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Entlastungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Ortsgemeinde Otterstadt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rheinauen |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee
Nummer: Nr. 2026/OGO/0071
Sitzungsvorlage
für die Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Otterstadt am
04.11.2026
Status: öffentlich / beschließend
für die Sitzung
des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Otterstadt am 02.12.2026
Status: öffentlich / beschließend
Sachbearbeitung: Fachbereich 2 - Finanzen - Monika Buschlinger/Monika Buschlinger
Entlastungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der
Ortsgemeinde Otterstadt
Sachverhalt:
Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO beschließt der Ortsgemeinderat über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird zuerst der Jahresabschluss 2025 geprüft.
Die entsprechende Ratssitzung ist auf den 02.12.2026 datiert.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den Jahresabschluss
2025 in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, den Beigeordneten, dem
Ortsbürgermeister sowie den Ortsbeigeordneten für die Haushaltsführung des Jahres 2025
Entlastung auszusprechen.
Waldsee, den 14.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten:
Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r
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