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Bebauungsplan "Mitte C" - Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB - Annahme der Bebauungsplanunterlagen - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rheinauen |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee
Nummer: Nr. 2026/OGO/0068
Sitzungsvorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde
Otterstadt am 04.11.2026
Status: öffentlich / vorberatend
für die Sitzung
des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Otterstadt am 02.12.2026
Status: öffentlich / beschließend
Sachbearbeitung: Fachbereich 4 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Uwe Weismüller/Uwe
Weismüller
Bebauungsplan "Mitte C"
- Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
- Annahme der Bebauungsplanunterlagen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Öffentlichkeits- und Behörden-
beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese fand
im Zeitraum 17.08.2026 bis 16.09.2026 statt.
Das Planungsbüro hat die eingegangenen Stellungnahmen geprüft, entsprechende Abwä-
gungsvorschläge erarbeitet und die Bebauungsplanunterlagen angepasst. Die Synopse aus
der Beteiligung ist der Anlage beigefügt.
Die Beteiligung hat eine redaktionelle Anpassung zum Denkmalschutz ergeben. Alle weiteren
eingegangenen Stellungnahmen fanden entweder unter Hinweise Teil A - 4 des Bebauungs-
planes „Mitte C“ Berücksichtigung oder konnten aus stadtplanerischen sowie stadträumlichen
Gesichtspunkten geklärt werden.
Die Abwägungsvorschläge sowie die Bebauungsplanunterlagen werden in der Sitzung des
Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde Otterstadt am
04.11.2026 durch das Planungsbüro vorgestellt und näher erläutert.
Sollten Änderung- oder Ergänzungswünsche des Ausschusses bestehen, wird das Planungs-
büro diese in die Planunterlagen einarbeiten und bis zur Sitzung des Ortsgemeinderates am
02.12.2026 zur Beschlussfassung vorlegen.
Auf dieser Grundlage kann dann der Bebauungsplanentwurf zur Satzungsfassung vom
Ortsgemeinderat angenommen und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 Gemeindeordnung
(GemO) von Rheinland-Pfalz beschlossen werden.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsgemeinderat stimmt nach sorgfältiger Prüfung, den einzelnen Abwägungs-
vorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu.
2. Die Bebauungsplanunterlagen werden in der vorgestellten Fassung angenommen.
3. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24
GemO als Satzung.
Waldsee, den 13.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten:
Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r
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