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Annahme von Spenden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kelberg |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026/OG24/016
Abteilung: Schulen, Ordnung und Soziales
Sachbearbeitung: Rieder, Birgit 25.08.2026
Gremium Termin Status
Ortsgemeinderat Mosbruch 05.11.2026 öffentlich
Annahme von Spenden
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Mosbruch hat folgende Spende erhalten:
Zuwendender Geldspende Sachspende Spende für Wertstellung
Brauchtumsverein 1.800,00 € Dorfverschöne- 24.08.2026
"Mosba Weiherfreunde e.V.", rung/Heimatpflege
z. H. Herrn
Christoph Haubrich,
Hauptstraße 13,
56767 Mosbruch
Geld- und Sachspenden dürfen gemäß § 94 der Gemeindeordnung seit dem 01.01.2008 nur noch
mit Zustimmung des Ortsgemeinderates angenommen werden.
Finanzierung:
☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung:
Buchungsstelle: €
☐ Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden überschritten.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (überplanmäßige Ausgabe).
☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (außerplanmäßige Ausgabe).
☒ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
☐ Gesonderte Stellungnahme Abteilung Finanzen:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spende gemäß § 94 der Gemeinde-
ordnung zu.
Beschlussfassung:
Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☐ Nein
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Enthaltungen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im
Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen:
Name Ratsmitglied
☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet:
☐ Das Stimmrecht des/der Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
☐ Bemerkung:
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