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Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken-Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste - 1.2
Sachgebietsgruppe
öffentlich
Finanzen
Verfasser(in) Knissel, Christine
04824-29055
Datum 11.08.2026
Aktenzeichen 1.2/900-04/0019
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Jettenbach öffentlich
Betreff: Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen
Sachverhalt:
Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom
21.12.2007 wurde mit Artikel 1 Nr. 2 der § 94 der GemO geändert. Die Änderung ist dem
Korruptionsschutz und der Transparenz bei Spenden und der Vermittlung von Spenden
geschuldet. Nicht zuletzt wird das strafrechtliche Risiko für kommunale Amtsträger mit dem
in § 94 Abs. 3 GemO gesetzlich normierten Verfahren ausgeschlossen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme eines Angebotes einer Zuwendung obliegen
ausschließlich dem Bürgermeister und den Beigeordneten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat. Diesem Gremium
und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen
mitzuteilen.
Lfd. Nr. Datum Betrag bzw. Gegenstand und Von dem Zuwendungsgeber gewünschter
(geschätzter) Wert Verwendungszweck
Spende für Seniorenarbeit in
1 August 2026 200,00 €
Jettenbach
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme oder Vermittlung der o.a. Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuweisungen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen
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