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Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kirn-Land |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Fachbereich: FB1-ZD
Nr.: 2026/454 verfasst von: Stelzig, Thomas
Datum: 07.10.2026
Gremium Termin TOP Status
Verbandsgemeinderat 05.11.2026 2 öffentlich
Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Steuerungsrahmen für Photovoltaik-
Freiflächenanlagen für die Verbandsgemeinde Kirner Land.
Abstimmungsergebnis: .... Ja-Stimmen, .... Nein-Stimmen,... Enthaltungen,
einstimmig.
Begründung:
Aufgrund der technischen und energiewirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre
im Bereich der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen finden sich vermehrt
Bestrebungen, große Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten, sowohl im
Kontext der Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als auch
außerhalb dieses Förderrahmens durch den Abschluss langfristiger
Stromlieferverträge zwischen Betreibern von Photovoltaikanlagen und Stromkunden
(Industrieunternehmen, Energieversorger u. ä.). Vor dem Hintergrund des
Klimawandels und der Dringlichkeit zur Umstellung des Energieversorgungssystems
(auch im Hinblick auf eine Unabhängigkeit der Energieversorgung) stellt dies
grundsätzlich eine positive Entwicklung dar.
Um insbesondere im Hinblick auf die Agrarstruktur, das Landschaftsbild und die
Akzeptanz in der Bevölkerung eine geordnete Entwicklung zu unterstützen, hat die VG
Kirner Land beschlossen, einen flächendeckenden Steuerungsrahmen für das
gesamte Verbandsgemeindegebiet zu erstellen. Mögliche Nutzungskonflikte, z. B. mit
der Landwirtschaft, der Siedlungsentwicklung und der Naherholung sollen hierdurch
so weit wie möglich reduziert werden.
Ziel der vorliegenden Konzeption ist es, mit Hilfe der Festlegung von
Ausschlusskriterien den weiteren Ausbau der Freiflächenphotovoltaik in einem
definierten Rahmen zu steuern und die Umsetzung von Projekten an geeigneten
Standorten innerhalb des VG-Gebietes zu ermöglichen. Für die Verbandsgemeinde
bietet das Ergebnis der Steuerungskonzeption den Vorteil, dass Investoren und
Flächeneigentümer anhand des Abprüfens erster Kriterien auf Standorte gelenkt
werden, die im Rahmen einer weitergehenden Einzelfallprüfung konkretisiert werden
können. Das Konzept findet dabei nur für die Errichtung neuer PV-FFA Anwendung.
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