht und minimalinvasiv durch die durchführende Fa. Wolf. Für die Entnahme des Kieses wird der Bereich südlich vorgeschlagen (im nachfolgenden Plan orange markiert). Hintergrund ist, dass eine „Abtrennung“ der Kiesinsel von der Zuwegung für die Artenvielfalt auf der Insel Vorteile mitbringt, wenn dadurch weniger Begehungen durch Menschen und Fressfeinde wie z. B den Waschbär erfolgen können. Um den Uferbereich des Südufers nicht zu belasten, wird empfohlen, einen Abstand einzuhalten. Der komplette Inselbereich sollte vom Bewuchs befreit werden. Der Eingriff in die beginnende Weichholzaue wird als geringer eingestuft als der ökologische Nutzen. Zudem ist bei höheren Wasserständen künftig dadurch eher zu erwarten, dass überströmendes Wasser den ungewünschten Bewuchs wieder fortspült, da die Rauigkeit durch die Bepflanzung (Wandeffekt) entfällt. Zum Baubeginn soll nochmal eine Begehung mit den Artenschützern erfolgen, ebenso im Nachgang der Arbeiten. Zielzustand wäre eine Umströmung wie aktuell im Norden vorhanden. Diese wird als ökologisch sehr hochwertig eingestuft. Dadurch könnte die Fließgeschwindigkeit in der nördlichen Umströmung reduziert werden, was wieder neue Lebensräume eröffnet. Und im Süden dann ein eher stärker durchströmter Bereich. Der Materialtransport erfolgt mittels LKW durch die Firmen Wolf und Pfadt. Als Beginn der Maßnahme wurde der 20.10.2026 ins Auge gefasst und wird auf ca. 10 Werktage geschätzt. Dies in Abhängigkeit von der Arbeitsauslastung der Fa. Wolf und den Wasserständen. Die Durchführung ist auf Grund der aktuell sehr günstigen Wasserstände kurzfristig geplant. Durch angekündigte Regenfälle im Einzugsgebiet des Rheins ist kurzfristig mit einer Erhöhung des Wasserstandes von ca. 3 m auf ca. 4 m am Pegel Maxau zu rechnen. Daher ist eine Beschlussfassung in der Sitzung 29.10.2026 für den Zeitablauf nicht passend und die Maßnahme wurde über eine Eilentscheidung freigegeben. Beschluss: Auf Grund der Dringlichkeit zur Zustimmung der Maßnahme „Auskiesung an der Ingestion im Altrhein Leimersheim wurde durch Ortsbürgermeister Schardt in Benehmen mit den Beigeordneten Herbert Mühlbauer und Elke Huber die Entscheidung im Rahmen des Eilentscheidungsrechts gem. § 48 GemO getroffen. Leimersheim, 14.10.2026 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis. gez. Schardt Ortsbürgermeister

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