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Umweltförderrichtlinien der Ortsgemeinde Otterstadt; jährlicher Bericht

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Rheinauen
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee Nummer: Nr. 2026/OGO/0069 Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima der Ortsgemeinde Otterstadt am 04.11.2026 Status: öffentlich / beschließend Sachbearbeitung: Stabsstelle Klimaschutz / Energiemanagement - Toni Krüger/Nicole Ludwar Umweltförderrichtlinien der Ortsgemeinde Otterstadt; jährlicher Bericht Sachverhalt: Gemäß dem Inhalt der Umweltförderrichtlinien der Ortsgemeinde Otterstadt werden die Anträge durch die Verbandgemeindeverwaltung geprüft und über die Zuweisung entschieden, sofern sie den Richtlinien entsprechen. Dem Ausschuss ist eine jährliche Übersicht über die gewährten Zuwendungen vorzulegen. Im Jahr 2026 wurden bis zum Stichtag 13.10.2026 beantragt und bewilligt/reserviert: ➔ 51 Anträge mit insgesamt 74 Maßnahmen, Fördervolumen 24.500 € Der Haushaltsansatz für 2026 beträgt 20.000 €. Der Ansatz ist also bereits überschritten, wird jedoch mit dem Förderansatz für das Förderprogramm Barrierefreies Bauen (Haushaltsansatz 15.000 €) gegengerechnet. Die Haushaltsmittel wurden letztes Jahr von 30.000 € auf 20.000 € reduziert aufgrund der damaligen Anträge. Für dieses Jahr wird empfohlen, die Haushaltsmittel wieder auf 30.000 € zu erhöhen. In Anspruch genommene Fördermittel: 2023 30.000 € 2024 11.000 € 2025 17.000 € 2026 24.500 € (Stichtag 13.10.26) Auf dieser Grundlage wird für den Haushalt 2027 ein Mittelansatz von 30.000 € vorgeschlagen. Bei der Umsetzung der Richtlinien gab es keine besonderen Vorkommnisse. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Haushaltsmittel von 20.000 € auf 30.000 € zu erhöhen. Waldsee, den 13.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten: Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r

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