Startseite › Stadt Bad Sobernheim › Dokument

2. Änderung des Bebauungsplans "Am Brückelchen, Auf Haulenmühl" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch); Billigung der Planunterlagen und Beschluss über die Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bad Sobernheim
Datum2026-11-12
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Gremium Termin Status Stadtrat Bad Sobernheim 12.11.2026 öffentlich beschließend Nr. 2026/StadtS169 Fachbereich Fachbereich 3 - Bauen Sachbearbeiter(in) Veldenzer, Andreas Datum 14.10.2026 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Brückelchen, Auf Haulenmühl" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch); Billigung der Planunterlagen und Beschluss über die Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Hinweis: Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen. Sach- und Rechtslage: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Brückelchen, Auf Haulenmühl“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Neben der Ergänzung der Zuordnungsfestsetzung und der Berücksichtigung einer Fläche für Versorgungsanlage der Pfalzgas GmbH ist die Grünfläche im Norden als „private Grünfläche“ auszuweisen. Weiterhin gibt es Missstände zwischen den Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsfläche. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde durch das Planungsbüro Enviro-Plan GmbH aus 55571 Odernheim am Glan erarbeitet. Die Entwürfe der Planunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungplans „Am Brückelchen, Auf Haulenmühl“ sind der Beschlussvorlage beigefügt. Hinsichtlich der inhaltlichen Regelungen und zur Zielsetzung wird auf die beigefügte Begründung zum Bebauungsplanentwurf verwiesen. Nach der Billigung der Planunterlagen wird das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Bad Sobernheim billigt den vorliegenden Planentwurf zum o. g. Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung nebst Umweltbericht und beschließt die Durchführung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage. Die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan wird beauftragt, die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die o. g. Dauer zu veröffentlichen sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Gez. Vorsitzende/r -2-

Text aus PDF extrahiert