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Behandlung von Bauanträgen BA 076/26 -8; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Linz am Rhein
Datum2026-11-04
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Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 8 /02 50 Bauen Gremium Datum Status Bau- und Liegenschaftsausschuss des 04.11.2026 öffentlich Gemeinderates Vettelschoß beschließend Behandlung von Bauanträgen BA 076/26 -8; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport Sachverhalt/Begründung: Bauantrag Bauvoranfrage BA 076/26 -8 Grundstück: Gemarkung Vettelschoß, Flur 1, Flurstück Nr. 80/8 Lage: (siehe Lageplan) Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport Stellungnahme des Fachbereiches 2: Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich eines „qualifizierten“ Bebauungsplanes „In der Mark“ Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung; das Maß der baulichen Nutzung; der überbaubaren Grundstücksfläche; die örtlichen Verkehrsflächen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. nicht eingehalten, da _________________________ Unterschrift Beschlussvorschlag: ➢ Es wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN

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