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Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Empfehlung zur Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2026-11-09
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Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/12/030 Fachbereich: Fachbereich Finanzen Aktenz.: Sachbearbeiter(in): Stoffel, Torben Datum: 20.10.2026 Beratungsfolge: Termin: Status: 12 Rechnungsprüfungsausschuss Leinsweiler 09.11.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: A1 Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Empfehlung zur Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020 Sach- und Rechtslage: Gemäß § 108 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) hat die Ortsgemeinde für den Schluss eines jeden Jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Nach § 110 Abs. 2 GemO legt der Bürgermeister den Jahresabschluss dem Gemeinderat zur Prüfung vor. Der Jahresabschluss soll jedoch zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden. Gem. § 108 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiterhin sind dem Jahresabschluss als Anlagen der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinausgehende Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Jahresabschluss wurde gem. § 113 Abs. 1 GemO dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinden unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Gemäß § 113 Abs. 2 GemO ist der Rechenschaftsbericht dahingehend geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei wurde auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Ergebnisse der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Haushaltsjahres 2020 stellen sich wie folgt dar: Ansatz des Übertragungen aus Rechnungsergebnis Differenz Ergebnisrechnung Haushaltsjahres dem Vorjahr 2020 2020 2020 Gesamtbetrag Erträge 574.980,00 EUR 0,00 EUR 609.321,73 EUR +34.341,73 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 586.590,00 EUR 23.364,93 EUR 580.770,22 EUR -29.184,71 EUR Jahresergebnis -11.610,00 EUR -23.364,93 EUR +28.551,51 EUR +63.526,44 EUR Ansatz des Übertragungen aus Rechnungsergebnis Differenz Finanzrechnung Haushaltsjahres dem Vorjahr 2020 2020 2020 ordentliche und außerordentliche Einzahlungen 538.670,00 EUR 0,00 EUR 541.013,95 EUR +2.343,95 EUR ordentliche und außerordentliche Auszahlungen 543.510,00 EUR 23.364,93 EUR 536.741,81 EUR -30.133,12 EUR Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -4.840,00 EUR -23.364,93 EUR +4.272,14 EUR +32.477,07 EUR Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten 4.920,00 EUR 0,00 EUR 4.912,00 EUR -8,00 EUR Vorzutragender Betrag (= Freie Finanzspitze) -9.760,00 EUR -23.364,93 EUR -639,86 EUR +32.485,07 EUR Der Haushalt ist in der Planung und der Rechnung auszugleichen (§ 93 Abs. 4 GemO). Gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn: ▪ die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, ▪ in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und ▪ in der Bilanz kein negatives Eigenkapital („Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“) ausgewiesen wird. Die Ergebnisrechnung ist durch den ausgewiesenen Überschuss von +28.551,51 EUR ausgeglichen. In der Finanzrechnung ist der Ausgleich durch die negative „Freie Finanzspitze“ von -639,86 EUR jedoch nicht erfüllt. In der Bilanz wird ein positives Eigenkapital in Höhe von +2.251.114,34 EUR ausgewiesen. Der Haushaltsausgleich wurde nicht vollständig erreicht, da nicht alle drei Kriterien gemäß § 93 Abs. 4 GemO i. V. m. § 18 Abs. 2 GemHVO vorliegen. Die Investitionen haben sich im Jahr 2020 wie folgt dargestellt: Ansatz des Übertragungen aus Rechnungsergebnis Differenz Investitionsrechnung Haushaltsjahres dem Vorjahr 2020 2020 2020 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.000,00 EUR 0,00 EUR 1.120,00 EUR +120,00 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 15.000,00 EUR 25.000,00 EUR 5.493,96 EUR -34.506,04 EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -14.000,00 EUR -25.000,00 EUR -4.373,96 EUR +34.626,04 EUR Die negative Freie Finanzspitze von -639,86 EUR (lfd. Nr. F44) abzüglich des negativen Investitionssaldos von -4.373,96 EUR (lfd. Nr. F33) führt zu einer Verminderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand in Höhe von -5.013,82 EUR. Damit haben sich die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand wie folgt entwickelt: Forderungen gegenüber der 01.01.2020 Veränderungen in 2020 31.12.2020 Verbandsgemeinde 330.642,69 EUR -5.013,82 EUR 325.628,87 EUR Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den vorliegenden Jahresabschluss 2020 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen. Des Weiteren wird dem Gemeinderat gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO vorgeschlagen, dem in 2020 tätig gewesenen Ortsbürgermeister und allen in 2020 tätig gewesenen Ortsbeigeordneten (mit eigenem Geschäftsbereich) sowie dem Bürgermeister und den im Vertretungsfall tätig gewesenen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Landau-Land die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende beim Beschluss: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ ☐ Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.) Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB2 Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez. gez. gez. Stoffel Neufeld Neufeld Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Ortsbürgermeister Jürgen Kohlmann zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

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