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Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Hanroth; Feststellung und Ergebnisverwendung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Puderbach
Datum2026-11-17
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Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Beschlussvorlage Fachbereich Finanzen Verfasser(in) Niemann-Faulhaber, Susanne öffentlich Datum 26.08.2026 Aktenzeichen 2026/05/0017 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Hanroth öffentlich Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Hanroth; Feststellung und Ergebnisverwendung Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) der Ortsgemeinde Hanroth hat in seiner Sit- zung vom 26.08.2026 den Jahresabschluss per 31.12.2023 geprüft und im Ergebnis keine Beanstandungen gehabt. Der RPA schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2023 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden gem. § 100 GemO, so- fern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Abstimmungsergebnis: Die Ergebnisverwendung ist in § 18 Abs. 3 GemHVO (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ge- regelt. Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -36.620,70 € ab. Der bei der Ortsgemeinde Hanroth per 31.12.2023 ausgewiesene Fehlbetrag ist gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen. Der Ausweis erfolgt unter dem Posten Jahresüber- schuss/Jahresfehlbetrag. Im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres ist eine Verrechnung mit der Kapitalrücklage vorzunehmen. Der Gemeinderat beschließt, den Jahresfehlbetrag von -36.620,70 € auf neue Rechnung vorzu- tragen. Abstimmungsergebnis:

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