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Reinigung des Speyerlachgrabens

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Rheinauen
Datum2026-11-04
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Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee Nummer: Nr. 2026/OGO/0076 Sitzungsvorlage für die Sitzung des Landwirtschaft- und Forstausschusses der Ortsgemeinde Otterstadt am 04.11.2026 Status: öffentlich für die Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Otterstadt am 02.12.2026 Status: öffentlich Sachbearbeitung: Fachbereich 4 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Uwe Weismüller/Christine Hauck Reinigung des Speyerlachgrabens Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Otterstadt hat seit 2003 den Speyerlachgraben nur in großen zeitlichen Abständen reinigen lassen. Zuletzt wurde der Graben 2024 und 2025 vollständig gereinigt. Dabei sind nach Abrechnung mit den Werken Kosten in Höhe von ca. 22.000-27.000€ bei der Ortsgemeinde verblieben. Die finanziellen Mittel für die Grabenreinigung sind im diesjährigen Haushalt eingestellt. Da die letzte Reinigung im November/Dezember 2025 ausgeführt worden ist, wäre es ggf. denkbar in 2026 auf die Grabenreinigung zu verzichten, soweit die ausführende Firma die Arbeiten Anfang des kommenden Jahres einplanen kann. Entsprechende Haushaltsmittel wurden für 2027 vom FB4 angemeldet. Eine Grabenreinigung in einem Zweijahresturnus bzw. eine jährliche Maßnahme in wechselnden Teilabschnitten des Speyerlachgrabens (Binshöfer Weg bis Kollerstraße - Kollerstraße bis Auslauf in den Altrhein), wird von Seiten der Verwaltung nicht angeraten, zumal die Reinigung des Auslaufs bei hohem Wasserstand nicht durchführbar ist. Prinzipiell steigt bei ungepflegten Gräben die Gefahr von Rückstau und Überflutung, sodass nun die Ortsgemeinde neu über den Pflegeturnus zu entscheiden hat. Hinsichtlich der Wetterlage der vergangenen Jahre, empfiehlt die Verwaltung eine Umstellung wieder auf den Jahresrhythmus. Beschlussvorschlag: Die Reinigungsarbeiten am Speyerlachgraben sind jährlich durchzuführen Waldsee, den 19.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten: Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r

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