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Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Vorteilssätze für alle Beitragspflichtigen im Bau- und Ausbaugewerbe ab dem Beitragsjahr 2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Loreley
Datum2026-11-12
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S I T Z U N G S V O R L A G E G E M E I N D E O S T E R S P A I WP 2024/2029 | 2026-Osterspai-008 | Az.: 004-12-14 Beratungsfolge Datum Öffentlichkeitsstatus TOP Finanz- und Bauausschuss öffentlich Gemeinderat öffentlich Anlage: Definition der Handwerksbetriebe im Bau- & Ausbaugewerbe Tourismusbeitrag: Einheitliche Beschlussfassung des Vorteilssatzes für ALLE Beitragspflichtigen im Bau- und Ausbaugewerbe ab dem Beitragsjahr 2026 Erläuterungen: Bislang erfolgte für Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe in der Ortsgemeinde Osterspai nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit eine gesonderte Prüfung und gegebenenfalls Beschluss- fassung über den jeweiligen Vorteilssatz durch den Ortsgemeinderat. Da sich Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe hinsichtlich ihrer touristischen Vorteilslage und der Art ihrer Leistungserbringung im Wesentlichen vergleichbar gegenüberstehen, soll für die entsprechenden Betriebe künftig eine einheitliche Bewertung erfolgen. Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe können durch die touristische Nachfrage innerhalb der Ortsgemeinde Osterspai einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Dies kann beispielsweise dadurch entstehen, dass Leistungen für Beherbergungsbetriebe, gastronomische Betriebe, touristische Einrichtungen, Zweitwohnungsinhaber oder unmittelbar für Gäste erbracht werden. Um vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand bei der Festsetzung und Abrechnung des Tourismusbeitrages zu reduzieren, wird vorgeschla- gen, ab dem Beitragsjahr 2026 für die beitragspflichtigen Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe einen einheitlichen Vorteilssatz von 4 % festzusetzen. Der Vorteilssatz gilt ab Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und wird für die Dauer des Betrie- bes zugrunde gelegt, sofern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Die unterschiedlichen Reingewinnsätze ergeben sich aus der jeweiligen Betriebsart und be- rücksichtigen die unterschiedlichen objektiven Gewinnmöglichkeiten der einzelnen Zweige des Bau- und Ausbaugewerbes. Hierbei wird insbesondere dem unterschiedlichen Verhältnis von Arbeitsleistung, Materialeinsatz und Materialweiterberechnung Rechnung getragen. Der jeweilige Reingewinnsatz bleibt von der Festsetzung des einheitlichen Vorteilssatzes unbe- rührt und richtet sich weiterhin nach der für den jeweiligen Zweig des Bau- und Ausbaugewer- bes maßgeblichen Betriebsart. Durch die einheitliche Festsetzung des Vorteilssatzes werden vergleichbare Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes gleichbehandelt. Gleichzeitig wird eine transparente und nachvollziehba- re Grundlage für die Erhebung des Tourismusbeitrages geschaffen und der Verwaltungsauf- wand bei der jährlichen Festsetzung reduziert. Haushaltsmäßige Voraussetzungen/Folgen auf den Finanzplanungszeitraum: Es sind keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Ortsgemeinde Osterspai zu erwar- ten. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, für alle Beitragspflichtigen im Bau- und Ausbaugewerbe in der Ortsgemeinde Osterspai ab dem Beitragsjahr 2026 einen einheitlichen Vorteilssatz von 4 % festzusetzen. Der Vorteilssatz gilt ab Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und wird für die Dauer des Betrie- bes zugrunde gelegt, sofern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Die für die jeweilige Betriebsart maßgeblichen Reingewinnsätze bleiben von dieser Beschluss- fassung unberührt und werden weiterhin entsprechend der jeweiligen Betriebsart angewendet. Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe, bei denen sich die für die Beitragsbemessung maßgeb- lichen Verhältnisse wesentlich ändern, sind hinsichtlich des Vorteilssatzes erneut zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Tourismusbeiträge für die betreffenden Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe ab dem Beitragsjahr 2026 auf Grundlage dieses Beschlusses festzuset- zen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: ___ Nein-Stimmen: ___ Enthaltungen: ___ Seite 2 Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Tourismusbeitrag "Einheitliche Beschlussfassung des Vorteilsatzes für ALLE beitragspflichtigen im Bau- und Ausbaugewerbe in der Ortsgemeinde Osterspai für Erhebungsjahr 2026 Bau- und Ausbaugewerbe Bauunternehmen (mit Materiallieferung) Dachdeckerei und Bauspenglerei Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Elektroinstallation (auch mit Einzelhandel) Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei (mit Materiallieferung) Garten- und Landschaftsbau Gerüstbau Glasergewerbe Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer Raumausstatter (Dekorateure und Polsterer) Schlosserei Schreinerei, Tischlerei (auch Bautischlerei und Bauschlosserei) Steinbildhauerei und Steinmetzerei Zimmerei (mit Materiallieferung) Sonstige Betriebsarten der Bauwirtschaft

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