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Dorfbudget 2025/2026 - Verwendung der Mittel
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kelberg |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026/OG24/019
Abteilung: Organisation und Bauen
Sachbearbeitung: Franzen, Eva 28.10.2026
Gremium Termin Status
Ortsgemeinderat Mosbruch 05.11.2026 öffentlich
Dorfbudget 2025/2026 - Verwendung der Mittel
Sachverhalt:
Das Ministerium des Innern und für Sport RLP hat mit Schreiben vom 8. Oktober 2025 über die
Einführung eines neues Förderprogramm „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft
stärken“ informiert. Mit dem Dorfbudget stellt das Land den rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden
mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab dem Haushaltsjahr 2025 jeweils eine jährliche
Pauschale von 1.500 € zur Verfügung.
Diese Mittel sind dafür gedacht, das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu unterstützen, die Dorf-
gemeinschaft zu stärken und Projekte umzusetzen, die unmittelbar dem Miteinander dienen. Die
Mittel können flexibel für freiwillige Aufgaben eingesetzt werden wie etwa zur Unterstützung von
Vereinen und Initiativen, für Maßnahmen zur Förderung der Dorfgemeinschaft oder zur Mitfinan-
zierung von Eigenanteilen bei Investitionsmaßnahmen verwendet werden. Dies stellt dann keine
Doppelförderung dar; eine Ausnahme wird nach der VV diesbezüglich ausdrücklich zugelassen.
Weitere Eckdaten der Umsetzung:
- die Bewilligung erfolgt automatisch ohne Antrag.
- der Zuwendungsbescheid wird im Laufe des Oktober 2025 übersandt.
- die Auszahlung der Mittel erfolgt am 31. Oktober 2025.
- der Verwendungsnachweis ist in vereinfachter Form zu führen.
Für das „Übergangsjahr 2025/2026“ ist es einmalig möglich, die Mittel zu bündeln und zu veraus-
gaben
Finanzierung:
☒ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung:
Buchungsstelle: €
☐ Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden überschritten.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (überplanmäßige Ausgabe).
☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen (außerplanmäßige Ausgabe).
☐ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
☐ Gesonderte Stellungnahme Abteilung Finanzen:
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung formuliert.
Beschlussfassung:
Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☐ Nein
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Enthaltungen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im
Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen:
Name Ratsmitglied
☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet:
☐ Das Stimmrecht des/der Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
☐ Bemerkung:
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