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Straßensanierung der Stadt Linz hier: Deckensanierung in der "Oberlöh"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Linz am Rhein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 5 /04 22 -1
Bauen
Gremium Datum Status
Stadtrat Linz am Rhein 04.11.2026 öffentlich
beschließend
Straßensanierung der Stadt Linz
hier: Deckensanierung in der "Oberlöh"
Sachverhalt/Begründung:
In der Straße „Oberlöh“ finden derzeit umfangreiche Tiefbaumaßnahmen statt. Aktuell werden
die Wasser- und Gasleitungen inklusive aller Hausanschlüsse im 1. Bauabschnitt zwischen
Hausnummer 1 und 27 sowie „Zum Winzerhaus“ neu verlegt.
Im Vorfeld wurden die weiteren Medienträger und Fachabteilungen bezüglich eines
eventuellen Mitunterbringungs- oder Sanierungsbedarfs abgefragt. Das Ergebnis stellt sich wie
folgt dar:
• Telekom & Glasfaser: Die Leitungen liegen bereits im Gehweg. Es besteht seitens der
Versorger kein weiterer Bedarf.
• Abwasserwerke: Das Kanalnetz in diesem Bereich wurde bereits im Jahr 2013 saniert
und erneuert. Auch hier besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Ursprünglich war geplant, nach Beendigung der Leitungsverlegung lediglich Teilbereiche der
Straße (Bordsteine, Sinkkästen und punktuelle Asphaltflächen) durch die ausführende Firma
instand setzen zu lassen.
Eine aktuelle Wirtschaftlichkeits- und Kostenprüfung hat jedoch ergeben, dass eine
deckenflächige Sanierung der gesamten Asphaltdeckschicht kostengleich zur ursprünglich
geplanten Flickstellensanierung realisiert werden kann.
Vorteile der vollflächigen Sanierung:
• Nachhaltigkeit: Vermeidung von Schadensanfälligkeit an den Nahtstellen (Flicken), die
bei Teilreparaturen entstehen.
• Ortsbild: Ein homogenes, sauberes und langfristig stabiles Straßenbild.
• Effizienz: Nutzung der ohnehin vor Ort befindlichen Baustelleneinrichtung und
Baumaschinen (Synergieeffekt).
Die Durchführung der deckenflächigen Sanierung wird um einen transparenten Wettbewerb
zu gewährleisten und die Haushaltsmittel optimal einzusetzen, im Wege einer beschränkten
Ausschreibung nach VOB/B durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt strikt nach dem
Prinzip der wirtschaftlichen Vergabe.
Finanzierung:
Für diese Maßnahme stehen im HH 2026, unter der Haushaltsstelle „Unterhaltung der Straße,
Wege und Plätze, SK: 52338000, USK: 63000.51100“ Mittel in Höhe von 12.103,43€ zu
Verfügung.
Laut HH 2026 besteht hier aber gegenseitige Deckungsfähigkeit bei den folgenden Konten:
36000.50100 „Naturschutz und Landschaftspflege – Unterhaltung des Stadtarchivs mit
299.412,89-€
Zu Verfügung. Somit steht für die Deckensanierung in der Oberlöh ausreichend Mittel in Höhe
von 299.412,89€ durch die gegenseitige Konten-Deckung im HH 2026 zu Verfügung.
Ergänzend zur Bauausschusssitzung:
Der Auftrag für diese Maßnahme ist noch nicht vergeben, da hier kein Beschluss vorliegt. Mit
Blick auf die Zeitschiene, des einhalten des Vergaberechts und der Empfehlung des
Bauausschusses, haben wir uns für den Eilentscheid gemäß §48 GemO entschieden, hier den
Beschluss für die Veröffentlichung der beschränkten Ausschreibung zu erwirken.
Nach § 48 GemO kann der Stadtbürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht
ohne Nachteil für die Stadt bis zu einer Sitzung des Stadtrats oder des zuständigen
Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des
Stadtrates oder des Ausschusses entscheiden.
Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Ratsmitgliedern oder
den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitzuteilen.
Die Kosten für die Maßnahme, die die Stadt Linz trägt, sind abzüglich der Kosten, welche auf
das Kreiswasserwerk (KWW) fallen. Die Straße wird hier in 2/3 für die Stadt und 1/3 für das
KWW aufgeteilt. Das entspricht bei einer Fläche von ca. 1.051m² zu asphaltierender
Deckschicht eine Fläche von ca. 700m² für die Stadt Linz und 351m² für das KWW.
Die Kosten für eine Deckensanierung mit Bezug auf die Erfahrungswerte der letzten Maßnahme
in der Verbandsgemeinde liegen pro m² bei ca. 103,00€ [Brutto]. Damit kommt eine
Kostenermittlung für die „Oberlöh“ von ca. 108.253, -€ für die Gesamtfläche und ein Anteil der
Stadt Linz von ca. 72.168,67€ zu Stande.
Haushaltsansatz lfd. Jahr Ermächtigungsübertragung Ansatz gesamt bisher angeordnet noch zur Verfügung
_________________________
Unterschrift
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die deckenflächige Sanierung der
gesamten Asphaltdeckschicht im 1. Bauabschnitt in der Oberlöh durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat keine Einwände gegen die Eilentscheidung
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN
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