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Straßensanierung und Teilausbau der Stadt Linz am Rhein hier: Deckensanierung und Teilausbau der Friedrich-Ebert Straße
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Linz am Rhein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 5 /04 23 -1
Bauen
Gremium Datum Status
Stadtrat Linz am Rhein 04.11.2026 öffentlich
beschließend
Straßensanierung und Teilausbau der Stadt Linz am Rhein
hier: Deckensanierung und Teilausbau der Friedrich-Ebert Straße
Sachverhalt/Begründung:
In der Straße „Friedrich-Ebert-Straße“ (Gesamtfläche ca. 2.430m²) finden derzeit
umfangreiche Tiefbaumaßnahmen statt. Aktuell werden die Wasser- und Gasleitungen
inklusive aller Hausanschlüsse im Bauabschnitt Einmündung „Im Muzenbruch“ bis Einmündung
„Asbacher Straße“ auf einer Länge von ca. 450m neu verlegt.
Im Vorfeld wurden die weiteren Medienträger und Fachabteilungen bezüglich eines
eventuellen Mitunterbringungs- oder Sanierungsbedarfs abgefragt.
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
• Telekom & Glasfaser: Die Leitungen liegen bereits im Gehweg. Es besteht seitens der
Versorger kein weiterer Bedarf.
• Abwasserwerke: Das Kanalnetz weist in den meisten Fällen Betonkorrosion vor. Der
Kanal kann in diesem Bereich gelinert werden. Die Anschlüsse sind mittels Hutprofile
anzupassen. Bei der Haltung G25-012 und G26-009 sind die Kanalhausanschlüsse zu
erneuern. Diese Aufgaben werden in Abstimmung mit der VG und den
Abwasserwerken koordiniert. Die Hydraulische Belastung im Straßenabschnitt ist
ausgewogen.
Die Friedrich-Ebert-Straße weist in einigen Abschnitten erhebliche Schäden auf, welche die
Verkehrssicherheit gefährden. Das sich Gehweg und Bordsteinanlage in einem sehr guten
Zustand befinden, ist ein kompletter Vollausbau wirtschaftlich unzweckmäßig.
Mit geschätzten Kosten von ca. 125.000, -€ für die Fahrbahnsanierung und den Teilausbau
stellt die Maßnahme die deutlich wirtschaftlichere Alternative zum vollständigen Vollausbau
dar, welcher mit ca. 650.000, -€ veranschlagt wird.
Sollte sich im Zuge des Ausbaus ergeben, dass Grundstücksflächen erworben werden müssen,
so ist der Grunderwerb oder die notwendigen Vermessungen auch Teil des Bauprogramms.
Für den Teil des kompletten Vollausbaus wird ein regelkonformer Oberbau nach der
Belastungsklasse 0,3 gemäß den technischen Richtlinien (RStO) vorgesehen, wobei der Aufbau
der Fahrbahn 55 cm betragen wird. Hierbei ergibt sich folgender Aufbau:
Bereich Asphalt:
4cm Asphaltdeckschicht
10cm Asphalttragschicht
41cm Frostschutzschicht
55cm gesamthöhe des Frostsicheren Aufbaus
Die Abrechnung der Investitionsaufwendungen für die Erneuerung der Straße in den
Abschnitte Vollausbau mit den Eigentümern der Anliegergrundstücke, soll auf Basis
Wiederkehrende Beiträge erfolgen. Bei einer Gesamtfläche von ca. 2.430m² fallen somit ca.
1.080m² auf die Investition (WKB) und 1.350m² auf Sanierung (Unterhaltung).
Vorteile der vollflächigen Sanierung/Ausbau:
• Nachhaltigkeit: Vermeidung von Schadensanfälligkeit an den Nahtstellen (Flicken),
die bei Teilreparaturen entstehen.
• Ortsbild: Ein homogenes, sauberes und langfristig stabiles Straßenbild.
Die Durchführung der deckenflächigen Sanierung und der Ausbau befindlichen Teilabschnitten
werden um einen transparenten Wettbewerb zu gewährleisten und die Haushaltsmittel optimal
einzusetzen, im Wege einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/B durchgeführt. Die
Zuschlagserteilung erfolgt strikt nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Vergabe.
Ergänzung zur Bauausschusssitzung:
Für die Maßnahme liegt kein Beschluss vor und gegen aller Aussagen, ist hier demnach auch
keine Ausschreibung erfolgt.
Ein Lageplan wie in welchem Baufeld die Sanierung und der Ausbau erfolgen soll, ist der
Vorlage beigefügt. Die rot-schaffierte Fläche bezeichnet den Vollausbau und die grün-
schaffierte Fläche bezeichnet den Bereich der Deckensanierung.
Die Friedrich-Ebertstraße weist eine Asphaltierte Fahrbahnfläche von ca. 2430m² auf. Hiervon
sollen ca. 1350m² saniert und ca. 1080m² ausgebaut werden. Die Kosten verteilen sich wie
folgt:
Die Kosten für die Deckensanierung und den Vollausbau werden im Verhältnis von zwei Dritteln
(Stadt Linz am Rhein) zu einem Drittel (KWW) aufgeteilt. Für den Bereich des Vollausbaus
findet ergänzend die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen
(Ausbaubeitragssatzung) Anwendung. Die Maßnahme liegt innerhalb der Abrechnungseinheit
6. Demnach entfallen von dem zweidritteligen Kostenanteil der Stadt 35% auf den
Gemeindeanteil der Stadt Linz und 65% auf die Abrechnungseinheit Linz
Innenstadt/Linzhausen.
Nach Anfrage beim Fachbereich 5 - Kommunale Betriebe, bezüglich der Negativfeststellung
(„Das ein zukünftiger Neuausbau auf Trennsystem für die nächsten 15 Jahre ausgeschlossen
wird“), wurde darauf verwiesen, dass die Aussage grundsätzlich dem Werksausschuss obliegt
und hier aufgrund der Gesamtsituation des Entwässerungsnetzes nicht getätigt werden kann.
Finanzierung:
Für diese Maßnahme stehen im HH 2026, unter der Haushaltsstelle „Unterhaltung der Straße,
Wege und Plätze, SK: 52338000, USK: 63000.51100“ Mittel in Höhe von 12.103,43€ zu
Verfügung.
Laut HH 2026 besteht hier aber gegenseitige Deckungsfähigkeit bei den folgenden Konten:
61501.90290 „Ausbau Am Gestade“ mit 493.457,-€ (Investition)
36000.50100 „Naturschutz und Landschaftspflege – Unterhaltung des Stadtarchivs“ mit
299.412,89€ (Sanierung)
Zur Verfügung. Somit steht für die Deckensanierung in der Oberlöh ausreichend Mittel in Höhe
von 792.869,89€ durch die gegenseitige Konten-Deckung im HH 2026 zu Verfügung.
Haushaltsansatz lfd. Jahr Ermächtigungsübertragung Ansatz gesamt bisher angeordnet noch zur Verfügung
_________________________
Unterschrift
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Friedrich-Ebert Straße zu sanieren
und den Teilabschnitten auszubauen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, die Sanierung und das vorgestellte Bauprogramm in der
Friedrich-Ebert-Straße. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN
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