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Vereinbarung - Kommunale Jugendarbeit zwischen dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Maikammer |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Verbandsgemeinde Maikammer
Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich
Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich
Ortsgemeinde St. Martin
Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr.
27.10.2026 950/24-29/0193
Beratungsfolge
Verbandsgemeinderat Maikammer
Vereinbarung - Kommunale Jugendarbeit zwischen dem Landkreis Südliche Anlage/n
Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zu.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
□ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender
stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss
mehrheit
SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG
Kooperationsvereinbarungen über Leistung, Qualitätsentwicklung, Finanzierung und
Kooperation der kommunalen Jugendarbeit
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises SÜW hat einen sog. Teilplan III „Kommunale
Jugendarbeit“, Rahmenkonzept & Personalbemessung beschlossen. Er ersetzt das bisherige,
aus dem Jahr 2011 stammende Konzept und berücksichtigt wichtige gesetzliche Änderungen
insbesondere im Bereich des Kinderschutzes und der Weiterentwicklung des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2021.
In der neuen Fassung des Rahmenkonzepts wird das Thema „Personal der kommunalen
Jugendarbeit in den Verbandsgemeinden“ stärker in den Fokus gerückt.
Zu Einzelheiten verweisen wir auf die Anlage 3 und 4.
Damit einhergehend möchte die Kreisverwaltung auch die bisher zwischen Landkreis und
Verbandsgemeinden bestehende Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Jugendarbeit
neu abschließen (s. Anlage 1 und 2.).
Die Vereinbarung ist jährlich kündbar.
Wie in Ziffer 10 der Vereinbarung festgehalten, beteiligt sich der Landkreis mit 40% an den
ungedeckten Personalkosten; 60% entfallen auf die Verbandsgemeinde.
Wie in Ziffer 10 ebenfalls ausgeführt, ist derzeit ein Personalbedarf von 0,75 VZÄ vereinbart.
Bei dem auf Seite 33 ff. des neuen Konzeptes ausgewiesenen Personalbedarf der sog.
Basisstufe handelt es sich nicht um einen Mindestpersonalschlüssel. Die die konkrete
Personalbemessung ist nach wie vor unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und
unter Berücksichtigung der empfohlenen Parameter in der Tabelle zwischen Kreisverwaltung
und Verbandsgemeinde in den künftigen jährlichen Abstimmungsgesprächen zu vereinbaren.
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.:
Fengler-Beck, Linda Reuter, Andreas Gabriele Flach
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle:
Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet:
stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig
Finanzierungsvorschlag:
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