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Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Datum2026-11-05
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale Dienste - 1.2 Sachgebietsgruppe öffentlich Finanzen Verfasser(in) Knissel, Christine 04824-29055 Datum 11.08.2026 Aktenzeichen 1.2/900-04/0019 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Jettenbach öffentlich Betreff: Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Sachverhalt: Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 wurde mit Artikel 1 Nr. 2 der § 94 der GemO geändert. Die Änderung ist dem Korruptionsschutz und der Transparenz bei Spenden und der Vermittlung von Spenden geschuldet. Nicht zuletzt wird das strafrechtliche Risiko für kommunale Amtsträger mit dem in § 94 Abs. 3 GemO gesetzlich normierten Verfahren ausgeschlossen. Die Einwerbung und die Entgegennahme eines Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister und den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat. Diesem Gremium und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen. Lfd. Nr. Datum Betrag bzw. Gegenstand und Von dem Zuwendungsgeber gewünschter (geschätzter) Wert Verwendungszweck Spende für Seniorenarbeit in 1 August 2026 200,00 € Jettenbach Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme oder Vermittlung der o.a. Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuweisungen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen

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