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Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) - Beitritt weiterer Verbandsgemeinden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Maikammer
Datum2026-11-10
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Sitzungsvorlage Verbandsgemeinde Maikammer Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich Ortsgemeinde St. Martin Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr. 28.09.2026 950/24-29/0179  Beratungsfolge Verbandsgemeinderat Maikammer Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) - Beitritt weiterer Anlage/n Verbandsgemeinden Beschlussvorschlag 1. Dem Beitritt der oben genannten Träger wird zugestimmt. Voraussetzung des Beitrittes sind die entsprechenden Beitrittsbeschlüsse mit Anerkennung der Anstaltssatzung sowie Zustimmung der Kommunalaufsicht. 2. Der Beschluss beinhaltet die Annahme der als Anlage beigefügten Anstaltssatzung mit Berücksichtigung der zu erwartenden Trägerkreiserweiterung. 3. Sollten einzelne der vorgenannten kommunalen Gebietskörperschaften wegen fehlendem Beschluss oder fehlender Zustimmung der Kommunalaufsicht der Anstalt nicht beitreten können, erfolgt die Zustimmung insoweit zum Beitritt aller kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen. Die Zustimmung umfasst auch die Zustimmung zu der insoweit anzupassenden Anstaltssatzung. Anlage: Anstaltssatzung mit eingearbeiteten Änderungen der Trägerschaft. Gelb markiert sind die „neuen“ Träger der KKR.  Beratungsergebnis Sitzung am TOP □ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss mehrheit SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde gegründet, um gemeinschaftlich die Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im kommunalen Verbund zu optimieren und wirtschaftlich zu gestalten. Weiterhin ist die Erhöhung der Verwertungssicherheit Ziel der KKR. Die Verwertung erfolgt je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft oder in einer thermischen Anlage. Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts KKR wurde zum 01. Januar 2018 von den Verbandsgemeinden Wörrstadt, Brohltal und Winnweiler sowie dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau, AöR gegründet. Zum 31.12.2018 traten weitere 60 abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften der KKR bei. Im Zuge einer weiteren Beitrittsrunde traten 2020 weitere 16 Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Anstalt bei. Durch die Kommunal- und Verwaltungsreform ergaben sich die Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden, dadurch reduziert sich die Zahl der Träger auf aktuell 76. Zwischenzeitlich haben weitere Körperschaften respektive Träger der Abwasserbeseitigungspflicht den Beitritt in die KKR beantragt. Neben den Beschlüssen in deren kommunalen Gremien ist eine Beteiligung der Kommunalaufsicht und ein Beschluss des Verwaltungsrates der KKR für einen Beitritt erforderlich. Nach § 14b Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (Konz) bedarf die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt, Veränderung der Trägerschaft, die Erhöhung des Stammkapitals, die Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen kommunalen Anstalt der Zustimmung aller bisherigen Träger. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Träger der Abwasserbeseitigungspflicht haben die notwendigen Beschlüsse für den Beitritt zur KKR in ihren Gremien gefasst und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie örtliche Kommunalaufsicht entsprechend beteiligt bzw. befinden sich im Beteiligungsverfahren. 1 Gemeinde Haßloch 2 Stadt Koblenz 3 Verbandsgemeinde Asbach 4 Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach 5 Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel 6 Verbandsgemeinde Bad Marienberg 7 Verbandsgemeinde Montabaur Der Beitritt weiterer Anstaltsträger ist zu begrüßen und wird dem Ansatz der KKR gerecht, für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verwertung des Klärschlammes wirtschaftlich und nachhaltig sicherzustellen. Über die Aufnahme weiterer Anstaltsträger wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsrats der KKR am 5. Dezember 2025 informiert und vorberaten. In dieser Sitzung wurde der beabsichtigte Beitritt der genannten Körperschaften grundsätzlich positiv bewertet und ein entsprechendes positives Votum gefasst. Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.: Wagner, Tanja Reuter, Andreas Gabriele Flach Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle: Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet: stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig Finanzierungsvorschlag:

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