Startseite › Verbandsgemeinde Kaisersesch › Dokument
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung von Wirtschaftswegen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kaisersesch |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Kaisersesch
Beschlussvorlage
Gremium Termin Status
Ortsgemeinderat Brohl öffentlich beschließend
Fachbereich Fachbereich 5.2 Entgelte/Beiträge Nr. 2026/0802
Verantwortlicher Mertes Bernd Az. 610-00-54
Verfasser Ehlen Yvonne
Tagesordnungspunkt:
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung von Wirt-
schaftswegen
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde erschließt derzeit das Neubaugebiet In der Geich – südliche Erwei-
terung. In dem Gebiet liegen Wirtschaftswege, die durch den Bebauungsplan überplant
wurden und noch aufgehoben werden müssen. Dies erfolgt durch die Einleitung eines
Satzungsverfahrens zur Aufhebung der Wirtschaftswege.
Die Zweckbestimmung und Benutzung der Wirtschaftswege ist grundsätzlich im Flur-
bereinigungsplans einer Flurbereinigung geregelt. Die Festsetzungen im Flurbereini-
gungsplan haben nach § 58 Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes die Wirkung von
Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die
Festsetzungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Gemeindesatzungen ge-
ändert oder aufgehoben werden.
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel in Montabaur
hat in seinem Schreiben vom 10.09.2026 erklärt, dass aus deren Sicht gegen die Auf-
hebung der o. g. Wirtschaftswege grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Sollte der Ortsgemeinderat die Satzung zur Aufhebung von Wirtschaftswegen für
Flur 4 Nr. 148/2 teilweise, Flur 4 Nr. 149 teilweise, Flur 4 Nr. 151 teilweise und Flur 5
Nr. 202/2 beschließen, ist noch die Zustimmung der Kreisverwaltung nach § 58 Absatz
4 Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Erst nach dieser Zustimmung kann die Satzung
bekanntgemacht werden und in Kraft treten.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beratung im Gremium:
2
Beschlussvorschlag:
„Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Auf-
hebung von Wirtschaftswegen
Gemarkung Brohl
Flur 4 Nr. 148/2 teilweise, Flur 4 Nr. 149 teilweise, Flur 4 Nr. 151 teilweise und
Flur 5 Nr. 202/2 .“
Beratungsergebnis
Einstimmig Anzahl der Stimmen
Ja Nein Enthaltung
Für folgende Ratsmitglieder könnten nach Ansicht der Verwaltung Ausschließungs-
gründe gemäß § 22 GemO vorliegen:
Kurzprotokoll:
Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt eine Satzung zur Aufhebung von den Wirt-
schaftswegen
Gemarkung Brohl
Flur 4 Nr. 148/2 teilweise, Flur 4 Nr. 149 teilweise, Flur 4 Nr. 151 teilweise und
Flur 5 Nr. 202/2.
Der vollständige Wortlaut der Satzung wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde
Kaisersesch bekanntgemacht.
Kaisersesch, 14.09.2026
Im Auftrag
Bernd Mertes
Text aus PDF extrahiert