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Behandlung von Bauanträgen BA 076/26 -8; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Linz am Rhein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 8 /02 50
Bauen
Gremium Datum Status
Bau- und Liegenschaftsausschuss des 04.11.2026 öffentlich
Gemeinderates Vettelschoß beschließend
Behandlung von Bauanträgen
BA 076/26 -8; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport
Sachverhalt/Begründung:
Bauantrag Bauvoranfrage
BA 076/26 -8
Grundstück: Gemarkung Vettelschoß, Flur 1, Flurstück Nr. 80/8
Lage: (siehe Lageplan)
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport
Stellungnahme des Fachbereiches 2:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich eines „qualifizierten“ Bebauungsplanes
„In der Mark“
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über
die Art der baulichen Nutzung;
das Maß der baulichen Nutzung;
der überbaubaren Grundstücksfläche;
die örtlichen Verkehrsflächen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind
eingehalten.
nicht eingehalten, da
_________________________
Unterschrift
Beschlussvorschlag:
➢ Es wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN
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