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Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan - Gemarkung Brohl

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Kaisersesch
Datum2026-11-05
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Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Beschlussvorlage Gremium Termin Status Ortsgemeinderat Brohl öffentlich beschließend Fachbereich Fachbereich 3 - Bauen Nr. 2026/0887 Verantwortlicher Krämer Alfred Az. 610-13-54 Verfasser Krämer Alfred Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von Flächen für Wind- kraftanlagen im Flächennutzungsplan - Gemarkung Brohl Sach- und Rechtslage: Die Ortsgemeinde Brohl unterstützt seit längerem den Ausbau der erneuerbaren Ener- gien. Die Gemeinde sieht die Notwendigkeit, im Interesse des Klima- und Umwelt- schutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu gewährleisten und die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung zu stabilisieren. Zu diesen Zwecken wurden potentielle Flächen für die Windenergienutzung im Gemarkungsge- biet Brohl erkundet. Die hierzu ins Auge gefassten Flächen liegen in der Gemarkung Brohl - an der südlichen Gemarkungsgrenze zu Binningen an der L 108, Flur 7, Flurbe- reiche An der Feldscheune vor dem Kurbüsch, Für Baumholz und Rumpswiese gemäß Abgrenzung im beigefügten Plan 1 und - an der südöstlichen Gemarkungsgrenze zu Möntenich, Flur 4, Flurbereich Grab und Flur 8, Flurbereich Theiswies gemäß Abgrenzungen im beigefügten Plan 2. Voraussetzung für die Genehmigung von Windkraftanlagen nach dem Bundesimmissi- onsschutzgesetz ist die bauplanungsrechtliche Ausweisung dieser Flächen im regiona- len Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald oder im Flächennutzungsplan der Ver- bandsgemeinde Kaisersesch. Die Ausweisung der Flächen ist auch in beiden Planwer- ken möglich. Die erstgenannten Flächen waren – zusammen mit angrenzenden Flächen der Ge- meinde Binningen – in den ursprünglichen Entwurf für die Fortschreibung des regio- nalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald - RROP (Herbst 2024) aufgenom- men, wurden jedoch wegen möglicher Tangierung von Natura-2000-Schutzgebieten im überarbeiteten Entwurf (Frühjahr 2026) wieder gestrichen. Zudem hatte sich die Ortsgemeinde Binningen ausdrücklich gegen die Ausweisung dieser Flächen ausge- sprochen. 2 Die weiteren Flächen in den Flurbereichen Grab und Theiswies waren in den Planent- würfen der Raumordnung nicht enthalten, obwohl sie bereits 2024 seitens der Ge- meinde über die Verbandsgemeinde an die Planungsgemeinschaft zur Aufnahme an- gemeldet wurden. Die bis zum Ende des Jahres 2026 abzuschließende 1. Teilfortschreibung des RROP wird aller Voraussicht nach keine Windkraftvorrangflächen in der Gemarkung Brohl enthalten. Ob die bereits 2027 anlaufende 2. Teilfortschreibung des RROP die genannten Flä- chenwünsche der Ortsgemeinde Brohl beinhalten wird, ist ebenfalls nicht sicherge- stellt. Die Planungsgemeinschaft ist lediglich verpflichtet, die von Bund und Land vor- gegebenen Mindest-Flächenziele für die Windkraft zu erreichen, so dass ggf. ein Rück- griff auf die von Brohl favorisierten Flächen dort nicht notwendig wird. Damit sollte aus Sicht der Gemeinde Brohl die planerische Grundlage für diese poten- tiellen Windkraftflächen auf jeden Fall über den Flächennutzungsplan der Verbandsge- meinde Kaisersesch (FNP) geschaffen werden. Selbst wenn die Flächen oder Teile da- von doch noch in der zweiten oder einer weiteren Fortschreibung des RROP Berück- sichtigung finden würden, ist eine insoweit zusätzliche oder separate Darstellung im FNP nicht schädlich. Den von den Ortsgemeinden im Einzelfall gewünschten Windkraftflächen, die in der Raumordnungsplanung keine Berücksichtigung finden, stehen die Gremien der Ver- bandsgemeinde grundsätzlich offen gegenüber. Voraussetzung für die Einleitung eines entsprechenden Flächennutzungsplanverfahrens ist aber, dass die grundsätzliche Flä- cheneignung bereits über einen Projektierer oder Investor von Windenergieanlagen geprüft und entsprechende gutachterliche Bewertungen vorgenommen worden sind. Mit der Vorlage entsprechender Gutachten zu naturschutz-, artenschutz- und ggf. im- missionsschutzrechtlichen Belangen wird einerseits das ernsthafte Interesse zur Errich- tung von Windkraftanlagen in der jeweils konkreten Fläche bekundet und zum anderen die erforderliche Basis für die Einleitung des Planverfahrens gelegt. Von Seiten der Verbandsgemeinde erfolgt daher der entsprechende Hinweis, dass ein FNP-Verfahren zur Ausweisung der o. g. Windkraftflächen in Brohl grundsätzlich erst nach Vorlage der genannten Gutachten eingeleitet werden kann. Haushaltsrechtliche Beurteilung: ./. Beratung im Gremium: 3 Beschlussvorschlag: „Der Ortsgemeinderat Brohl legt grundsätzlich fest, die Flächen in der Gemarkung Brohl - an der südlichen Gemarkungsgrenze zu Binningen an der L 108, Flur 7, Flurbe- reiche An der Feldscheune vor dem Kurbüsch, Für Baumholz und Rumpswiese gemäß Abgrenzung im beigefügten Plan 1 und - an der südöstlichen Gemarkungsgrenze zu Möntenich, Flur 4, Flurbereich Grab und Flur 8, Flurbereich Theiswies gemäß Abgrenzungen im beigefügten Plan 2 als Flächen für die Windenergie (einschl. Repowering) zu nutzen und beantragt bei der Verbandsgemeinde, diese als Windkraftvorrangflächen im Flächennutzungsplan darzu- stellen.“ Beratungsergebnis Einstimmig Anzahl der Stimmen Ja Nein Enthaltung Für folgende Ratsmitglieder könnten nach Ansicht der Verwaltung Ausschließungs- gründe gemäß § 22 GemO vorliegen: Kurzprotokoll: „Der Ortsgemeinderat Brohl legt grundsätzlich fest, die Flächen in der Gemarkung Brohl - an der südlichen Gemarkungsgrenze zu Binningen an der L 108, Flur 7, Flurbe- reiche An der Feldscheune vor dem Kurbüsch, Für Baumholz und Rumpswiese gemäß Abgrenzung im beigefügten Plan 1 und - an der südöstlichen Gemarkungsgrenze zu Möntenich, Flur 4, Flurbereich Grab und Flur 8, Flurbereich Theiswies gemäß Abgrenzungen im beigefügten Plan 2 4 als Flächen für die Windenergie (einschl. Repowering) zu nutzen und beantragt bei der Verbandsgemeinde, diese als Windkraftvorrangflächen im Flächennutzungsplan darzu- stellen.“ Kaisersesch, 15.10.2026 Im Auftrag Alfred Krämer

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