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Grundsatzbeschluss zur Einrichtung und zum Betrieb eines kommunalen Notfalltreffpunkts gemäß der Empfehlung der Verbandsgemeinde Puderbach

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Puderbach
Datum2026-11-17
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Dokument

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Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Beschlussvorlage Fachbereich Kommunale Betriebe (Werke) Verfasser(in) Kuhl, Dirk öffentlich Datum 10.04.2026 Aktenzeichen 2026/05/0009 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Hanroth (beschlie- 11.08.2026 Sitzung des Ortsgemeinderats Hanroth öffentlich ßend) Ortsgemeinderat Hanroth (beschlie- 17.11.2026 öffentlich ßend) Betreff: Grundsatzbeschluss zur Einrichtung und zum Betrieb eines kommunalen Notfall- treffpunkts gemäß der Empfehlung der Verbandsgemeinde Puderbach I. Sachverhalt: Die Verbandsgemeinde Puderbach hat ein einheitliches Konzept zur Einrichtung kommunaler Notfalltreffpunkte entwickelt, um die Bevölkerung bei länger andauernden Stromausfällen („Blackout“) oder anderen Schadenslagen zu unterstützen. Die zugrunde liegende „Empfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten“ vom 12.03.2026 beschreibt Ziele, Auf- gaben, Standortanforderungen, Betriebsabläufe sowie das mögliche Leistungsspektrum der Notfalltreffpunkte. Zur Unterstützung der Ortsgemeinden wird die Verbandsgemeinde die Grundausstattung zent- ral beschaffen und den Ortsgemeinden auf Antrag und mit Übergabe in das Eigentum überlas- sen. Die Ausstattung umfasst u. a. Stromerzeuger, Beleuchtung, Kommunikationsmittel, Erste- Hilfe-Material sowie Komponenten zur Lageführung und Versorgung. Die Nutzung der Ausstattung erfolgt vorrangig für Zwecke des Bevölkerungsschutzes und den Betrieb eines Notfalltreffpunkts. Eine ergänzende Nutzung im Rahmen kommunaler Aufgaben ist möglich, sofern die Funktionsfähigkeit im Krisenfall gewährleistet bleibt. Notfalltreffpunkte können nur auf Ebene der Ortsgemeinden eingerichtet werden. Die Verbands- gemeinde kann aufgrund der Fläche, der Vielzahl der Ortsteile und der Nähe zu den Bürgerin- nen und Bürgern keine zentralen Strukturen vorhalten. Ein Netz an erreichbaren Anlaufstellen entsteht daher nur durch die Bereitschaft der Ortsgemeinden, einen eigenen Notfalltreffpunkt vorzubereiten. II. Finanzierung/Gesamtkosten Die Verbandsgemeinde wird die Erstbeschaffung der Grundausstattung für die Notfalltreff- punkte der Ortsgemeinden zentral vornehmen. Im Haushaltsplan der VG sind für die Investition im Jahr 2026 Haushaltsmittel veranschlagt. Die Kosten für die Erstbeschaffung der Grundaus- stattung werden von den Ortsgemeinden an die VG erstattet. In den Haushaltsplänen der Orts- gemeinden wurden entsprechend Haushaltmittel zur Finanzierung der Investition eingestellt oder müssen entsprechend bereitgestellt werden. Die Ortsgemeinde trägt darüber hinaus die laufenden Aufwendungen für Wartung, Funktionssicherung, Ersatzbeschaffungen bei - 2 - Verschleiß sowie Betriebskosten im Einsatzfall und stellt die für den Betrieb des Notfalltreff- punkts erforderliche Ergänzungsausstattung und geeignete Räumlichkeiten bereit. III. Beschlussvorschlag Der Ortsgemeinderat beschließt, entgegen seiner Entscheidung vom 11.08.2026 nunmehr wie folgt zu beschließen: 1. Die Ortsgemeinde erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, mindestens einen kommu- nalen Notfalltreffpunkt einzurichten und sich an der Umsetzung der von der Verbandsge- meinde Puderbach entwickelten Konzeption zu beteiligen. 2. Grundlage für Planung, Aufbau und Betrieb ist die „Empfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Puderbach“ vom 12.03.2026. Abweichungen oder bestehende kommunale Konzepte können berücksichtigt werden, sofern die grundlegenden Ziele des Bevölkerungsschutzes er- füllt bleiben. 3. Die Ortsgemeinde beantragt die Überlassung eines Ausstattungssets. Die Ausstattung geht mit Übergabe in das Eigentum der Ortsgemeinde über. Die Nutzung erfolgt vor- rangig für Zwecke des Bevölkerungsschutzes. 4. Die Ortsgemeinde übernimmt die laufende Betreuung der Ausstattung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. 5. Der/die Ortsbürgermeister/in wird beauftragt, die Beschaffung der zentralen Erstausstat- tung zu beantragen und die organisatorischen Vorbereitungen zu koordinieren. Abstimmungsergebnis:

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