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Annahme von Spenden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Kelberg
Datum2026-11-05
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Beschlussvorlage 2026/OG24/016 Abteilung: Schulen, Ordnung und Soziales Sachbearbeitung: Rieder, Birgit 25.08.2026 Gremium Termin Status Ortsgemeinderat Mosbruch 05.11.2026 öffentlich Annahme von Spenden Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Mosbruch hat folgende Spende erhalten: Zuwendender Geldspende Sachspende Spende für Wertstellung Brauchtumsverein 1.800,00 € Dorfverschöne- 24.08.2026 "Mosba Weiherfreunde e.V.", rung/Heimatpflege z. H. Herrn Christoph Haubrich, Hauptstraße 13, 56767 Mosbruch Geld- und Sachspenden dürfen gemäß § 94 der Gemeindeordnung seit dem 01.01.2008 nur noch mit Zustimmung des Ortsgemeinderates angenommen werden. Finanzierung: ☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: Buchungsstelle: € ☐ Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden überschritten. Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (überplanmäßige Ausgabe). ☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt. Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (außerplanmäßige Ausgabe). ☒ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. ☐ Gesonderte Stellungnahme Abteilung Finanzen: Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spende gemäß § 94 der Gemeinde- ordnung zu. Beschlussfassung: Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☐ Nein Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit ☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Enthaltungen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen ☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen: Name Ratsmitglied ☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet: ☐ Das Stimmrecht des/der Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO. ☐ Bemerkung: Seite 2

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