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Wegebau Sachstand - Flutweg Nachmeldung Zum Hochkelberg

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Kelberg
Datum2026-11-05
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Beschlussvorlage 2026/OG24/017 Abteilung: Organisation und Bauen Sachbearbeitung: Neiss, Karin 26.10.2026 Gremium Termin Status Ortsgemeinderat Mosbruch 05.11.2026 öffentlich Wegebau Sachstand - Flutweg Nachmeldung Zum Hochkelberg Sachverhalt: Der Weg zum Hochkelberg in der Gemarkung Mosbruch (Flur 7, Flurstück 66) wurde infolge des Starkregenereignisses im Jahr 2021 aufgrund seiner Lage und topografischen Gegebenheiten erheblich beschädigt. Insbesondere kam es zu tiefen Ausspülungen in den Fahrspuren sowie zu Wasseransammlungen in vorhandenen Vertiefungen, wodurch die Befahrbarkeit des Weges teil- weise nicht mehr gewährleistet ist. Aufgrund der unzureichenden Wasserableitung und des Lau- babfalls kommt es zunehmend zu einer Vernässung und Versumpfung des Weges. Die Wiederherstellung des Weges wurde im Rahmen des Förderprogramms „Aufbauhilfe Rhein- land-Pfalz 2021“ beantragt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat hierfür eine Förderzusage in Höhe von 13.198,20 € erteilt. Für den Nachweis gegenüber der Förderbehörde sind entsprechende Planungsunterlagen sowie Stellungnahmen eines Bausachverständigen erforderlich. Daher ist vorgesehen, die Planung und die weitere Umsetzung der Maßnahme unter Einbindung eines geeigneten Ingenieurbüros vor- zubereiten. Die Verwaltung beabsichtigt, weitere Schadensmeldungen anderer Ortsgemeinden in die Pla- nung einzubeziehen, um mögliche Synergieeffekte zu nutzen und die Maßnahmen gebündelt be- arbeiten zu können. Da für diese zusätzlichen Maßnahmen teilweise noch Förderzusagen aus- stehen, wird sich die weitere Planung und Umsetzung entsprechend verzögern. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die für den im Jahr 2022 gemeldeten Weg beantragten Fördermittel bereits ausgezahlt wurden. Finanzierung: ☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: Buchungsstelle: € ☐ Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden überschritten. Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (überplanmäßige Ausgabe). ☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt. Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (außerplanmäßige Ausgabe). ☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. ☐ Gesonderte Stellungnahme Abteilung Finanzen: Beschlussvorschlag: Ein Beschluss ist nicht erforderlich; die Vorlage dient ausschließlich der Information des Ortsgemeinderates. Beschlussfassung: Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☐ Nein Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit ☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Enthaltungen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen ☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen: Name Ratsmitglied ☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet: ☐ Das Stimmrecht des/der Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO. ☐ Bemerkung:

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