Startseite › Verbandsgemeinde Kirn-Land › Dokument
Erweiterung der Trägerschaft der KKR AöR
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kirn-Land |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Fachbereich: FB6-W
Nr.: 2026/498 verfasst von: Stumm, Jochen
Datum: 27.10.2026
Gremium Termin TOP Status
Verbandsgemeinderat 05.11.2026 5 öffentlich
Erweiterung der Trägerschaft der KKR AöR
Beschlussvorschlag:
1. Dem Beitritt der in der Begründung genannten Träger wird zugestimmt.
Voraussetzung des Beitrittes sind die entsprechenden Beitrittsbeschlüsse mit
Anerkennung der Anstaltssatzung sowie Zustimmung der Kommunalaufsicht.
2. Der Beschluss beinhaltet die Annahme der als Anlage beigefügten
Anstaltssatzung mit Berücksichtigung der zu erwartenden
Trägerkreiserweiterung.
3. Sollten einzelne der vorgenannten kommunalen Gebietskörperschaften wegen
fehlendem Beschluss oder fehlender Zustimmung der Kommunalaufsicht der
Anstalt nicht beitreten können, erfolgt die Zustimmung insoweit zum Beitritt aller
kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Beitrittsvoraussetzungen
erfüllen. Die Zustimmung umfasst auch die Zustimmung zu der insoweit
anzupassenden Anstaltssatzung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen,
Einstimmig
Begründung:
Die Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) wurde gegründet, um
gemeinschaftlich die Durchführung der Aufgabe der Klärschlammverwertung im
kommunalen Verbund zu optimieren und wirtschaftlich zu gestalten. Weiterhin ist die
Erhöhung der Verwertungssicherheit Ziel der KKR. Die Verwertung erfolgt je nach
rechtlichen, wirtschaftlichen und örtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
oder in einer thermischen Anlage.
Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts KKR wurde zum 01. Januar 2018 von
den Verbandsgemeinden Wörrstadt, Brohltal und Winnweiler sowie dem Entsorgungs-
und Wirtschaftsbetrieb Landau, AöR gegründet. Zum 31.12.2018 traten weitere 60
abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften der KKR bei. Im Zuge einer weiteren
Beitrittsrunde traten 2020 weitere 16 Körperschaften des öffentlichen Rechtes der
Anstalt bei.
Durch die Kommunal- und Verwaltungsreform ergaben sich Zusammenschlüsse von
Verbandsgemeinden, dadurch reduziert sich die Zahl der Träger auf aktuell 76.
Zwischenzeitlich haben weitere Körperschaften respektive Träger der
Abwasserbeseitigungspflicht den Beitritt in die KKR beantragt. Neben den
Beschlüssen in deren kommunalen Gremien ist eine Beteiligung der
Kommunalaufsicht und ein Beschluss des Verwaltungsrates der KKR für einen Beitritt
erforderlich. Nach § 14b Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KomZG) bedarf die Änderung der Aufgabe der gemeinsamen
kommunalen Anstalt, Veränderung der Trägerschaft, die Erhöhung des
Stammkapitals, die Verschmelzung sowie Auflösung der gemeinsamen kommunalen
Anstalt der Zustimmung aller bisherigen Träger.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Träger der
Abwasserbeseitigungspflicht haben die notwendigen Beschlüsse für den Beitritt zur
KKR in ihren Gremien gefasst und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie
örtliche Kommunalaufsicht entsprechend beteiligt bzw. befinden sich im
Beteiligungsverfahren.
1 Gemeinde Haßloch
2 Stadt Koblenz
3 Verbandsgemeinde Asbach
Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-
4 Asbach
Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-
5 Unkel
6 Verbandsgemeinde Bad Marienberg
7 Verbandsgemeinde Montabaur
Der Beitritt weiterer Anstaltsträger ist zu begrüßen und wird dem Ansatz der KKR
gerecht, für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verwertung des
Klärschlammes wirtschaftlich und nachhaltig sicherzustellen.
Über die Aufnahme weiterer Anstaltsträger wurde bereits in der Sitzung des
Verwaltungsrats der KKR am 5. Dezember 2025 informiert und vorberaten.
In dieser Sitzung wurde der beabsichtigte Beitritt der genannten Körperschaften
grundsätzlich positiv bewertet und ein entsprechendes positives Votum gefasst.
Anlage: Anstaltssatzung mit eingearbeiteten Änderungen der Trägerschaft. Gelb
markiert sind die „neuen“ Träger der KKR.
Text aus PDF extrahiert