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Straßensanierung und Teilausbau der Stadt Linz am Rhein hier: Deckensanierung und Teilausbau der Friedrich-Ebert Straße

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Linz am Rhein
Datum2026-11-04
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Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 5 /04 23 -1 Bauen Gremium Datum Status Stadtrat Linz am Rhein 04.11.2026 öffentlich beschließend Straßensanierung und Teilausbau der Stadt Linz am Rhein hier: Deckensanierung und Teilausbau der Friedrich-Ebert Straße Sachverhalt/Begründung: In der Straße „Friedrich-Ebert-Straße“ (Gesamtfläche ca. 2.430m²) finden derzeit umfangreiche Tiefbaumaßnahmen statt. Aktuell werden die Wasser- und Gasleitungen inklusive aller Hausanschlüsse im Bauabschnitt Einmündung „Im Muzenbruch“ bis Einmündung „Asbacher Straße“ auf einer Länge von ca. 450m neu verlegt. Im Vorfeld wurden die weiteren Medienträger und Fachabteilungen bezüglich eines eventuellen Mitunterbringungs- oder Sanierungsbedarfs abgefragt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: • Telekom & Glasfaser: Die Leitungen liegen bereits im Gehweg. Es besteht seitens der Versorger kein weiterer Bedarf. • Abwasserwerke: Das Kanalnetz weist in den meisten Fällen Betonkorrosion vor. Der Kanal kann in diesem Bereich gelinert werden. Die Anschlüsse sind mittels Hutprofile anzupassen. Bei der Haltung G25-012 und G26-009 sind die Kanalhausanschlüsse zu erneuern. Diese Aufgaben werden in Abstimmung mit der VG und den Abwasserwerken koordiniert. Die Hydraulische Belastung im Straßenabschnitt ist ausgewogen. Die Friedrich-Ebert-Straße weist in einigen Abschnitten erhebliche Schäden auf, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Das sich Gehweg und Bordsteinanlage in einem sehr guten Zustand befinden, ist ein kompletter Vollausbau wirtschaftlich unzweckmäßig. Mit geschätzten Kosten von ca. 125.000, -€ für die Fahrbahnsanierung und den Teilausbau stellt die Maßnahme die deutlich wirtschaftlichere Alternative zum vollständigen Vollausbau dar, welcher mit ca. 650.000, -€ veranschlagt wird. Sollte sich im Zuge des Ausbaus ergeben, dass Grundstücksflächen erworben werden müssen, so ist der Grunderwerb oder die notwendigen Vermessungen auch Teil des Bauprogramms. Für den Teil des kompletten Vollausbaus wird ein regelkonformer Oberbau nach der Belastungsklasse 0,3 gemäß den technischen Richtlinien (RStO) vorgesehen, wobei der Aufbau der Fahrbahn 55 cm betragen wird. Hierbei ergibt sich folgender Aufbau: Bereich Asphalt: 4cm Asphaltdeckschicht 10cm Asphalttragschicht 41cm Frostschutzschicht 55cm gesamthöhe des Frostsicheren Aufbaus Die Abrechnung der Investitionsaufwendungen für die Erneuerung der Straße in den Abschnitte Vollausbau mit den Eigentümern der Anliegergrundstücke, soll auf Basis Wiederkehrende Beiträge erfolgen. Bei einer Gesamtfläche von ca. 2.430m² fallen somit ca. 1.080m² auf die Investition (WKB) und 1.350m² auf Sanierung (Unterhaltung). Vorteile der vollflächigen Sanierung/Ausbau: • Nachhaltigkeit: Vermeidung von Schadensanfälligkeit an den Nahtstellen (Flicken), die bei Teilreparaturen entstehen. • Ortsbild: Ein homogenes, sauberes und langfristig stabiles Straßenbild. Die Durchführung der deckenflächigen Sanierung und der Ausbau befindlichen Teilabschnitten werden um einen transparenten Wettbewerb zu gewährleisten und die Haushaltsmittel optimal einzusetzen, im Wege einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/B durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt strikt nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Vergabe. Ergänzung zur Bauausschusssitzung: Für die Maßnahme liegt kein Beschluss vor und gegen aller Aussagen, ist hier demnach auch keine Ausschreibung erfolgt. Ein Lageplan wie in welchem Baufeld die Sanierung und der Ausbau erfolgen soll, ist der Vorlage beigefügt. Die rot-schaffierte Fläche bezeichnet den Vollausbau und die grün- schaffierte Fläche bezeichnet den Bereich der Deckensanierung. Die Friedrich-Ebertstraße weist eine Asphaltierte Fahrbahnfläche von ca. 2430m² auf. Hiervon sollen ca. 1350m² saniert und ca. 1080m² ausgebaut werden. Die Kosten verteilen sich wie folgt: Die Kosten für die Deckensanierung und den Vollausbau werden im Verhältnis von zwei Dritteln (Stadt Linz am Rhein) zu einem Drittel (KWW) aufgeteilt. Für den Bereich des Vollausbaus findet ergänzend die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen (Ausbaubeitragssatzung) Anwendung. Die Maßnahme liegt innerhalb der Abrechnungseinheit 6. Demnach entfallen von dem zweidritteligen Kostenanteil der Stadt 35% auf den Gemeindeanteil der Stadt Linz und 65% auf die Abrechnungseinheit Linz Innenstadt/Linzhausen. Nach Anfrage beim Fachbereich 5 - Kommunale Betriebe, bezüglich der Negativfeststellung („Das ein zukünftiger Neuausbau auf Trennsystem für die nächsten 15 Jahre ausgeschlossen wird“), wurde darauf verwiesen, dass die Aussage grundsätzlich dem Werksausschuss obliegt und hier aufgrund der Gesamtsituation des Entwässerungsnetzes nicht getätigt werden kann. Finanzierung: Für diese Maßnahme stehen im HH 2026, unter der Haushaltsstelle „Unterhaltung der Straße, Wege und Plätze, SK: 52338000, USK: 63000.51100“ Mittel in Höhe von 12.103,43€ zu Verfügung. Laut HH 2026 besteht hier aber gegenseitige Deckungsfähigkeit bei den folgenden Konten: 61501.90290 „Ausbau Am Gestade“ mit 493.457,-€ (Investition) 36000.50100 „Naturschutz und Landschaftspflege – Unterhaltung des Stadtarchivs“ mit 299.412,89€ (Sanierung) Zur Verfügung. Somit steht für die Deckensanierung in der Oberlöh ausreichend Mittel in Höhe von 792.869,89€ durch die gegenseitige Konten-Deckung im HH 2026 zu Verfügung. Haushaltsansatz lfd. Jahr Ermächtigungsübertragung Ansatz gesamt bisher angeordnet noch zur Verfügung _________________________ Unterschrift Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Friedrich-Ebert Straße zu sanieren und den Teilabschnitten auszubauen. Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Sanierung und das vorgestellte Bauprogramm in der Friedrich-Ebert-Straße. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN

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