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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Undenheim; Bebauungsplan: Am Spess, 5. BA Frist: 18.12.2026 Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Selz |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nummer: 025/2026/0043
Beschlussvorlage Oppenheim, den 08.10.2026
Thema: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Undenheim; Bebauungsplan: Am
Spess, 5. BA
Frist: 18.12.2026
Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 060/610-13_AS 05_025
Gremium Sitzungstag Status
Haupt-, Finanz-, Bau- und 05.11.2026 öffentlich
Friedhofausschuss Hahnheim
Gemeinderat Hahnheim 11.11.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Am Spess, 5. BA“ im
Verfahren der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2BauGB) zur Kenntnis genommen, sie
beraten und fasst folgenden Beschluss.
A)
Der Gemeinderat beschließt die Billigung des Bauleitplanentwurfes und seiner
Anlagen in der vorliegenden Fassung.
oder
B)
Der Gemeinderat beschließt, folgende Anregungen, Hinweise und Bedenken
vorzutragen.
(Diese sind in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen).
Keine Haushaltsrelevanz.
Buchungsstelle Höhe Haushaltsansatz Verfügbare
einschl. Überträge Haushaltsmittel
Buchungsstelle eintragen. Wert eintragen. Wert eintragen
Sachdarstellung der Verwaltung:
An FB Abstimmungsergebnis F.d.R. Datum:
BV Ja Nein Enthaltungen
angenommen
Abweic hender
abgelehnt Beschluss
(Unterschrift)
(siehe Rückseite)
Seite 2
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Undenheim hat in seiner Sitzung am 10.04.2025
den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan: „Am Spess, 5. BA“ mit Begründung
und Umweltbericht gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde 18.03.2026 gemäß § 2
Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und
Nachbargemeinden hat in der Zeit vom 18.03.2026 bis 08.05.2026 stattgefunden.
Die Ortsgemeinde UNDENHEIM möchte dringend benötigte Wohnflächen schaffen
und knüpft dafür an die in der Vergangenheit realisierten Teilgebiete des
Baugebietes AM SPESS an. Durch den weiterhin bestehenden Bedarf an Wohnraum
sieht sich die Gemeinde in ihrer Attraktivität als Wohnstandort bestätigt. Der 5.
Bauabschnitt soll direkt angrenzend zum 4. BA umgesetzt werden. Die dafür
vorgesehene Verkehrsinfrastruktur ist schon vorhanden und ermöglicht die direkte
Verknüpfung an den Straßenverkehr.
Die vorhandenen Bauabschnitte sind die Grundstücke an die Bewohnenden verkauft
und beinahe komplett bebaut. Um auch künftig Bauplätze für die weitere Entwicklung
der Gemeinde zur Verfügung stellen zu können, wird der 5. Bauabschnitt nun umge-
setzt. Langfristig gesehen soll diese Entwicklung die städtebauliche Lücke zwischen
der Raiffeisen-Warenzentrale (RWZ) im Osten und der Bebauung an der Dr.-de-
Millas-Straße im Westen schließen, wobei die parallel ausgebaute Ortsrandstraße
„An der Römervilla“ hilft, eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns zu
vermeiden.
Mit der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird Ihnen als Nachbargemeinde die
Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zum Planverfahren
des Bebauungsplanes „Am Spess, 5. BA“ gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es,
der Ortsgemeinde Undenheim die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes
und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu
begründen; die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Ortsgemeinde den
Inhalt nachvollziehen kann.
Die Frist für die Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB endet am 18.12.2026.
Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zur Einholung der Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit
der Auslegung durchgeführt.
Anlage: Planzeichnung mit Textl. Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht,
Bestandsplan, Artenschutzprüfung und Zusammenstellung des
Abwägungsmaterials aus der frühzeitigen Beteiligung
Text aus PDF extrahiert