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Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Kirn-Land
Datum2026-11-05
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Vorlage Fachbereich: FB1-ZD Nr.: 2026/454 verfasst von: Stelzig, Thomas Datum: 07.10.2026 Gremium Termin TOP Status Verbandsgemeinderat 05.11.2026 2 öffentlich Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt den Steuerungsrahmen für Photovoltaik- Freiflächenanlagen für die Verbandsgemeinde Kirner Land. Abstimmungsergebnis: .... Ja-Stimmen, .... Nein-Stimmen,... Enthaltungen, einstimmig. Begründung: Aufgrund der technischen und energiewirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen finden sich vermehrt Bestrebungen, große Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten, sowohl im Kontext der Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als auch außerhalb dieses Förderrahmens durch den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge zwischen Betreibern von Photovoltaikanlagen und Stromkunden (Industrieunternehmen, Energieversorger u. ä.). Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Dringlichkeit zur Umstellung des Energieversorgungssystems (auch im Hinblick auf eine Unabhängigkeit der Energieversorgung) stellt dies grundsätzlich eine positive Entwicklung dar. Um insbesondere im Hinblick auf die Agrarstruktur, das Landschaftsbild und die Akzeptanz in der Bevölkerung eine geordnete Entwicklung zu unterstützen, hat die VG Kirner Land beschlossen, einen flächendeckenden Steuerungsrahmen für das gesamte Verbandsgemeindegebiet zu erstellen. Mögliche Nutzungskonflikte, z. B. mit der Landwirtschaft, der Siedlungsentwicklung und der Naherholung sollen hierdurch so weit wie möglich reduziert werden. Ziel der vorliegenden Konzeption ist es, mit Hilfe der Festlegung von Ausschlusskriterien den weiteren Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in einem definierten Rahmen zu steuern und die Umsetzung von Projekten an geeigneten Standorten innerhalb des VG-Gebietes zu ermöglichen. Für die Verbandsgemeinde bietet das Ergebnis der Steuerungskonzeption den Vorteil, dass Investoren und Flächeneigentümer anhand des Abprüfens erster Kriterien auf Standorte gelenkt werden, die im Rahmen einer weitergehenden Einzelfallprüfung konkretisiert werden können. Das Konzept findet dabei nur für die Errichtung neuer PV-FFA Anwendung.

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