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Wiederaufbau der Weiherhütte in Weroth
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Puderbach |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
Beschlussvorlage Fachbereich Leben und Bauen
Verfasser(in) Sommer, Markus
öffentlich Datum 29.10.2026
Aktenzeichen
2026/14/0028
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Steimel (beschlie- 10.11.2026 öffentlich
ßend)
Betreff: Wiederaufbau der Weiherhütte in Weroth
Sachverhalt:
Nach dem Brand konnte die Hütte zwischenzeitig abgerissen werden. Der Brandsachverständige
hatte seine Aufnahmen gemacht und die Hütte gemeinsam mit der Polizei zum Abriss freigege-
ben. Der Gutachter der Versicherung war in die Termine eingebunden und dieser hat den Abriss
auf das Angebot der Firma ASC-Abbruch hin ebenfalls freigegeben. Laut Versicherungsgutachter
wird die Versicherungssumme von 72.414,00 € unmittelbar zur Auszahlung freigegeben. Dies ist
bisher allerdings nicht erfolgt und es wurde seitens der Verwaltung am 07.10.2026 schriftlich
nachgefasst und erinnert.
weitere Planung:
Die Weiherhütte wurde durch den Kindergarten als Waldgruppe genutzt und die Nutzung muss
weiterhin aufrechterhalten werden. Dementsprechend wurde seitens der Bauverwaltung Kontakt
zur Kreisverwaltung Neuwied bezüglich möglicher Baugenehmigungsmodalitäten aufgenommen.
Auch eine Vergrößerung der Hütte wurde angefragt, seitens der Genehmigungsbehörde aber
zurückgewiesen. Die derzeit kombinierte Nutzung durch KiTa und Rentnergruppe soll möglichst
voneinander getrennt werden. Sofern die Hütte in den ehemaligen Abmaßen neu errichtet wird,
kann auf die Einholung einer Baugenehmigung verzichtet werden. Die beiliegende Zeichnung der
geplanten Hütte hält die Außenmaße der alten Hütte ein. Neben dem gemeinsam genutzten WC
wird ein großer Raum für die Hütte vorgesehen, der mit einer Trennwand oder Schiebetür abge-
trennt werden kann. Die Nutzung des Waldkindergartens umfasst die gesamte Fläche und bei
Nutzung durch die Ortsgemeinde kann der kleinere Bereich abgetrennt und die datenschutzrele-
vanten Elemente darin eingeschlossen werden.
Kosten:
Die Wiederherstellung der Weiherhütte wird gemäß Schätzung ca. 100.000€ kosten. Die Ver-
bandsgemeinde wird sich hälftig an den Kosten beteiligen und sich dafür ein 25-jähriges kosten-
freies Nutzungsrecht sichern. Die Baugenehmigung der Waldgruppennutzung ist auf 5 Jahre be-
fristet und soll entsprechend immer verlängert werden. Sofern aus baurechtlicher Sicht eine Ver-
längerung der Baugenehmigung nicht genehmigt wird, zahlt die Ortsgemeinde die anteilig zu viel
entrichtete Summe an die Verbandsgemeinde zurück. Die laufenden Unterhaltungskosten der
Hütte sollen auch zukünftig unter den Nutzern OG und VG aufgeteilt werden, was über einen
Schlüssel wie beispielsweise Nutzungszeiten erfolgen kann. Hierzu soll eine entsprechende Ver-
einbarung erarbeitet und abgestimmt werden.
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Dringlichkeit:
Aufgrund des unvorhersehbaren Brandereignisses hat das Landesjugendamt Koblenz als Be-
triebserlaubnisbehörde zunächst unkonventionell zugesagt, dass die beiden getrennt laufenden
Betriebserlaubnisse (BE) für Stammkita und Waldgruppe so bestehen bleiben können. Die 11
„Waldkinder“ konnten mit in die Stammkita aufgenommen werden, weil dort unmittelbar nach den
Ferien keine Vollauslastung der 75 genehmigten Plätze bestanden hat.
Dies ändert sich gerade, da Eltern, deren Kinder planmäßig in Herbst und Winter angemeldet
waren, nun auf ihren Platz drängen (müssen). Zwar läuft aktuell ein Antragsverfahren, die BE
von 75 auf 80 Plätze aufzustocken, aber das ist noch nicht entschieden. Zudem wäre auch dann
keinerlei Puffer mehr für plötzliche Bedarfe vorhanden.
Natürlich soll die Waldgruppe als solche grundsätzlich weitergeführt werden, weil es weiterhin
den Bedarf und den Wunsch nach diesem besonderen Betreuungsangebot gibt. In Steimel wie
auch parallel in Raubach wird die Waldgruppe sehr gut angenommen und auch immer wieder
von Eltern aus anderen Ortschaften angefragt.
Finanzierung:
Die Ortsgemeinde Steimel verfügt derzeit über einen Haushaltsplan für das Jahr 2026. Für den
notwendigen Wiederaufbau der Weiherhütte stehen im Haushaltsjahr 2026 keine Haushaltsmittel
zur Verfügung. Für den Wiederaufbau der Weiherhütte werden voraussichtlich Haushaltsmittel in
Höhe von 100.000 € benötigt. Aufgrund des eingetretenen Brandschadens und der damit verbun-
denen notwendigen Wiederherstellung besteht das dargestellte dringende Bedürfnis zur Durch-
führung der Maßnahme.
Die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel kann nach § 100 GemO im Wege einer au-
ßerplanmäßigen Auszahlung erfolgen. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe
von 100.000 € ist durch Mitteleinsparung in Höhe von 40.000 € beim Produkt 5411002, Sachkonto
09630000 und durch die vorhandenen liquiden Mittel der Ortsgemeinde gewährleistet.
Darüber hinaus erhält die Ortsgemeinde aufgrund des Brandschadens im Jahr 2026 eine Versi-
cherungsleistung in Höhe von 72.414 €. Diese Einnahme trägt zur Finanzierung der mit der Wie-
derherstellung der Weiherhütte verbundenen Auszahlungen bei.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat befürwortet die dargestellte Gebäudeplanung/ -nutzung und gibt die Versi-
cherungssumme sowie die Mittel aus der Straßenbeleuchtung zum Wiederaufbau der Weiher-
hütte frei. Weiterhin ist der Ortsgemeinderat mit der hälftigen Kostenerstattung durch die Ver-
bandsgemeinde im Haushaltsjahr 2027 und die damit verbundene 25-jähre Nutzung einverstan-
den. Die Verwaltung wird beauftragt eine Kostenvereinbarung für die laufenden Kosten zu erar-
beiten und ermächtigt den Ortsbürgermeister, diese zu unterzeichnen.
Der Ortsgemeinderat Steimel fasst weiterhin den Beschluss, den Auftrag für die Neuerrichtung
des Gebäudes für geschätzt 80.000€ an den wirtschaftlich Bestbietenden zu vergeben. Die Ver-
waltung wird gebeten ein den Vorschriften entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Text aus PDF extrahiert