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Umfeldgestaltung der Burg Rheinfels; Zustimmung zur Ausführungsplanung des Ingenieurbüros DLA

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Datum2026-11-10
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V ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG H -M UNSRÜCK ITTELRHEIN B ESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26/StG/0060 Körperschaft: Stadt Sankt Goar Gremium: Datum: Sitzung: Ausschuss für Bau und Planung, Verkehr und Energie öffentlich der Stadt Sankt Goar Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Sankt Goar öffentlich Stadtrat der Stadt Sankt Goar öffentlich Ortsbeirat Sankt Goar-Kernstadt der Stadt Sankt Goar öffentlich Bezeichnung Umfeldgestaltung der Burg Rheinfels; des TOP: Zustimmung zur Ausführungsplanung des Ingenieurbüros DLA Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO 1. V o r l a g e b e r i c h t: 1.1 Sachverhalt / Begründung: Mit Beschluss des Stadtrates vom 31.08.2026 konnte der Übernahmevertrag zur Planung des Umfeldes der Burg Rheinfels im Rahmen der BUGA mit dem Büro DLA abgeschlossen und unterzeichnet werden. Die Stadt Sankt Goar tritt somit ab der Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung - als Auftraggeber an die Stelle, die bisher von der BUGA GmbH vertraglich übernommen war. Die Planungen der besonderen Gestaltungsbereiche im Umfeld der Burg Rheinfels wurden bis zur Leistungsphase 4 durch die BUGA als Auftraggeberin finanziert und schriftlich freigegeben. Dieser Planungsstand wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung am 09.03.2026 vorgestellt. Die abgestimmte Entwurfsplanung war Grundlage für die Beantragung der Zuwendungen aus Stadtsanierungsmitteln des Landes Rheinland-Pfalz. Der Förderantrag für das laufende Jahr 2026 basiert auf der mit vielen Behörden bereits abgestimmten Planungen. Die Kostenschätzungen sind Grundlage der noch ausstehenden Bewilligungen für dieses Jahr. Seite 1 von 4 Die erforderlichen Genehmigungen der Fachämter (denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Behindertenbeauftragter, untere Naturschutzbehörde) zu den Planungen liegen bereits vor. Die jetzt von der Stadt Sankt Goar durchzuführenden weiteren Leistungsphasen 5 – 9 dienen der Ausschreibung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Das Büro DLA hat nun auf dieser Grundlage die Ausführungsplanungen vorgelegt, welche wir in der Anlage beifügen. Dies sind im Einzelnen: • Neugestaltung Vorfläche Burghof • Gestaltung Entreebereich / Parkplatz (untere Ebene) • Parkplatz (obere Ebene) • Reuschepark Diese Planungen vertiefen die bereits in den vorausgegangen Planungsphasen abgestimmten Varianten. Die neu geplante barrierefreie Haltestelle für Medi-Busse (Länge von bis zu 11 m) auf der unteren Ebene wurde mit den zuständigen Verkehrsbetrieben, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), der Kreisverwaltung sowie dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung bis ins kleinste Detail geplant und abgestimmt. Die ursprünglich favorisierte teilweise Überfahrbarkeit bzw. Überbauung des bestehenden Hochbehälters des RheinHunsrückWasser Zweckverbandes kann nicht umgesetzt werden, da hierfür eine Genehmigung durch den Zweckverband nicht erteilt wird. Eine Umplanung der Haltestelle ist aufgrund der vorgegebenen Wenderadien und der vorgeschriebenen geraden Buskante für die barrierefreie Bushaltestelle nicht möglich. Das Büro DLA hat hierfür verschiedenste Varianten, auch unter Rückplanung / Rücksetzung des vorgesehen Lustgartens, durchgeplant und geprüft. Alle Varianten sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für Haltestellen bzw. Wenden / Rückwärtsfahren von Bussen nicht realisierbar. Des Weiteren wurden der Zweckverband RheinHunsrückWasser, die untere und obere Denkmalpflegebehörde, insbesondere die Generaldirektion kulturelles Erbe (GdKE), die untere Naturschutzbehörde hinsichtlich Bilanzierung Ökoausgleich beteiligt und die Betreiber des Schlosshotels in die Planungen mit einbezogen. Die zukünftigen Parkmöglichkeiten für große Reisebusse im Bereich des oberen Parkplatzes sowie die ausgleichenden Parkflächen zum Burgvorhof sind mit den Betreibern des Schlosshotels abgestimmt. Die Planungen für den Reuschepark wurden ebenfalls analog mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Da die geplanten Maßnahmen nunmehr zeitnah ausgeschrieben und umgesetzt werden müssen, empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat, den vorgelegten Ausführungsplanungen für das Umfeld der Burg Rheinfels einschließlich Reuschepark zuzustimmen. Angesichts des engen Zeitrahmens bis zur BUGA 2029 ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. 1.2 Finanzielle Auswirkungen: Seite 2 von 4 (Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?) 85 % Zuwendung aus Städtebauförderung 1.3 Veranschlagung im Haushalt: (Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel) 5113-096100-162-23; 86.000 € 5113-096100-163-23; 95.000 € 5113-096100-164-23; 200.000 € 5113-096100-165-23; 80.000 € 2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: Der Stadtrat Sankt Goar stimmt den vorgelegten Ausführungsplanungen im Rahmen der Umfeldgestaltung der Burg Rheinfels zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen in die Wege zu leiten. 3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g: Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Einstimmig Ja Nein Enthaltungen Mit Stimmenmehrheit Emmelshausen, 20.10.2026 Mitverantwortliche der Verwaltung: Fachbereichsleitung: Assies, Stefan Sachbearbeitung: Härter, Claudia Zusatz für Vorlagen an Gremien der Stadt Sankt Goar Stellungnahme Stadtbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO) Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert. Falko Hönisch Stadtbürgermeister Seite 3 von 4 Seite 4 von 4

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