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Satzung Sondernutzungserlaubnis Stadt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Montabaur |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Drucksache-Nr. 080/01Sta/2026
Nachtrag zu Drucksache-Nr.
☒ öffentlich ☐ nichtöffentlich
Fachbereich/Az.: Datum
4.2 Öffentl. Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde 19.10.2026
Beratungsfolge: Sitzungstermin
Stadtrat der Stadt Montabaur 10.12.2026
Betreff:
Satzung Sondernutzungserlaubnis Stadt
Sachverhalt / Begründung:
Nach § 41 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) bedarf die Benutzung öffentlicher
Straßen über den Gemeingebrauch hinaus als Sondernutzung grundsätzlich einer Erlaubnis.
Hierunter fallen unter anderem die Nutzung öffentlicher Flächen für Außenbestuhlung und
Warenauslagen.
Mit dem Neuerlass der Satzung werden die Regelungen über erlaubnispflichtige Sondernutzungen
sowie die hierfür zu erhebenden Gebühren in einer einheitlichen und übersichtlichen Satzung
zusammengeführt. Dadurch werden unter anderem die Aufstellung von Mobiliar und sonstigen
Gegenständen im öffentlichen Raum sowie Sondernutzungen im Zusammenhang mit
Veranstaltungen geregelt. Es wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen sowie für die Erhebung der entsprechenden Gebühren geschaffen.
Die neue Satzung soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Die bislang geltende Gebührensatzung wird mit Inkrafttreten der neuen Satzung aufgehoben. Eine
gesonderte Änderung oder Überarbeitung der bisherigen Satzung ist daher nicht erforderlich. Die
Gebührensatzung wurde seit März 2020 wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt.
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beigefügte Satzung über
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt in der vorliegenden
Fassung zu beschließen. Die Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Montabaur vom
25.06.2001 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnis haushalt Finanzh aushalt
Buchungsstelle:
Projekt-Nr.:
Ansatz zzgl. Haushaltsreste und außer-/
€ €
überplanmäßigen Bewilligungen:
bereits verausgabt: € €
durch Aufträge gebunden: € €
noch verfügbar: € €
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