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Flächennutzungsplan, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim 1. Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen 2. Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 3. Feststellungsbeschluss und Freigabe zur Vorlage zur Genehmigung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Datum2026-11-04
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Dokument

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Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich Lebensgrundlagen und Bauen Sachbearbeiter/in Staiger, Ivonne öffentlich Datum 07.10.2026 Aktenzeichen 2026/0478 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsstatus Bau- und Planungsausschuss der Verbandsgemeinde 04.11.2026 öffentlich vorberatend Lambsheim-Heßheim Betreff: Flächennutzungsplan, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim- Heßheim 1. Abwägung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen 2. Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 3. Feststellungsbeschluss und Freigabe zur Vorlage zur Genehmigung Sachverhalt: 1. Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim in der Zeit von Montag, 21.09.2026 bis einschließlich Mittwoch, 21.10.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim veröffentlicht. Die Bürger hatten in dieser Zeit die Möglichkeit, zu der vorgelegten Planung eine Stellungnahme abzugeben. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie der Anlage entnehmen. Beschlussvorschlag: Den Beschlussvorschlag können Sie der Anlage entnehmen. 2. Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Mit Schreiben vom 16.09.2026 wurde den Nachbargemeinden, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie der Anlage entnehmen. - 2 - Beschlussvorschlag: Den Beschlussvorschlag können Sie der Anlage entnehmen. 3. Feststellungsbeschluss und Freigabe zur Vorlage zur Genehmigung Per Beschluss ist die endgültige Fassung des Flächennutzungsplans, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim festzulegen, mit der die letzten formellen Verfahrensschritte des Planaufstellungsverfahrens durchgeführt werden. Entsprechend § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung der Ortsgemeinden wird eingeholt werden, nachdem der Verbandsgemeinderat den vorliegenden Flächennutzungsplan als endgültige Fassung beschlossen hat. Nach § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Flächennutzungsplan, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim ist daher der Kreisverwaltung als nächsthöhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Per Beschluss wird festgelegt, dass es sich bei der nun vorliegenden Fassung des Flächennutzungsplans, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim einschließlich der dazugehörenden Begründung um die endgültige Fassung handelt und diese Fassung zur Rechtskraft gebracht werden soll. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Zustimmungen der Ortsgemeinden zu der vorliegenden Fassung des Flächennutzungsplans, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim einzuholen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird darüber hinaus beauftragt, nach Vorlage der Zustimmungen der Ortsgemeinden, den Flächennutzungsplan, 1. Änderung der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim einschließlich der dazugehörenden Begründung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zur Genehmigung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel erforderlich: ja Haushaltsmittel stehen bereit: ja (Birgit Füger) (Reith) st. Fachbereichsleiterin Bürgermeister

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