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Interkommunales LEADER-Vorhaben Rad & Rast | LAG Vom Rhein zum Wein
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Maikammer |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Verbandsgemeinde Maikammer
Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich
Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich
Ortsgemeinde St. Martin
Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr.
26.10.2026 950/24-29/0192
Beratungsfolge
Verbandsgemeinderat Maikammer
Interkommunales LEADER-Vorhaben Rad & Rast | LAG Vom Rhein zum Wein Anlage/n
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem gemeinsamen interkommunalen LEADER-Vorhaben „Rad & Rast
Vom Rhein zum Wein“ und dem Abschluss der entsprechenden Kooperationsvereinbarung zwischen
den beteiligten Kommunen (Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer,
Rülzheim sowie der Stadt Germersheim) grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die finale Kooperationsvereinbarung auf Basis der vorliegenden
Eckpunkte zu unterzeichnen. Die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils für die Umsetzung und
den laufenden Unterhalt erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Projektauswahl durch die Lokale
Aktionsgruppe (LAG) sowie der Bewilligung der beantragten LEADER-Förderung im Rahmen des GAP-
Strategieplans.
Zwischen der VG Maikammer und der OG Kirrweiler, in welcher als einzige sog. Standortkommune
innerhalb der Verbandsgemeinde eine Radraststation vorgesehen ist, besteht Einvernehmen, dass
sowohl der kommunale Eigenanteil als auch die Folgekosten für den dauerhaften Betrieb und Unterhalt
ausschließlich von der OG Kirrweiler aufzubringen sind. Insofern steht der Beschluss zum Beitritt der
Kooperationsvereinbarung durch die Verbandsgemeinde unter dem Vorbehalt der positiven
Beschlussfassung im OG Rat Kirrweiler.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
□ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender
stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss
mehrheit
SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG
. Sach- und Rechtslage
Die Verbandsgemeinden Bellheim, Edenkoben, Lingenfeld, Maikammer und Rülzheim sowie die Stadt
Germersheim bilden gemeinsam die LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“. Die Region wurde im
November 2022 anerkannt. Der Aktionszeitraum der Lokalen Integrierten Ländlichen
Entwicklungsstrategie (LILE) erstreckt sich auf die Jahre 2023 bis 2029. Die Förderung erfolgt im
Rahmen des GAP-Strategieplans der Förderperiode 2023 bis 2027.
Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 12. Januar 2023 haben die Kommunen die nicht rechtsfähige
kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Vom Rhein zum Wein“ gebildet. Die Vertretung nach außen
obliegt der Stadt Germersheim. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die beteiligten Kommunen nun,
das gemeinsame Vorhaben „Rad & Rast Vom Rhein zum Wein“ umzusetzen.
Die Projektidee resultiert aus dem Beteiligungsprozess zur LILE im Jahr 2022 unter Einbindung von
Bürgerinnen und Bürgern, Tourismusakteuren und Umweltverbänden. Das Projekt dient der
Verbesserung der Radinfrastruktur, der Förderung einer nachhaltigen Naherholung, der
Besucherlenkung sowie der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit.
Gegenstand und Projektbeschreibung
Gegenstand der zu schließenden Vereinbarung ist die gemeinsame Vorbereitung, Beantragung,
Umsetzung, Finanzierung und Unterhaltung des Vorhabens. Insgesamt sollen 15 Radraststationen
innerhalb der Region als einheitliches Netz errichtet werden.
Alle Stationen erhalten eine einheitliche Grundausstattung, um einen hohen Wiedererkennungswert zu
gewährleisten:
• Anlehnbügel für Fahrräder
• Eine Tisch-/Bank-Kombination
• Eine Informationstafel mit Hinweisen auf Natur-, Kultur- und Freizeiterlebnisse
• Eine einheitliche, aufeinander abgestimmte Gestaltung und Beschilderung
An ausgewählten Standorten wird eine barrierearme Gestaltung oder die Ergänzung durch Radservice-
Stationen (z. B. für Kleinreparaturen) geprüft.
Finanzielle Auswirkungen und Haushaltsmittel
Die genaue Kostenaufteilung und die Höhe der Fördermittel werden nach Einreichung des Förderantrags
final festgelegt. Nach aktuellem Stand kann von einer 75% Förderung ausgegangen werden. Die
Finanzierung erfolgt anteilig unter Abzug der LEADER-Förderquote durch die beteiligten Kommunen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für den kommunalen Eigenanteil sowie für die Folgekosten des
dauerhaften Betriebs und Unterhalts werden in den jeweiligen Haushaltsplanungen der kommenden
Jahre abgebildet.
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.:
Fengler-Beck, Linda Reuter, Andreas Gabriele Flach
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle:
Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet:
stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig
Finanzierungsvorschlag:
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