Startseite › Stadt Bad Sobernheim › Dokument
2. Änderung des Bebauungsplans "Am Brückelchen, Auf Haulenmühl" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch); Billigung der Planunterlagen und Beschluss über die Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bad Sobernheim |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Gremium Termin Status
Stadtrat Bad Sobernheim 12.11.2026 öffentlich beschließend
Nr. 2026/StadtS169
Fachbereich Fachbereich 3 - Bauen
Sachbearbeiter(in) Veldenzer, Andreas
Datum 14.10.2026
2. Änderung des Bebauungsplans "Am Brückelchen, Auf Haulenmühl" im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch);
Billigung der Planunterlagen und Beschluss über die Durchführung der
Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Hinweis:
Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und
Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben
bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen.
Sach- und Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 2.
Änderung des Bebauungsplans „Am Brückelchen, Auf Haulenmühl“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Neben der Ergänzung der Zuordnungsfestsetzung und der Berücksichtigung einer Fläche
für Versorgungsanlage der Pfalzgas GmbH ist die Grünfläche im Norden als „private
Grünfläche“ auszuweisen. Weiterhin gibt es Missstände zwischen den Festsetzungen der
öffentlichen Verkehrsfläche.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde durch das Planungsbüro Enviro-Plan GmbH aus
55571 Odernheim am Glan erarbeitet. Die Entwürfe der Planunterlagen zur 2. Änderung
des Bebauungplans „Am Brückelchen, Auf Haulenmühl“ sind der Beschlussvorlage
beigefügt. Hinsichtlich der inhaltlichen Regelungen und zur Zielsetzung wird auf die
beigefügte Begründung zum Bebauungsplanentwurf verwiesen. Nach der Billigung der
Planunterlagen wird das Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Bad Sobernheim billigt den vorliegenden Planentwurf zum o. g.
Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung nebst
Umweltbericht und beschließt die Durchführung der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan wird beauftragt, die Entwurfsunterlagen
zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die o. g. Dauer zu veröffentlichen sowie
die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gemäß § 4a Abs.
2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
parallel zur Veröffentlichung im Internet durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Gez.
Vorsitzende/r
-2-
Text aus PDF extrahiert