Startseite › Verbandsgemeinde Maikammer › Dokument
Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) - Beitritt weiterer Verbandsgemeinden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Maikammer |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Verbandsgemeinde Maikammer
Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich
Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich
Ortsgemeinde St. Martin
Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr.
28.09.2026 950/24-29/0179
Beratungsfolge
Verbandsgemeinderat Maikammer
Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) - Beitritt weiterer Anlage/n
Verbandsgemeinden
Beschlussvorschlag
1. Dem Beitritt der oben genannten Träger wird zugestimmt. Voraussetzung des Beitrittes sind die
entsprechenden Beitrittsbeschlüsse mit Anerkennung der Anstaltssatzung sowie Zustimmung
der Kommunalaufsicht.
2. Der Beschluss beinhaltet die Annahme der als Anlage beigefügten Anstaltssatzung mit
Berücksichtigung der zu erwartenden Trägerkreiserweiterung.
3. Sollten einzelne der vorgenannten kommunalen Gebietskörperschaften wegen fehlendem
Beschluss oder fehlender Zustimmung der Kommunalaufsicht der Anstalt nicht beitreten
können, erfolgt die Zustimmung insoweit zum Beitritt aller kommunalen Gebietskörperschaften,
welche die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen. Die Zustimmung umfasst auch die Zustimmung zu
der insoweit anzupassenden Anstaltssatzung.
Anlage: Anstaltssatzung mit eingearbeiteten Änderungen der Trägerschaft. Gelb markiert sind die
„neuen“ Träger der KKR.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
□ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender
stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss
mehrheit
SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG
Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde gegründet, um gemeinschaftlich die
Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im kommunalen Verbund zu optimieren und
wirtschaftlich zu gestalten. Weiterhin ist die Erhöhung der Verwertungssicherheit Ziel der KKR. Die
Verwertung erfolgt je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen in der
Landwirtschaft oder in einer thermischen Anlage.
Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts KKR wurde zum 01. Januar 2018 von den
Verbandsgemeinden Wörrstadt, Brohltal und Winnweiler sowie dem Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetrieb Landau, AöR gegründet. Zum 31.12.2018 traten weitere 60
abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften der KKR bei. Im Zuge einer weiteren Beitrittsrunde
traten 2020 weitere 16 Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Anstalt bei. Durch die Kommunal-
und Verwaltungsreform ergaben sich die Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden, dadurch
reduziert sich die Zahl der Träger auf aktuell 76.
Zwischenzeitlich haben weitere Körperschaften respektive Träger der Abwasserbeseitigungspflicht den
Beitritt in die KKR beantragt. Neben den Beschlüssen in deren kommunalen Gremien ist eine
Beteiligung der Kommunalaufsicht und ein Beschluss des Verwaltungsrates der KKR für einen Beitritt
erforderlich. Nach § 14b Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (Konz)
bedarf die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt, Veränderung der
Trägerschaft, die Erhöhung des Stammkapitals, die Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen
kommunalen Anstalt der Zustimmung aller bisherigen Träger.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Träger der Abwasserbeseitigungspflicht haben die
notwendigen Beschlüsse für den Beitritt zur KKR in ihren Gremien gefasst und die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion sowie örtliche Kommunalaufsicht entsprechend beteiligt bzw. befinden sich im
Beteiligungsverfahren.
1 Gemeinde Haßloch
2 Stadt Koblenz
3 Verbandsgemeinde Asbach
4 Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach
5 Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel
6 Verbandsgemeinde Bad Marienberg
7 Verbandsgemeinde Montabaur
Der Beitritt weiterer Anstaltsträger ist zu begrüßen und wird dem Ansatz der KKR gerecht, für alle
Kommunen in Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verwertung des Klärschlammes wirtschaftlich und
nachhaltig sicherzustellen.
Über die Aufnahme weiterer Anstaltsträger wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrats der KKR
am 5. Dezember 2025 informiert und vorberaten.
In dieser Sitzung wurde der beabsichtigte Beitritt der genannten Körperschaften grundsätzlich positiv
bewertet und ein entsprechendes positives Votum gefasst.
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.:
Wagner, Tanja Reuter, Andreas Gabriele Flach
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle:
Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet:
stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig
Finanzierungsvorschlag:
Text aus PDF extrahiert