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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maikammer Beratung über den Planvorentwurf zur 8. Teiländerung Beschluss der frühzeitigen Beteiligung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Maikammer
Datum2026-11-10
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Sitzungsvorlage Verbandsgemeinde Maikammer Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich Ortsgemeinde St. Martin Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr. 610-12/VG; falk 22.10.2026 950/24-29/0190  Beratungsfolge Verbandsgemeinderat Maikammer Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maikammer Anlage/n Beratung über den Planvorentwurf zur 8. Teiländerung Beschluss der frühzeitigen Beteiligung Beschlussvorschlag Sonderinteresse beachten! Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Planvorentwurf zur 8. Teiländerung zu. Der Verbandsgemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.  Beratungsergebnis Sitzung am TOP □ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss mehrheit SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG Der Verbandsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.08.2026 den Aufstellungs- beschluss zur 8. Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst. Geändert werden sollen Flächen des Teilbereichs „Am Holzweg – Brodäcker“ in Kirrweiler (Flächentausch von Sonderfläche für Gewerbe- und Landwirtschaft), des Teilbereichs „Bischofsmühle“ in Kirrweiler (Gewerbefläche in Sonderbaufläche für soziale Einrichtungen) und des Teilbereichs „Klimagarten Kalmitgipfel“ in Maikammer (Fläche für Wald in Sonderbaufläche). In selber Sitzung wurde das Planungsbüro BIT Stadt + Umwelt aus Karlsruhe mit der Durchführung des Änderungsverfahrens beauftragt. Der nächste Schritt des Änderungsverfahrens sieht die Zustimmung zum Planvorentwurf vor. Der Planvorentwurf zeigt und begründet die zu ändernden Flächen in Planzeichnung und Textform. Diese Unterlagen bedürfen der Zustimmung des Verbandsgemeinderates. Nach Zustimmung zum Planvorentwurf kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen und durchgeführt werden. Die frühzeige Beteiligung dient der Einholung von Stellungnahmen, in denen Hinweise, Anregungen und Bedenken oder auch die grundsätzliche Unbedenklichkeit zur Teiländerung des FNP zum Ausdruck gebracht werden können. Empfehlung der Verwaltung: Damit das Änderungsverfahren zur 8. Teiländerung des FNP weitergeführt werden kann, sollte dem Planvorentwurf zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.: Falkenstein, Jürgen Falkenstein, Jürgen Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle: Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet: stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig Finanzierungsvorschlag:

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