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Entlastungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Ortsgemeinde Otterstadt

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Rheinauen
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee Nummer: Nr. 2026/OGO/0071 Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Otterstadt am 04.11.2026 Status: öffentlich / beschließend für die Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Otterstadt am 02.12.2026 Status: öffentlich / beschließend Sachbearbeitung: Fachbereich 2 - Finanzen - Monika Buschlinger/Monika Buschlinger Entlastungsbeschluss und Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Ortsgemeinde Otterstadt Sachverhalt: Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO beschließt der Ortsgemeinderat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird zuerst der Jahresabschluss 2025 geprüft. Die entsprechende Ratssitzung ist auf den 02.12.2026 datiert. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den Jahresabschluss 2025 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, den Beigeordneten, dem Ortsbürgermeister sowie den Ortsbeigeordneten für die Haushaltsführung des Jahres 2025 Entlastung auszusprechen. Waldsee, den 14.10.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten: Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r

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