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Bebauungsplan "Mitte C" - Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB - Annahme der Bebauungsplanunterlagen - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Rheinauen
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee Nummer: Nr. 2026/OGO/0068 Sitzungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde Otterstadt am 04.11.2026 Status: öffentlich / vorberatend für die Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Otterstadt am 02.12.2026 Status: öffentlich / beschließend Sachbearbeitung: Fachbereich 4 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Uwe Weismüller/Uwe Weismüller Bebauungsplan "Mitte C" - Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB - Annahme der Bebauungsplanunterlagen - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Sachverhalt: Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Öffentlichkeits- und Behörden- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese fand im Zeitraum 17.08.2026 bis 16.09.2026 statt. Das Planungsbüro hat die eingegangenen Stellungnahmen geprüft, entsprechende Abwä- gungsvorschläge erarbeitet und die Bebauungsplanunterlagen angepasst. Die Synopse aus der Beteiligung ist der Anlage beigefügt. Die Beteiligung hat eine redaktionelle Anpassung zum Denkmalschutz ergeben. Alle weiteren eingegangenen Stellungnahmen fanden entweder unter Hinweise Teil A - 4 des Bebauungs- planes „Mitte C“ Berücksichtigung oder konnten aus stadtplanerischen sowie stadträumlichen Gesichtspunkten geklärt werden. Die Abwägungsvorschläge sowie die Bebauungsplanunterlagen werden in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Ortsentwicklung der Ortsgemeinde Otterstadt am 04.11.2026 durch das Planungsbüro vorgestellt und näher erläutert. Sollten Änderung- oder Ergänzungswünsche des Ausschusses bestehen, wird das Planungs- büro diese in die Planunterlagen einarbeiten und bis zur Sitzung des Ortsgemeinderates am 02.12.2026 zur Beschlussfassung vorlegen. Auf dieser Grundlage kann dann der Bebauungsplanentwurf zur Satzungsfassung vom Ortsgemeinderat angenommen und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz beschlossen werden. Anlagen Beschlussvorschlag: 1. Der Ortsgemeinderat stimmt nach sorgfältiger Prüfung, den einzelnen Abwägungs- vorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu. 2. Die Bebauungsplanunterlagen werden in der vorgestellten Fassung angenommen. 3. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO als Satzung. Waldsee, den 13.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten: Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r

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