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Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Empfehlung zur Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Landau-Land |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/12/030
Fachbereich: Fachbereich Finanzen Aktenz.:
Sachbearbeiter(in): Stoffel, Torben Datum: 20.10.2026
Beratungsfolge: Termin: Status:
12 Rechnungsprüfungsausschuss Leinsweiler 09.11.2026 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt: A1
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Empfehlung zur Entlastungserteilung für
das Haushaltsjahr 2020
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 108 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) hat die Ortsgemeinde
für den Schluss eines jeden Jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Nach § 110 Abs. 2 GemO legt der Bürgermeister den Jahresabschluss dem Gemeinderat
zur Prüfung vor. Der Jahresabschluss soll jedoch zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft werden.
Gem. § 108 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiterhin sind dem
Jahresabschluss als Anlagen der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die
Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das
Ende des Haushaltsjahres hinausgehende Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss wurde gem. § 113 Abs. 1 GemO dahingehend geprüft, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gemeinden unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für
Gemeinden vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften sowie die ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur,
das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände einzubeziehen.
Gemäß § 113 Abs. 2 GemO ist der Rechenschaftsbericht dahingehend geprüft, ob er mit
dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht und die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei wurde auch geprüft, ob die
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Ergebnisse der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Haushaltsjahres 2020 stellen
sich wie folgt dar:
Ansatz des
Übertragungen aus Rechnungsergebnis Differenz
Ergebnisrechnung Haushaltsjahres
dem Vorjahr 2020 2020
2020
Gesamtbetrag Erträge 574.980,00 EUR 0,00 EUR 609.321,73 EUR +34.341,73 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen 586.590,00 EUR 23.364,93 EUR 580.770,22 EUR -29.184,71 EUR
Jahresergebnis -11.610,00 EUR -23.364,93 EUR +28.551,51 EUR +63.526,44 EUR
Ansatz des
Übertragungen aus Rechnungsergebnis Differenz
Finanzrechnung Haushaltsjahres
dem Vorjahr 2020 2020
2020
ordentliche und außerordentliche
Einzahlungen 538.670,00 EUR 0,00 EUR 541.013,95 EUR +2.343,95 EUR
ordentliche und außerordentliche
Auszahlungen 543.510,00 EUR 23.364,93 EUR 536.741,81 EUR -30.133,12 EUR
Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen -4.840,00 EUR -23.364,93 EUR +4.272,14 EUR +32.477,07 EUR
Auszahlung zur Tilgung von
Investitionskrediten 4.920,00 EUR 0,00 EUR 4.912,00 EUR -8,00 EUR
Vorzutragender Betrag
(= Freie Finanzspitze) -9.760,00 EUR -23.364,93 EUR -639,86 EUR +32.485,07 EUR
Der Haushalt ist in der Planung und der Rechnung auszugleichen (§ 93 Abs. 4 GemO).
Gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn:
▪ die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist,
▪ in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von
Investitionskrediten zu decken und
▪ in der Bilanz kein negatives Eigenkapital („Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag“) ausgewiesen wird.
Die Ergebnisrechnung ist durch den ausgewiesenen Überschuss von +28.551,51 EUR
ausgeglichen. In der Finanzrechnung ist der Ausgleich durch die negative „Freie
Finanzspitze“ von -639,86 EUR jedoch nicht erfüllt. In der Bilanz wird ein positives
Eigenkapital in Höhe von +2.251.114,34 EUR ausgewiesen.
Der Haushaltsausgleich wurde nicht vollständig erreicht, da nicht alle drei Kriterien gemäß
§ 93 Abs. 4 GemO i. V. m. § 18 Abs. 2 GemHVO vorliegen.
Die Investitionen haben sich im Jahr 2020 wie folgt dargestellt:
Ansatz des
Übertragungen aus Rechnungsergebnis Differenz
Investitionsrechnung Haushaltsjahres
dem Vorjahr 2020 2020
2020
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 1.000,00 EUR 0,00 EUR 1.120,00 EUR +120,00 EUR
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 15.000,00 EUR 25.000,00 EUR 5.493,96 EUR -34.506,04 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -14.000,00 EUR -25.000,00 EUR -4.373,96 EUR +34.626,04 EUR
Die negative Freie Finanzspitze von -639,86 EUR (lfd. Nr. F44) abzüglich des negativen
Investitionssaldos von -4.373,96 EUR (lfd. Nr. F33) führt zu einer Verminderung der
Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand in Höhe
von -5.013,82 EUR. Damit haben sich die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde
aus dem Zahlungsmittelbestand wie folgt entwickelt:
Forderungen gegenüber der
01.01.2020 Veränderungen in 2020 31.12.2020
Verbandsgemeinde
330.642,69 EUR -5.013,82 EUR 325.628,87 EUR
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den vorliegenden
Jahresabschluss 2020 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen.
Des Weiteren wird dem Gemeinderat gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO vorgeschlagen, dem
in 2020 tätig gewesenen Ortsbürgermeister und allen in 2020 tätig gewesenen
Ortsbeigeordneten (mit eigenem Geschäftsbereich) sowie dem Bürgermeister und den im
Vertretungsfall tätig gewesenen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Landau-Land die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende
beim Beschluss:
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ ☐
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen
Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.)
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB2
Fachbereich Fachbereich Fachbereich
gez. gez. gez.
Stoffel Neufeld Neufeld
Verteiler:
1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung
2. Herrn Ortsbürgermeister Jürgen Kohlmann zur Kenntnisnahme
3. Wiedervorlage
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