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Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Hanroth; Feststellung und Ergebnisverwendung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Puderbach |
| Datum | 2026-11-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
Beschlussvorlage Fachbereich Finanzen
Verfasser(in) Niemann-Faulhaber, Susanne
öffentlich Datum 26.08.2026
Aktenzeichen
2026/05/0017
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Hanroth öffentlich
Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Hanroth;
Feststellung und Ergebnisverwendung
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) der Ortsgemeinde Hanroth hat in seiner Sit-
zung vom 26.08.2026 den Jahresabschluss per 31.12.2023 geprüft und im Ergebnis keine
Beanstandungen gehabt.
Der RPA schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum
31.12.2023 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) vor.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden gem. § 100 GemO, so-
fern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Die Ergebnisverwendung ist in § 18 Abs. 3 GemHVO (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) ge-
regelt.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von -36.620,70 € ab.
Der bei der Ortsgemeinde Hanroth per 31.12.2023 ausgewiesene Fehlbetrag ist gemäß § 18 Abs.
3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen. Der Ausweis erfolgt unter dem Posten Jahresüber-
schuss/Jahresfehlbetrag. Im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres ist eine Verrechnung mit
der Kapitalrücklage vorzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresfehlbetrag von -36.620,70 € auf neue Rechnung vorzu-
tragen.
Abstimmungsergebnis:
Text aus PDF extrahiert