Startseite › Verbandsgemeinde Maikammer › Dokument

Interkommunales LEADER-Vorhaben Rad & Rast | LAG Vom Rhein zum Wein

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Maikammer
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Verbandsgemeinde Maikammer Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich Ortsgemeinde St. Martin Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr. 26.10.2026 950/24-29/0192  Beratungsfolge Verbandsgemeinderat Maikammer Interkommunales LEADER-Vorhaben Rad & Rast | LAG Vom Rhein zum Wein Anlage/n Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat stimmt dem gemeinsamen interkommunalen LEADER-Vorhaben „Rad & Rast Vom Rhein zum Wein“ und dem Abschluss der entsprechenden Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen (Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer, Rülzheim sowie der Stadt Germersheim) grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die finale Kooperationsvereinbarung auf Basis der vorliegenden Eckpunkte zu unterzeichnen. Die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils für die Umsetzung und den laufenden Unterhalt erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Projektauswahl durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) sowie der Bewilligung der beantragten LEADER-Förderung im Rahmen des GAP- Strategieplans. Zwischen der VG Maikammer und der OG Kirrweiler, in welcher als einzige sog. Standortkommune innerhalb der Verbandsgemeinde eine Radraststation vorgesehen ist, besteht Einvernehmen, dass sowohl der kommunale Eigenanteil als auch die Folgekosten für den dauerhaften Betrieb und Unterhalt ausschließlich von der OG Kirrweiler aufzubringen sind. Insofern steht der Beschluss zum Beitritt der Kooperationsvereinbarung durch die Verbandsgemeinde unter dem Vorbehalt der positiven Beschlussfassung im OG Rat Kirrweiler.  Beratungsergebnis Sitzung am TOP □ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss mehrheit SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG . Sach- und Rechtslage Die Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer und Rülzheim sowie die Stadt Germersheim bilden gemeinsam die LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“. Die Region wurde im November 2022 anerkannt. Der Aktionszeitraum der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) erstreckt sich auf die Jahre 2023 bis 2029. Die Förderung erfolgt im Rahmen des GAP-Strategieplans der Förderperiode 2023 bis 2027. Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 12. Januar 2023 haben die Kommunen die nicht rechtsfähige kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Vom Rhein zum Wein“ gebildet. Die Vertretung nach außen obliegt der Stadt Germersheim. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die beteiligten Kommunen nun, das gemeinsame Vorhaben „Rad & Rast Vom Rhein zum Wein“ umzusetzen. Die Projektidee resultiert aus dem Beteiligungsprozess zur LILE im Jahr 2022 unter Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern, Tourismusakteuren und Umweltverbänden. Das Projekt dient der Verbesserung der Radinfrastruktur, der Förderung einer nachhaltigen Naherholung, der Besucherlenkung sowie der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit. Gegenstand und Projektbeschreibung Gegenstand der zu schließenden Vereinbarung ist die gemeinsame Vorbereitung, Beantragung, Umsetzung, Finanzierung und Unterhaltung des Vorhabens. Insgesamt sollen 15 Radraststationen innerhalb der Region als einheitliches Netz errichtet werden. Alle Stationen erhalten eine einheitliche Grundausstattung, um einen hohen Wiedererkennungswert zu gewährleisten: • Anlehnbügel für Fahrräder • Eine Tisch-/Bank-Kombination • Eine Informationstafel mit Hinweisen auf Natur-, Kultur- und Freizeiterlebnisse • Eine einheitliche, aufeinander abgestimmte Gestaltung und Beschilderung An ausgewählten Standorten wird eine barrierearme Gestaltung oder die Ergänzung durch Radservice- Stationen (z. B. für Kleinreparaturen) geprüft. Finanzielle Auswirkungen und Haushaltsmittel Die genaue Kostenaufteilung und die Höhe der Fördermittel werden nach Einreichung des Förderantrags final festgelegt. Nach aktuellem Stand kann von einer 75% Förderung ausgegangen werden. Die Finanzierung erfolgt anteilig unter Abzug der LEADER-Förderquote durch die beteiligten Kommunen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den kommunalen Eigenanteil sowie für die Folgekosten des dauerhaften Betriebs und Unterhalts werden in den jeweiligen Haushaltsplanungen der kommenden Jahre abgebildet. Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.: Fengler-Beck, Linda Reuter, Andreas Gabriele Flach Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle: Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet: stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig Finanzierungsvorschlag:

Text aus PDF extrahiert