Startseite › Verbandsgemeinde Leiningerland › Dokument

Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2019 und 2020 der Ortsgemeinde Neuleiningen und Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten sowie für den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Leiningerland
Datum2026-11-09
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

2026-0916 Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2019 und 2020 der Thema Ortsgemeinde Neuleiningen und Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten sowie für den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland Gremium Neuleiningen: Gemeinderat (öffentliche Sitzung) Verfasser Becker, Stefanie Verantwortlich Krauß, Daniel Haushaltsrelevanz Beschlussvorschlag: Beschluss 1 Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt: Ergebnisrechnung: + 7.176,02 € Finanzrechnung: + 39.648,98 € Bilanz: 6.694.137,44 € in Aktiva und Passiva Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt. Beschluss 2 Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt: Ergebnisrechnung: - 16.808,63 € Finanzrechnung: - 57.012,65 € Bilanz: 6.617.645,83 € in Aktiva und Passiva Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt. Sachverhalt: Der Gemeinderat hat gemäß § 114 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Jahresrechnung zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2026 die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 geprüft. Hierzu lagen ihm sämtliche Belege und Bücher sowie alle Bestandteile des Jahresabschlusses einschließlich aller Anlagen vor. Der Ausschuss hat einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss zur Kenntnis zu nehmen sowie die Entlastung zu erteilen. Das Ergebnis wurde in einem Prüfungsbericht festgehalten. Insoweit wird inhaltlich auf diesen verwiesen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Ergebnis der Prüfungen berichten. Der Bürgermeister und der Beigeordnete, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung des Gemeinderates zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen. Sind hiernach sowohl der Bürgermeister als auch alle Beigeordneten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz (VV Nr. 4 zu § 114 GemO). Des Weiteren sind gemäß § 22 GemO Ratsmitglieder, die mit dem Bürgermeister, dem Ortsvorsteher oder den Beigeordneten, die entlastet werden sollen, verwandt oder verschwägert sind, von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 2

Text aus PDF extrahiert