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Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Vorteilssätze für alle Beitragspflichtigen im Bau- und Ausbaugewerbe ab dem Beitragsjahr 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Loreley |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S I T Z U N G S V O R L A G E
G E M E I N D E O S T E R S P A I
WP 2024/2029 | 2026-Osterspai-008 | Az.: 004-12-14
Beratungsfolge Datum Öffentlichkeitsstatus TOP
Finanz- und Bauausschuss öffentlich
Gemeinderat öffentlich
Anlage: Definition der Handwerksbetriebe im Bau- & Ausbaugewerbe
Tourismusbeitrag:
Einheitliche Beschlussfassung des Vorteilssatzes für ALLE Beitragspflichtigen
im Bau- und Ausbaugewerbe ab dem Beitragsjahr 2026
Erläuterungen:
Bislang erfolgte für Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe in der Ortsgemeinde Osterspai nach
Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit eine gesonderte Prüfung und gegebenenfalls Beschluss-
fassung über den jeweiligen Vorteilssatz durch den Ortsgemeinderat.
Da sich Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe hinsichtlich ihrer touristischen Vorteilslage und
der Art ihrer Leistungserbringung im Wesentlichen vergleichbar gegenüberstehen, soll für die
entsprechenden Betriebe künftig eine einheitliche Bewertung erfolgen.
Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe können durch die touristische Nachfrage innerhalb der
Ortsgemeinde Osterspai einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangen.
Dies kann beispielsweise dadurch entstehen, dass Leistungen für Beherbergungsbetriebe,
gastronomische Betriebe, touristische Einrichtungen, Zweitwohnungsinhaber oder unmittelbar
für Gäste erbracht werden.
Um vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand
bei der Festsetzung und Abrechnung des Tourismusbeitrages zu reduzieren, wird vorgeschla-
gen, ab dem Beitragsjahr 2026 für die beitragspflichtigen Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe
einen einheitlichen Vorteilssatz von 4 % festzusetzen.
Der Vorteilssatz gilt ab Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und wird für die Dauer des Betrie-
bes zugrunde gelegt, sofern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen tatsächlichen
oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern.
Die unterschiedlichen Reingewinnsätze ergeben sich aus der jeweiligen Betriebsart und be-
rücksichtigen die unterschiedlichen objektiven Gewinnmöglichkeiten der einzelnen Zweige des
Bau- und Ausbaugewerbes. Hierbei wird insbesondere dem unterschiedlichen Verhältnis von
Arbeitsleistung, Materialeinsatz und Materialweiterberechnung Rechnung getragen.
Der jeweilige Reingewinnsatz bleibt von der Festsetzung des einheitlichen Vorteilssatzes unbe-
rührt und richtet sich weiterhin nach der für den jeweiligen Zweig des Bau- und Ausbaugewer-
bes maßgeblichen Betriebsart.
Durch die einheitliche Festsetzung des Vorteilssatzes werden vergleichbare Betriebe des Bau-
und Ausbaugewerbes gleichbehandelt. Gleichzeitig wird eine transparente und nachvollziehba-
re Grundlage für die Erhebung des Tourismusbeitrages geschaffen und der Verwaltungsauf-
wand bei der jährlichen Festsetzung reduziert.
Haushaltsmäßige Voraussetzungen/Folgen auf den Finanzplanungszeitraum:
Es sind keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Ortsgemeinde Osterspai zu erwar-
ten.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für alle Beitragspflichtigen im Bau- und Ausbaugewerbe in der
Ortsgemeinde Osterspai ab dem Beitragsjahr 2026 einen einheitlichen Vorteilssatz von 4 %
festzusetzen.
Der Vorteilssatz gilt ab Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und wird für die Dauer des Betrie-
bes zugrunde gelegt, sofern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen tatsächlichen
oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern.
Die für die jeweilige Betriebsart maßgeblichen Reingewinnsätze bleiben von dieser Beschluss-
fassung unberührt und werden weiterhin entsprechend der jeweiligen Betriebsart angewendet.
Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe, bei denen sich die für die Beitragsbemessung maßgeb-
lichen Verhältnisse wesentlich ändern, sind hinsichtlich des Vorteilssatzes erneut zu prüfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Tourismusbeiträge für die betreffenden Betriebe im Bau-
und Ausbaugewerbe ab dem Beitragsjahr 2026 auf Grundlage dieses Beschlusses festzuset-
zen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: ___
Nein-Stimmen: ___
Enthaltungen: ___
Seite 2
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage
Tourismusbeitrag "Einheitliche Beschlussfassung des
Vorteilsatzes für ALLE beitragspflichtigen im Bau- und
Ausbaugewerbe
in der Ortsgemeinde Osterspai
für Erhebungsjahr 2026
Bau- und Ausbaugewerbe
Bauunternehmen (mit Materiallieferung)
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
Elektroinstallation (auch mit Einzelhandel)
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei (mit Materiallieferung)
Garten- und Landschaftsbau
Gerüstbau
Glasergewerbe
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs-
und Klimatechnik
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer
Raumausstatter (Dekorateure und Polsterer)
Schlosserei
Schreinerei, Tischlerei (auch Bautischlerei und Bauschlosserei)
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Zimmerei (mit Materiallieferung)
Sonstige Betriebsarten der Bauwirtschaft
Text aus PDF extrahiert