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Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2019 und 2020 der Ortsgemeinde Neuleiningen und Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten sowie für den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Leiningerland |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2026-0916
Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2019 und 2020 der
Thema
Ortsgemeinde Neuleiningen und Erteilung der Entlastung für den
Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten sowie für den
Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde
Leiningerland
Gremium
Neuleiningen: Gemeinderat (öffentliche Sitzung)
Verfasser Becker, Stefanie Verantwortlich Krauß, Daniel
Haushaltsrelevanz
Beschlussvorschlag:
Beschluss 1
Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
Ergebnisrechnung: + 7.176,02 €
Finanzrechnung: + 39.648,98 €
Bilanz: 6.694.137,44 € in Aktiva und Passiva
Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2019 zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für
das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Beschluss 2
Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
Ergebnisrechnung: - 16.808,63 €
Finanzrechnung: - 57.012,65 €
Bilanz: 6.617.645,83 € in Aktiva und Passiva
Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2020 zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für
das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat gemäß § 114 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die
Jahresrechnung zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und
der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde
Leiningerland zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2026 die Jahresabschlüsse
2019 und 2020 geprüft. Hierzu lagen ihm sämtliche Belege und Bücher sowie alle Bestandteile
des Jahresabschlusses einschließlich aller Anlagen vor. Der Ausschuss hat einstimmig
empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss zur
Kenntnis zu nehmen sowie die Entlastung zu erteilen. Das Ergebnis wurde in einem
Prüfungsbericht festgehalten. Insoweit wird inhaltlich auf diesen verwiesen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Ergebnis der Prüfungen
berichten.
Der Bürgermeister und der Beigeordnete, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der
Beratung und Abstimmung des Gemeinderates zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
teilnehmen. Sind hiernach sowohl der Bürgermeister als auch alle Beigeordneten von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt das älteste anwesende Ratsmitglied
den Vorsitz (VV Nr. 4 zu § 114 GemO).
Des Weiteren sind gemäß § 22 GemO Ratsmitglieder, die mit dem Bürgermeister, dem
Ortsvorsteher oder den Beigeordneten, die entlastet werden sollen, verwandt oder verschwägert
sind, von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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