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Straßensanierung der Stadt Linz hier: Deckensanierung in der "Oberlöh"

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Linz am Rhein
Datum2026-11-04
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Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 5 /04 22 -1 Bauen Gremium Datum Status Stadtrat Linz am Rhein 04.11.2026 öffentlich beschließend Straßensanierung der Stadt Linz hier: Deckensanierung in der "Oberlöh" Sachverhalt/Begründung: In der Straße „Oberlöh“ finden derzeit umfangreiche Tiefbaumaßnahmen statt. Aktuell werden die Wasser- und Gasleitungen inklusive aller Hausanschlüsse im 1. Bauabschnitt zwischen Hausnummer 1 und 27 sowie „Zum Winzerhaus“ neu verlegt. Im Vorfeld wurden die weiteren Medienträger und Fachabteilungen bezüglich eines eventuellen Mitunterbringungs- oder Sanierungsbedarfs abgefragt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: • Telekom & Glasfaser: Die Leitungen liegen bereits im Gehweg. Es besteht seitens der Versorger kein weiterer Bedarf. • Abwasserwerke: Das Kanalnetz in diesem Bereich wurde bereits im Jahr 2013 saniert und erneuert. Auch hier besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Ursprünglich war geplant, nach Beendigung der Leitungsverlegung lediglich Teilbereiche der Straße (Bordsteine, Sinkkästen und punktuelle Asphaltflächen) durch die ausführende Firma instand setzen zu lassen. Eine aktuelle Wirtschaftlichkeits- und Kostenprüfung hat jedoch ergeben, dass eine deckenflächige Sanierung der gesamten Asphaltdeckschicht kostengleich zur ursprünglich geplanten Flickstellensanierung realisiert werden kann. Vorteile der vollflächigen Sanierung: • Nachhaltigkeit: Vermeidung von Schadensanfälligkeit an den Nahtstellen (Flicken), die bei Teilreparaturen entstehen. • Ortsbild: Ein homogenes, sauberes und langfristig stabiles Straßenbild. • Effizienz: Nutzung der ohnehin vor Ort befindlichen Baustelleneinrichtung und Baumaschinen (Synergieeffekt). Die Durchführung der deckenflächigen Sanierung wird um einen transparenten Wettbewerb zu gewährleisten und die Haushaltsmittel optimal einzusetzen, im Wege einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/B durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt strikt nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Vergabe. Finanzierung: Für diese Maßnahme stehen im HH 2026, unter der Haushaltsstelle „Unterhaltung der Straße, Wege und Plätze, SK: 52338000, USK: 63000.51100“ Mittel in Höhe von 12.103,43€ zu Verfügung. Laut HH 2026 besteht hier aber gegenseitige Deckungsfähigkeit bei den folgenden Konten: 36000.50100 „Naturschutz und Landschaftspflege – Unterhaltung des Stadtarchivs mit 299.412,89-€ Zu Verfügung. Somit steht für die Deckensanierung in der Oberlöh ausreichend Mittel in Höhe von 299.412,89€ durch die gegenseitige Konten-Deckung im HH 2026 zu Verfügung. Ergänzend zur Bauausschusssitzung: Der Auftrag für diese Maßnahme ist noch nicht vergeben, da hier kein Beschluss vorliegt. Mit Blick auf die Zeitschiene, des einhalten des Vergaberechts und der Empfehlung des Bauausschusses, haben wir uns für den Eilentscheid gemäß §48 GemO entschieden, hier den Beschluss für die Veröffentlichung der beschränkten Ausschreibung zu erwirken. Nach § 48 GemO kann der Stadtbürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Stadt bis zu einer Sitzung des Stadtrats oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Stadtrates oder des Ausschusses entscheiden. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für die Maßnahme, die die Stadt Linz trägt, sind abzüglich der Kosten, welche auf das Kreiswasserwerk (KWW) fallen. Die Straße wird hier in 2/3 für die Stadt und 1/3 für das KWW aufgeteilt. Das entspricht bei einer Fläche von ca. 1.051m² zu asphaltierender Deckschicht eine Fläche von ca. 700m² für die Stadt Linz und 351m² für das KWW. Die Kosten für eine Deckensanierung mit Bezug auf die Erfahrungswerte der letzten Maßnahme in der Verbandsgemeinde liegen pro m² bei ca. 103,00€ [Brutto]. Damit kommt eine Kostenermittlung für die „Oberlöh“ von ca. 108.253, -€ für die Gesamtfläche und ein Anteil der Stadt Linz von ca. 72.168,67€ zu Stande. Haushaltsansatz lfd. Jahr Ermächtigungsübertragung Ansatz gesamt bisher angeordnet noch zur Verfügung _________________________ Unterschrift Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die deckenflächige Sanierung der gesamten Asphaltdeckschicht im 1. Bauabschnitt in der Oberlöh durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN Beschlussvorschlag: Der Stadtrat hat keine Einwände gegen die Eilentscheidung Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN

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