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Reinigung des Speyerlachgrabens
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rheinauen |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee
Nummer: Nr. 2026/OGO/0076
Sitzungsvorlage
für die Sitzung
des Landwirtschaft- und Forstausschusses der Ortsgemeinde Otterstadt am
04.11.2026
Status: öffentlich
für die Sitzung
des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Otterstadt am 02.12.2026
Status: öffentlich
Sachbearbeitung: Fachbereich 4 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Uwe Weismüller/Christine
Hauck
Reinigung des Speyerlachgrabens
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Otterstadt hat seit 2003 den Speyerlachgraben nur in großen zeitlichen
Abständen reinigen lassen. Zuletzt wurde der Graben 2024 und 2025 vollständig gereinigt. Dabei
sind nach Abrechnung mit den Werken Kosten in Höhe von ca. 22.000-27.000€ bei der
Ortsgemeinde verblieben. Die finanziellen Mittel für die Grabenreinigung sind im diesjährigen
Haushalt eingestellt. Da die letzte Reinigung im November/Dezember 2025 ausgeführt worden
ist, wäre es ggf. denkbar in 2026 auf die Grabenreinigung zu verzichten, soweit die ausführende
Firma die Arbeiten Anfang des kommenden Jahres einplanen kann. Entsprechende
Haushaltsmittel wurden für 2027 vom FB4 angemeldet.
Eine Grabenreinigung in einem Zweijahresturnus bzw. eine jährliche Maßnahme in wechselnden
Teilabschnitten des Speyerlachgrabens (Binshöfer Weg bis Kollerstraße - Kollerstraße bis
Auslauf in den Altrhein), wird von Seiten der Verwaltung nicht angeraten, zumal die Reinigung
des Auslaufs bei hohem Wasserstand nicht durchführbar ist.
Prinzipiell steigt bei ungepflegten Gräben die Gefahr von Rückstau und Überflutung, sodass nun
die Ortsgemeinde neu über den Pflegeturnus zu entscheiden hat.
Hinsichtlich der Wetterlage der vergangenen Jahre, empfiehlt die Verwaltung eine Umstellung
wieder auf den Jahresrhythmus.
Beschlussvorschlag:
Die Reinigungsarbeiten am Speyerlachgraben sind jährlich durchzuführen
Waldsee, den 19.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten:
Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r
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