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Satzung Sondernutzungserlaubnis Stadt

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Montabaur
Datum2026-11-05
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Beschlussvorlage VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR Drucksache-Nr. 080/01Sta/2026 Nachtrag zu Drucksache-Nr. ☒ öffentlich ☐ nichtöffentlich Fachbereich/Az.: Datum 4.2 Öffentl. Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde 19.10.2026 Beratungsfolge: Sitzungstermin Stadtrat der Stadt Montabaur 10.12.2026 Betreff: Satzung Sondernutzungserlaubnis Stadt Sachverhalt / Begründung: Nach § 41 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) bedarf die Benutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus als Sondernutzung grundsätzlich einer Erlaubnis. Hierunter fallen unter anderem die Nutzung öffentlicher Flächen für Außenbestuhlung und Warenauslagen. Mit dem Neuerlass der Satzung werden die Regelungen über erlaubnispflichtige Sondernutzungen sowie die hierfür zu erhebenden Gebühren in einer einheitlichen und übersichtlichen Satzung zusammengeführt. Dadurch werden unter anderem die Aufstellung von Mobiliar und sonstigen Gegenständen im öffentlichen Raum sowie Sondernutzungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen geregelt. Es wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sowie für die Erhebung der entsprechenden Gebühren geschaffen. Die neue Satzung soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die bislang geltende Gebührensatzung wird mit Inkrafttreten der neuen Satzung aufgehoben. Eine gesonderte Änderung oder Überarbeitung der bisherigen Satzung ist daher nicht erforderlich. Die Gebührensatzung wurde seit März 2020 wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Seite 1 von 2 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beigefügte Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Montabaur vom 25.06.2001 außer Kraft. Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Ergebnis haushalt Finanzh aushalt Buchungsstelle: Projekt-Nr.: Ansatz zzgl. Haushaltsreste und außer-/ € € überplanmäßigen Bewilligungen: bereits verausgabt: € € durch Aufträge gebunden: € € noch verfügbar: € € Seite 2 von 2

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