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Behandlung von Bauanträgen BA 074/26 -8; Umbau und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses sowie die Errichtung einer Doppelgarage
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Linz am Rhein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 8 /02 52
Bauen
Gremium Datum Status
Bau- und Liegenschaftsausschuss des 04.11.2026 öffentlich
Gemeinderates Vettelschoß beschließend
Behandlung von Bauanträgen
BA 074/26 -8; Umbau und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses sowie die
Errichtung einer Doppelgarage
Sachverhalt/Begründung:
Bauantrag Nr.: BA 074/26 -8 (0631BA2026)
Grundstück: Gemarkung Vettelschoß, Flur 11, Flurstück Nr. 88/221,
88/536
Lage: (siehe Lageplan)
Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses sowie die
Errichtung einer Doppelgarage
Stellungnahme des Sachbereiches Hochbau/Bauleitplanung:
Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Gebietscharakter:
reines Wohngebiet allgemeines Wohngebiet Mischgebiet
Gewerbegebiet Dorfgebiet
Im unbeplanten Innenbereich ist ein Bauvorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn
es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
_________________________
Unterschrift
Beschlussvorschlag:
Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB sind vorliegend erfüllt.
Es wird empfohlen das Einvernehmen zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN
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