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Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung von Wirtschaftswegen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Kaisersesch
Datum2026-11-05
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Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Beschlussvorlage Gremium Termin Status Ortsgemeinderat Brohl öffentlich beschließend Fachbereich Fachbereich 5.2 Entgelte/Beiträge Nr. 2026/0802 Verantwortlicher Mertes Bernd Az. 610-00-54 Verfasser Ehlen Yvonne Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung von Wirt- schaftswegen Sach- und Rechtslage: Die Ortsgemeinde erschließt derzeit das Neubaugebiet In der Geich – südliche Erwei- terung. In dem Gebiet liegen Wirtschaftswege, die durch den Bebauungsplan überplant wurden und noch aufgehoben werden müssen. Dies erfolgt durch die Einleitung eines Satzungsverfahrens zur Aufhebung der Wirtschaftswege. Die Zweckbestimmung und Benutzung der Wirtschaftswege ist grundsätzlich im Flur- bereinigungsplans einer Flurbereinigung geregelt. Die Festsetzungen im Flurbereini- gungsplan haben nach § 58 Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes die Wirkung von Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die Festsetzungen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Gemeindesatzungen ge- ändert oder aufgehoben werden. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel in Montabaur hat in seinem Schreiben vom 10.09.2026 erklärt, dass aus deren Sicht gegen die Auf- hebung der o. g. Wirtschaftswege grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Sollte der Ortsgemeinderat die Satzung zur Aufhebung von Wirtschaftswegen für Flur 4 Nr. 148/2 teilweise, Flur 4 Nr. 149 teilweise, Flur 4 Nr. 151 teilweise und Flur 5 Nr. 202/2 beschließen, ist noch die Zustimmung der Kreisverwaltung nach § 58 Absatz 4 Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Erst nach dieser Zustimmung kann die Satzung bekanntgemacht werden und in Kraft treten. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Beratung im Gremium: 2 Beschlussvorschlag: „Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Auf- hebung von Wirtschaftswegen Gemarkung Brohl Flur 4 Nr. 148/2 teilweise, Flur 4 Nr. 149 teilweise, Flur 4 Nr. 151 teilweise und Flur 5 Nr. 202/2 .“ Beratungsergebnis Einstimmig Anzahl der Stimmen Ja Nein Enthaltung Für folgende Ratsmitglieder könnten nach Ansicht der Verwaltung Ausschließungs- gründe gemäß § 22 GemO vorliegen: Kurzprotokoll: Der Ortsgemeinderat Brohl beschließt eine Satzung zur Aufhebung von den Wirt- schaftswegen Gemarkung Brohl Flur 4 Nr. 148/2 teilweise, Flur 4 Nr. 149 teilweise, Flur 4 Nr. 151 teilweise und Flur 5 Nr. 202/2. Der vollständige Wortlaut der Satzung wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgemacht. Kaisersesch, 14.09.2026 Im Auftrag Bernd Mertes

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