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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maikammer Beratung über den Planvorentwurf zur 8. Teiländerung Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Maikammer |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Verbandsgemeinde Maikammer
Ortsgemeinde Kirrweiler öffentlich
Ortsgemeinde Maikammer nicht öffentlich
Ortsgemeinde St. Martin
Aktenzeichen (Bitte immer angeben) Datum Drucksache-Nr.
610-12/VG; falk 22.10.2026 950/24-29/0190
Beratungsfolge
Verbandsgemeinderat Maikammer
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maikammer Anlage/n
Beratung über den Planvorentwurf zur 8. Teiländerung
Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Beschlussvorschlag
Sonderinteresse beachten!
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Planvorentwurf zur 8. Teiländerung zu.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Beratungsergebnis
Sitzung am TOP
□ Ein- □ Mit Ja Nein Enthaltung □ Lt. Beschluss- □ Abweichender
stimmig Stimmen- vorschlag Beschluss
mehrheit
SACHDARSTELLUNG UND BEGRÜNDUNG
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.08.2026 den Aufstellungs-
beschluss zur 8. Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) gefasst. Geändert werden sollen
Flächen des Teilbereichs „Am Holzweg – Brodäcker“ in Kirrweiler (Flächentausch von Sonderfläche für
Gewerbe- und Landwirtschaft), des Teilbereichs „Bischofsmühle“ in Kirrweiler (Gewerbefläche in
Sonderbaufläche für soziale Einrichtungen) und des Teilbereichs „Klimagarten Kalmitgipfel“ in
Maikammer (Fläche für Wald in Sonderbaufläche). In selber Sitzung wurde das Planungsbüro BIT
Stadt + Umwelt aus Karlsruhe mit der Durchführung des Änderungsverfahrens beauftragt.
Der nächste Schritt des Änderungsverfahrens sieht die Zustimmung zum Planvorentwurf vor. Der
Planvorentwurf zeigt und begründet die zu ändernden Flächen in Planzeichnung und Textform. Diese
Unterlagen bedürfen der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.
Nach Zustimmung zum Planvorentwurf kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen und durchgeführt werden. Die
frühzeige Beteiligung dient der Einholung von Stellungnahmen, in denen Hinweise, Anregungen und
Bedenken oder auch die grundsätzliche Unbedenklichkeit zur Teiländerung des FNP zum Ausdruck
gebracht werden können.
Empfehlung der Verwaltung:
Damit das Änderungsverfahren zur 8. Teiländerung des FNP weitergeführt werden kann, sollte dem
Planvorentwurf zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden.
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Ortsbürgermeister Bürgermeisterin Ergänzungsblatt Nr.:
Falkenstein, Jürgen Falkenstein, Jürgen
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein Haushaltsstelle:
Gesamtkosten: Haushaltsmittel lt. Plan: bereits bewirtschaftet:
stehen zur Verfügung Überplanmäßig Außerplanmäßig
Finanzierungsvorschlag:
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