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Nutzung und Renovierung der Sommerfesthalle

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Rheinauen
Datum2026-11-04
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Ortsgemeinde Otterstadt Nummer: Nr. 2026/OGO/0073 Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde Otterstadt am 04.11.2026 Status: öffentlich / vorberatend Sachbearbeitung: OG Otterstadt - Lothar Ritthaler/Andrea Lindemann Nutzung und Renovierung der Sommerfesthalle Sachverhalt: Die Sommerfesthalle muss auf Basis einer Mängelbeseitigungsverfügung vom 19.06.2024 umgehend saniert werden. Hierzu wurde mit Datum 04.03.2026 ein Bauantrag bei der Kreisverwaltung eingereicht. Dieser Antrag wird bis 01.01.2027 prolongiert. In der Zwischenzeit müssen wir uns über die weitere Verwendung der Sommerfesthalle klar werden. Seitens FB 4 – Herr Wagner wurden folgende Kosten für die Sanierung ermittelt: Brandschutzgutachten (Ing.Büro Theuer) 100 T€ Notausgangstüren / Flügeltüren (Wagner) 50 T€ (in Summe 200 T€!!) Rest, Kosten Gutachten etc. 50 T€ Die Kosten müssen für 2027/2028 im Haushalt vorgesehen werden. Wir gehen davon aus, dass bis der Bauantrag bearbeitet ist, sowie die Ausschreibungen erfolgt sind, die Halle weiterhin in der Saison 2027 zur Verfügung steht. Idealerweise würde wir die Maßnahmen nach der Kerwe in 2027 in Auftrag geben (Sep. 2027) sofern die Kreisverwaltung nicht auf ein früheres Datum drängt. Die Einnahmen der Sommerfesthalle in 2025/2026: Solaranlagen (2 x 30 KWp) ca. 30 T€/p.a. Miete / Pachten ca. 4 T€/p.a. (Einstellen von Booten + Wohnwagen) Mieten (Hallenmiete) ca. 2 T€/p.a. Die Ausgaben der Sommerfesthalle in 2025/2026: Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser etc.) ca. 10 T€ Sonstige Aufwendungen (Telefon, Steuern etc.) ca. 15 T€ Abschreibungen ( ca. 29T€) wurden nicht berücksichtigt. Die Halle wurde in 2026 für folgende Veranstaltungen genutzt: Tag der Offenen Tür (Feuerwehr), Karpfenfest, Bratkartoffelfest, Stickelspitzerkerwe. Daneben wurde die Vorhalle (Cafeteria) für Grillfest, private Veranstaltungen (Polterabend) etc. genutzt. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss erforderlich. Otterstadt, den 14.10.2026 Ortsbürgermeister

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