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Umfeldgestaltung der Burg Rheinfels; Zustimmung zur Ausführungsplanung des Ingenieurbüros DLA
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
H -M
UNSRÜCK ITTELRHEIN
B
ESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26/StG/0060
Körperschaft: Stadt Sankt Goar
Gremium: Datum: Sitzung:
Ausschuss für Bau und Planung, Verkehr und Energie öffentlich
der Stadt Sankt Goar
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Sankt Goar öffentlich
Stadtrat der Stadt Sankt Goar öffentlich
Ortsbeirat Sankt Goar-Kernstadt der Stadt Sankt Goar öffentlich
Bezeichnung Umfeldgestaltung der Burg Rheinfels;
des TOP: Zustimmung zur Ausführungsplanung des
Ingenieurbüros DLA
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO
1. V o r l a g e b e r i c h t:
1.1 Sachverhalt / Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 31.08.2026 konnte der Übernahmevertrag zur
Planung des Umfeldes der Burg Rheinfels im Rahmen der BUGA mit dem Büro
DLA abgeschlossen und unterzeichnet werden.
Die Stadt Sankt Goar tritt somit ab der Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung
- als Auftraggeber an die Stelle, die bisher von der BUGA GmbH vertraglich
übernommen war. Die Planungen der besonderen Gestaltungsbereiche im
Umfeld der Burg Rheinfels wurden bis zur Leistungsphase 4 durch die BUGA als
Auftraggeberin finanziert und schriftlich freigegeben. Dieser Planungsstand
wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung am 09.03.2026 vorgestellt.
Die abgestimmte Entwurfsplanung war Grundlage für die Beantragung der
Zuwendungen aus Stadtsanierungsmitteln des Landes Rheinland-Pfalz. Der
Förderantrag für das laufende Jahr 2026 basiert auf der mit vielen Behörden
bereits abgestimmten Planungen. Die Kostenschätzungen sind Grundlage der
noch ausstehenden Bewilligungen für dieses Jahr.
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Die erforderlichen Genehmigungen der Fachämter (denkmalschutzrechtliche
Genehmigung, Behindertenbeauftragter, untere Naturschutzbehörde) zu den
Planungen liegen bereits vor.
Die jetzt von der Stadt Sankt Goar durchzuführenden weiteren Leistungsphasen
5 – 9 dienen der Ausschreibung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Das Büro DLA hat nun auf dieser Grundlage die Ausführungsplanungen
vorgelegt, welche wir in der Anlage beifügen. Dies sind im Einzelnen:
• Neugestaltung Vorfläche Burghof
• Gestaltung Entreebereich / Parkplatz (untere Ebene)
• Parkplatz (obere Ebene)
• Reuschepark
Diese Planungen vertiefen die bereits in den vorausgegangen Planungsphasen
abgestimmten Varianten.
Die neu geplante barrierefreie Haltestelle für Medi-Busse (Länge von bis zu 11
m) auf der unteren Ebene wurde mit den zuständigen Verkehrsbetrieben, dem
Landesbetrieb Mobilität (LBM), der Kreisverwaltung sowie dem Ordnungsamt der
Verbandsgemeindeverwaltung bis ins kleinste Detail geplant und abgestimmt.
Die ursprünglich favorisierte teilweise Überfahrbarkeit bzw. Überbauung des
bestehenden Hochbehälters des RheinHunsrückWasser Zweckverbandes kann
nicht umgesetzt werden, da hierfür eine Genehmigung durch den Zweckverband
nicht erteilt wird.
Eine Umplanung der Haltestelle ist aufgrund der vorgegebenen Wenderadien
und der vorgeschriebenen geraden Buskante für die barrierefreie Bushaltestelle
nicht möglich. Das Büro DLA hat hierfür verschiedenste Varianten, auch unter
Rückplanung / Rücksetzung des vorgesehen Lustgartens, durchgeplant und
geprüft. Alle Varianten sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für Haltestellen
bzw. Wenden / Rückwärtsfahren von Bussen nicht realisierbar.
Des Weiteren wurden der Zweckverband RheinHunsrückWasser, die untere und
obere Denkmalpflegebehörde, insbesondere die Generaldirektion kulturelles
Erbe (GdKE), die untere Naturschutzbehörde hinsichtlich Bilanzierung
Ökoausgleich beteiligt und die Betreiber des Schlosshotels in die Planungen mit
einbezogen.
Die zukünftigen Parkmöglichkeiten für große Reisebusse im Bereich des oberen
Parkplatzes sowie die ausgleichenden Parkflächen zum Burgvorhof sind mit den
Betreibern des Schlosshotels abgestimmt. Die Planungen für den Reuschepark
wurden ebenfalls analog mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt.
Da die geplanten Maßnahmen nunmehr zeitnah ausgeschrieben und umgesetzt
werden müssen, empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat, den vorgelegten
Ausführungsplanungen für das Umfeld der Burg Rheinfels einschließlich
Reuschepark zuzustimmen. Angesichts des engen Zeitrahmens bis zur BUGA
2029 ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich.
1.2 Finanzielle Auswirkungen:
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(Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter,
Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?)
85 % Zuwendung aus Städtebauförderung
1.3 Veranschlagung im Haushalt:
(Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel)
5113-096100-162-23; 86.000 €
5113-096100-163-23; 95.000 €
5113-096100-164-23; 200.000 €
5113-096100-165-23; 80.000 €
2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
Der Stadtrat Sankt Goar stimmt den vorgelegten Ausführungsplanungen im Rahmen der
Umfeldgestaltung der Burg Rheinfels zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen in die Wege zu leiten.
3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g:
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss
Einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit
Emmelshausen, 20.10.2026
Mitverantwortliche der Verwaltung:
Fachbereichsleitung: Assies, Stefan
Sachbearbeitung: Härter, Claudia
Zusatz für Vorlagen an Gremien der Stadt Sankt Goar
Stellungnahme Stadtbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO)
Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert.
Falko Hönisch
Stadtbürgermeister
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