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Flächennutzungsplan, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim 1. Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen 2. Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 3. Feststellungsbeschluss und Freigabe zur Vorlage zur Genehmigung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim
Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich
Lebensgrundlagen und
Bauen
Sachbearbeiter/in Staiger, Ivonne
öffentlich Datum 07.10.2026
Aktenzeichen
2026/0478
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsstatus
Bau- und Planungsausschuss der Verbandsgemeinde 04.11.2026 öffentlich vorberatend
Lambsheim-Heßheim
Betreff: Flächennutzungsplan, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-
Heßheim
1. Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen
2. Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
3. Feststellungsbeschluss und Freigabe zur Vorlage zur Genehmigung
Sachverhalt:
1. Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf der 1.
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim in der Zeit
von Montag, 21.09.2026 bis einschließlich Mittwoch, 21.10.2026 auf der Homepage der
Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim veröffentlicht. Die Bürger hatten in dieser
Zeit die Möglichkeit, zu der vorgelegten Planung eine Stellungnahme abzugeben.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie der Anlage entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Den Beschlussvorschlag können Sie der Anlage entnehmen.
2. Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Mit Schreiben vom 16.09.2026 wurde den Nachbargemeinden, den Behörden und den sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim mit der Bitte um
Stellungnahme zugesandt.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie der Anlage entnehmen.
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Beschlussvorschlag:
Den Beschlussvorschlag können Sie der Anlage entnehmen.
3. Feststellungsbeschluss und Freigabe zur Vorlage zur Genehmigung
Per Beschluss ist die endgültige Fassung des Flächennutzungsplans, 1. Änderung der
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim festzulegen, mit der die letzten formellen
Verfahrensschritte des Planaufstellungsverfahrens durchgeführt werden.
Entsprechend § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz bedarf die endgültige
Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder
Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung
der Ortsgemeinden wird eingeholt werden, nachdem der Verbandsgemeinderat den vorliegenden
Flächennutzungsplan als endgültige Fassung beschlossen hat.
Nach § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung durch die höhere
Verwaltungsbehörde. Der Flächennutzungsplan, 1. Änderung der Verbandsgemeinde
Lambsheim-Heßheim ist daher der Kreisverwaltung als nächsthöhere Verwaltungsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
Per Beschluss wird festgelegt, dass es sich bei der nun vorliegenden Fassung des
Flächennutzungsplans, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim einschließlich
der dazugehörenden Begründung um die endgültige Fassung handelt und diese Fassung zur
Rechtskraft gebracht werden soll.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Zustimmungen der Ortsgemeinden zu der
vorliegenden Fassung des Flächennutzungsplans, 1. Änderung der Verbandsgemeinde
Lambsheim-Heßheim einzuholen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird darüber hinaus beauftragt, nach Vorlage der
Zustimmungen der Ortsgemeinden, den Flächennutzungsplan, 1. Änderung der
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim einschließlich der dazugehörenden Begründung der
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zur Genehmigung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel erforderlich: ja
Haushaltsmittel stehen bereit: ja
(Birgit Füger) (Reith)
st. Fachbereichsleiterin Bürgermeister
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