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Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Maxdorf

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Maxdorf
Datum2026-11-05
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Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf Drucksache Abteilung Fachbereich 3 Sachbearbeiter/in Breier, René öffentlich Datum 07.05.2026 Aktenzeichen 731-01/ 4 RB 031/2026/MA Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsstatus Haupt- und Finanzausschuss Maxdorf 22.10.2026 öffentlich vorberatend Ortsgemeinderat Maxdorf 05.11.2026 öffentlich beschließend Betreff: Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Maxdorf Sachverhalt: Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz, das am 27. September 2025 in Kraft trat, bringt bedeutende Änderungen im Bestattungsrecht mit sich, welche damit auch auf die Ortsgemeinde Maxdorf und deren Friedhof sich auswirken wird. Die Verwaltung hat daher entschieden, für die Ortsgemeinde Maxdorf nicht nur eine Änderung, sondern eine Neufassung der Friedhofssatzung in die Wege zu leiten. Dadurch soll der Umsetzung des neuen Bestattungsrechtes entsprechende Rechnung getragen werden. Die Neufassung der Friedhofssatzung ist an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes angelehnt und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst worden. Die wichtigsten Änderungen im Bestattungsgesetz sind u.a. die Abschaffung der allgemeinen Sargpflicht für Bestattungen auf dem Friedhof. Aber auch neue Bestattungsformen -hierzu zählen insbesondere Flussbestattungen, oder auch das Verstreuen und Aufbewahren der Asche- können auch außerhalb von Friedhöfen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden. Als weitere Alternativmöglichkeit sind ebenfalls sog. Tuchbestattungen zukünftig möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person vor dem Ableben eine Totenfürsorgeverfügung unterzeichnet haben, die der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden muss. Eine weitere neue Bestattungsmöglichkeit ist u.a. die Asche-Teilung für die Verarbeitung als Erinnerungsstücke, d.h. die Asche des Verstorbenen darf nach Wunsch in Erinnerungsstücke verarbeitet werden, wie z.B. Schmuck oder Steine und das Verteilen der Asche auf einem ausgewiesenen Friedhofsteil sofern dies im Voraus verfügt wurde. Da sich die Bestattungskultur im Wandel befindet, müssen diese Bestattungsformen in einer neuen Satzung übernommen werden. Um gleichzeitig die Attraktivität der kommunalen Friedhöfe zu sichern, ist es sinnvoll, diese bestehenden Angebote in der Friedhofssatzung um zusätzliche Grabformen zu aktualisieren. Die Friedhofsgebührensatzung wird nach Erlass der neuen Friedhofssatzung separat angepasst. - 2 - Beschlussvorschlag: Die Ortsgemeinde Maxdorf stimmt der Neufassung der vorliegenden Friedhofssatzung zu. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel erforderlich: Nein, für den Erlass der Friedhofssatzung sind keine Haushaltsmittel notwendig. Haushaltsmittel stehen bereit: Nein, für die Neufassung der Satzung werden keine Mittel aus dem Haushalt der Ortsgemeinde beansprucht. gez. René Breier gez. Werner Baumann Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister

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