Startseite › Verbandsgemeinde Maikammer › Dokument

Vereinbarung - Kommunale Jugendarbeit zwischen dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Maikammer
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Verbandsgemeinde Maikammer Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich Ortsgemeinde St. Martin Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr. 27.10.2026 950/24-29/0193  Beratungsfolge Verbandsgemeinderat Maikammer Vereinbarung - Kommunale Jugendarbeit zwischen dem Landkreis Südliche Anlage/n Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zu.  Beratungsergebnis Sitzung am TOP □ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss mehrheit SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG Kooperationsvereinbarungen über Leistung, Qualitätsentwicklung, Finanzierung und Kooperation der kommunalen Jugendarbeit Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises SÜW hat einen sog. Teilplan III „Kommunale Jugendarbeit“, Rahmenkonzept & Personalbemessung beschlossen. Er ersetzt das bisherige, aus dem Jahr 2011 stammende Konzept und berücksichtigt wichtige gesetzliche Änderungen insbesondere im Bereich des Kinderschutzes und der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2021. In der neuen Fassung des Rahmenkonzepts wird das Thema „Personal der kommunalen Jugendarbeit in den Verbandsgemeinden“ stärker in den Fokus gerückt. Zu Einzelheiten verweisen wir auf die Anlage 3 und 4. Damit einhergehend möchte die Kreisverwaltung auch die bisher zwischen Landkreis und Verbandsgemeinden bestehende Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Jugendarbeit neu abschließen (s. Anlage 1 und 2.). Die Vereinbarung ist jährlich kündbar. Wie in Ziffer 10 der Vereinbarung festgehalten, beteiligt sich der Landkreis mit 40% an den ungedeckten Personalkosten; 60% entfallen auf die Verbandsgemeinde. Wie in Ziffer 10 ebenfalls ausgeführt, ist derzeit ein Personalbedarf von 0,75 VZÄ vereinbart. Bei dem auf Seite 33 ff. des neuen Konzeptes ausgewiesenen Personalbedarf der sog. Basisstufe handelt es sich nicht um einen Mindestpersonalschlüssel. Die die konkrete Personalbemessung ist nach wie vor unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und unter Berücksichtigung der empfohlenen Parameter in der Tabelle zwischen Kreisverwaltung und Verbandsgemeinde in den künftigen jährlichen Abstimmungsgesprächen zu vereinbaren. Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.: Fengler-Beck, Linda Reuter, Andreas Gabriele Flach Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle: Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet: stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig Finanzierungsvorschlag:

Text aus PDF extrahiert