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Begrenzung der Geschäftssparten und Zulassung der Geschäfte zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bad Kreuznach
Datum2026-11-06
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Beschlussvorlage Federführung: Stabsstelle Ordnungsamt Drucksachennummer: 26/1065 Aktenzeichen: Erstellungsdatum: 28.10.2026 Beteiligungen: Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Ausschuss für Messen und Märkte 06.11.2026 Betreff: Begrenzung der Geschäftssparten und Zulassung der Geschäfte zum Bad Kreuznacher Jahr- markt 2027 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Messen und Märkte beschließt a) unter Berücksichtigung des Veranstaltungszweckes und des Veranstaltungszieles ge- mäß der Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Jahrmarkt in Bad Kreuznach vom 07.02.2000 zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes und im Interesse der Ausgewogenheit der Veranstaltung im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungs- freiheit die Geschäftsgruppen (Geschäftsarten) beim Jahrmarkt 2027 wie folgt zu be- grenzen: • Ambulante: 2 • Belustigungsgeschäfte: 2 • Fahrgeschäfte hochfahrend: 7 (davon Rundfahrgeschäft unter 15m: 1, sonstige Fahrgeschäfte: 6) • Fahrgeschäfte: 10 (davon: Autoscooter: 2, Geisterbahn: 1, Riesenrad über 30m: 1, zu Drucksachennummer: 26/1065 Rundfahrgeschäft über 15m: 5, Rutschbahn: 1) • Hochbahn: 2 • Kinderfahrgeschäfte: 9 (davon: Kinderkarussell: 6, Kinderkettenkarussell: 1, Kinderscooter: 1, Kinderachterbahn: 1) • Schaugeschäfte: 2 • Schießhallen: 5 (davon: Spezial-u. Fotoschießen: 2, Sportschießen:3) • Verkaufsgeschäfte: 113 (davon: Ausschankstände: 4, Gartenwirtschaften: 6, Imbiss-u. Ausschankstände: 5, Imbissstände: 31, Süßwarengeschäfte: 20, Süßwarengeschäfte (mit Mandeln): 9, Verkaufsgeschäfte aller Art: 35, Großzelt: 2, Kleinzelt: 1) • Verlosungen und Ausspielungen: 30 (davon Automatenausspielung: 6, Großverlosung über 10m: 1, sonstigen Ausspielungen: 23). b) die Zulassung der in beigefügter Bewerberliste gekennzeichneten Geschäfte. zu Drucksachennummer: 26/1065 Erläuterungen Die Auswahl der vorgeschlagenen Geschäfte erfolgte wieder unter dem Gesichtspunkt des Veranstaltungszwecks, der Attraktivität der Veranstaltung sowie dem Gestaltungsermessen der Stadt und der Qualität und Anziehungskraft der Betriebe. Wirtschaftliche Belange einzelner Betriebe oder einzelner Geschäftsarten bleiben unberücksichtigt. Bewerbungen, die nicht fristgerecht bei der Stadtverwaltung eingingen, blieben unberücksich- tigt. Bei konkurrierenden Bewerbern mit ähnlichem Angebot richtet sich die Auswahl nach ver- schiedenen Kriterien unter Beachtung der Einschränkung, dass Neubewerbern eine angemes- sene Zulassungschance verbleibt. Die Bewerberzahl ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichgeblieben. Die Besetzung des Bereiches des Dippemarktes mit Ständen mit qualitativ guten Waren bleibt weiterhin schwierig. Die Größe des Dippemarktes konnte jedoch wie im vergangenen Jahr bei- behalten werden. Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Ausschusssitzung durch den Sachbearbeiter Messen und Märkte oder den Dezernenten gegeben.

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