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Jahresabschluss der Ortsgemeinde Katzenbach für das Haushaltsjahr 2022 a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses b) Erteilung der Entlastung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Nordpfälzer Land
Bezirksamtsstraße 7
67806 Rockenhausen
Beschlussvorlage
Nr. 734/2025
für die Sitzung am zu TOP Status
des Gemeinderates der Ortsgemeinde Katzenbach öffentlich
Betreff: Jahresabschluss der Ortsgemeinde Katzenbach für das Haushaltsjahr 2022
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
b) Erteilung der Entlastung
Sachverhalt s. Rückseite
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Katzenbach beschließt den Jahresabschluss 2022
nebst Anhang und die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Katzenbach zum 31.12.2022. Die
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß
§100 GemO im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wird hiermit erteilt.
b) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Katzenbach beschließt, dem Ortsbürgermeister, dem
damaligen Ortsbeigeordneten (soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat) sowie dem
Bürgermeister und den damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land,
soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich geleitet oder den Bürgermeister vertreten ha-
ben, die Entlastung zu erteilen.
Finanzierung:
1. Gesamtkosten 2. Finanzierung 3. Veranschlagung 4. Kontierung
der Maßnahme a) Eigenanteil b) Objektbezogene Ergebnis/ Kostenträger:
(Beschaffungs- / (i.d.R. = Einzahlungen/ Finanzhaushalt
Herstellungskosten) Kreditbedarf) Erträge Kostenstelle:
Finanzhaushalt-
investiver Sachkonto:
Bereich
Beratungsergebnis:
1
laut Beschlussvorschlag:
Einstimmig mit Stimmenmehrheit Ja Nein Enthaltung
abweichender Beschluss:
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob dieser ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Die Prüfung
erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind.
Nach § 114 Abs. 1 GemO hat der Ortsgemeinderat über die Feststellung des geprüften Jahresab-
schlusses zu beschließen.
Wesentliche Zahlen des Jahresabschlusses:
Ergebnisrechnung
Erträge 649.613,18 €
Aufwendungen 667.983,44 €
Jahresergebnis -18.370,26 €
Schlussbilanzsumme
Aktiva/Passiva 2.994.194,86 €
Eigenkapital 404.532,62 €
Nach § 114 Abs. 1 S. 2 GemO entscheidet der Gemeinderat in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Ortsbürgermeisters und den Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürger-
meister vertreten haben. Soweit nach § 68 GemO bei Ortsgemeinden die Verbandsgemeindever-
waltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, bedarf neben dem Ortsbürgermeister
auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde der Entlastung durch den Gemeinderat. Das gleiche
gilt für Beigeordnete der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten
oder den Bürgermeister vertreten haben (VV Nr. 2 zu § 114 GemO).
Hinweise:
Der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Be-
ratung und Abstimmung des Gemeinderates über die Jahresrechnung und die Entlastung nicht teil-
nehmen. Sind sowohl der Bürgermeister als auch die Beigeordneten von der Beratung und Be-
schlussfassung ausgeschlossen, so führt das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz (vgl. VV
Nr. 4 zu § 114 GemO).
Ratsmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und
Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich be-
geben bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen.
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