Startseite › Verbandsgemeinde Rheinauen › Dokument
Otterstadt, Ringstraße; Gehwegsanierung zwischen HNr. 61 und HNr. 65 -Planung -Vergabe
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rheinauen |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee
Nummer: Nr. 2026/OGO/0075
Sitzungsvorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde
Otterstadt am 04.11.2026
Status: öffentlich / beschließend
Sachbearbeitung: Fachbereich 4 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Uwe Weismüller/Matthias
Wünstel
Otterstadt, Ringstraße; Gehwegsanierung zwischen HNr. 61 und HNr. 65
-Planung
-Vergabe
Sachverhalt:
Der gesamte Gehweg mit Bord- und Rinnenanlage sowie der asphaltierten Fahrbahn ist
westseitig auf einer Länge von etwa 65 m stark abgesenkt. Ziel der Maßnahme ist es die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu erlangen.
Im Zuge der Sanierung möchte die Stadtwerke Speyer die Glasfaserleitungen direkt mitverlegen.
Eine Kostenbeteiligung wurde vereinbart. Die gesamten Kosten für den Rückbau des Gehwegs
mit Schotter-, Erd- und Leitungsverlegearbeiten würden direkt mit den Stadtwerken abgerechnet.
Die Ortsgemeinde müsste dann den Abbruch- und Neubau der Bord- und Rinnenanlage als auch
der Asphaltschichten tragen.
Die Kostenschätzung der gesamten Maßnahme wurde auf der Grundlage des Jahresvertrags
berechnet und beläuft sich auf brutto gerundete 27.500 €. Die Stadtwerke Speyer würden hiervon
etwa 5.000 € tragen. Abgerechnet wird nach den tatsächlichen Kosten. An Haushaltsmitteln
stehen, auf der Kostenstelle 02-54110-52310, 31.000 € zur Verfügung.
Die Arbeiten könnten zwischen Mitte November und Anfang Dezember ausgeführt werden.
Hierfür ist eine Vollsperrung des Straßenabschnitts erforderlich.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kostenverteilung wird zugestimmt.
2. Die Fa. Luga, Speyer, wird mit der Ausführung der Straßenbauarbeiten beauftragt.
Waldsee, den 16.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten:
Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r
Text aus PDF extrahiert