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Behandlung von Bauanträgen BA 074/26 -8; Umbau und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses sowie die Errichtung einer Doppelgarage

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Linz am Rhein
Datum2026-11-04
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Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 8 /02 52 Bauen Gremium Datum Status Bau- und Liegenschaftsausschuss des 04.11.2026 öffentlich Gemeinderates Vettelschoß beschließend Behandlung von Bauanträgen BA 074/26 -8; Umbau und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses sowie die Errichtung einer Doppelgarage Sachverhalt/Begründung: Bauantrag Nr.: BA 074/26 -8 (0631BA2026) Grundstück: Gemarkung Vettelschoß, Flur 11, Flurstück Nr. 88/221, 88/536 Lage: (siehe Lageplan) Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses sowie die Errichtung einer Doppelgarage Stellungnahme des Sachbereiches Hochbau/Bauleitplanung: Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Gebietscharakter: reines Wohngebiet allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Dorfgebiet Im unbeplanten Innenbereich ist ein Bauvorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. _________________________ Unterschrift Beschlussvorschlag: Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB sind vorliegend erfüllt. Es wird empfohlen das Einvernehmen zu erteilen. Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN

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