Startseite › Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein › Dokument
Aufnahme weiterer Mitglieder in den Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein; a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung b) Zweite Änderung der Verbandsordnung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
H -M
UNSRÜCK ITTELRHEIN
B
ESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26/KZV/0008
Körperschaft: Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-
Mittelrhein
Gremium: Datum: Sitzung:
Verbandsversammlung Kindertagesstätten- öffentlich
Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein
Bezeichnung Aufnahme weiterer Mitglieder in den
des TOP: Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-
Mittelrhein;
a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung
b) Zweite Änderung der Verbandsordnung
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO
1. V o r l a g e b e r i c h t:
1.1 Sachverhalt / Begründung:
Kommunale Gebietskörperschaften können Aufgaben, zu deren Erfüllung sie berechtigt
oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrnehmen. Hierzu können u.a. Zweckverbände
gebildet werden.
Zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten wurde am
01.01.2023 der Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein (KitaZV HuMi)
aus dem ehemaligen Kindergartenzweckverband Damscheid gegründet. Aufgabe des
KitaZV HuMi ist es, für seine Verbandsmitglieder Kindertagesstätten zu betreiben.
Bislang gehören die Ortsgemeinden Damscheid, Laudert, Niederburg, Perscheid, Urbar
und Wiebelsheim dem KitaZV HuMi an. Für die Mitglieder werden die Kindertagesstätten
in Damscheid, Urbar und Wiebelsheim betrieben.
Die Gemeinden Emmelshausen, Halsenbach und Pfalzfeld (Standortgemeinden) sowie
Badenhard, Birkheim, Kratzenburg, Leiningen, Mühlpfad, Ney, Niedert, Norath, Schwall,
Thörlingen und Utzenhain (Entsendegemeinden) beantragen zum 01.01.2027 die
Aufnahme in den KitaZV HuMi mit der Folge, dass die dortigen Kitas (Kita Holzwum,
Waldkita Wurzelzwerge, Kita Zwergenstübchen, Waldkita HunsrückWichtel) künftig vom
Zweckverband betrieben werden sollen.
Seite 1 von 4
Gemäß § 8 Abs. 3 der Verbandsordnung des KitaZV HuMi werden vor der notwendigen
Änderung der Verbandsordnung in einer Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und
den beitrittsbegehrenden Körperschaften die Modalitäten des Beitritts geregelt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den beigefügten Entwurf der Beitrittsvereinbarung
verwiesen.
Die dort vorgesehenen Eigenkapitalbeteiligungen der aufnahmebegehrenden Gemeinden
am Zweckverband berechnen sich wie folgt:
Das Eigenkapital per 31.12.2025 beträgt unter der Voraussetzung, dass die Annahmen
über den Jahresabschluss 2025 zutreffen: 50.784,27 €.
Damscheid Laudert Perscheid Wiebelsheim Summe
Kinderzahl
31.05.2023 28 24 9 25 86
31.05.2024 29 27 10 33 99
31.05.2025 36 29 6 36 107
Summe 93 80 25 94 292
Durchschnitt 31,00 26,67 8,33 31,33 97,33
Eigenkapital 50.784,27 € : 97,33 521,76 € EK pro
Kind
Kinderzahl 31.05.2023 31.05.2024 31.05.2025 Summe Durchschnitt Einzu-
bringendes
Eigenkapital
Komm. Kita
EH
Emmelshausen 110 105 103 318 106,00 55.306,16 €
Leiningen 13 10 13 36 12,00 6.261,07 €
Schwall 3 2 2 7 2,33 1.217,43 €
126 117 118 361
Waldkita EH
Emmelshausen 9 10 12 31 10,33 5.391,48 €
Leiningen 3 3 2 8 2,67 1.391,35 €
Schwall 2 2 1 5 1,67 869,59 €
14 15 15 44
Komm. Kita
Pfalzf.
Badenhard 8 6 13 27 9,00 4.695,81 €
Birkheim 3 3 4 10 3,33 1.739,19 €
Mühlpfad 0 1 1 2 0,67 347,84 €
Niedert 3 3 1 7 2,33 1.217,43 €
Norath 23 21 16 60 20,00 10.435,12 €
Pfalzfeld 9 12 20 41 13,67 7.130,67 €
Thörlingen 6 5 6 17 5,67 2.956,62 €
Utzenhain 3 2 5 10 3,33 1.739,19 €
55 53 66 174
Seite 2 von 4
Waldkita
Halsenb.
Halsenbach Die Waldkita wurde erst 3 3 3,00 1.565,27 €
Ney am 01.06.2024 eröffnet. 2 2 2,00 1.043,51 €
Kratzenburg 2 2 2,00 1.043,51 €
7 7
Es handelt sich hierbei um Vorausleistungen. Der endgültige Wert der
Eigenkapitalbeteiligungen kann erst dann ermittelt werden, wenn die Jahresabschlüsse
2025 und 2026 durch die Verbandsversammlung festgestellt wurden und das Eigenkapital
per 31.12.2026 als Berechnungsbasis feststeht.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird darüber hinaus auf die beigefügten Entwürfe der
Beitrittsvereinbarung inkl. Präambel sowie der Zweiten Änderung der Verbandsordnung
inkl. Hinweisen und Erläuterungen verwiesen.
Neben der bei Aufnahme weiterer Verbandsmitglieder notwendigen Änderungen der
Verbandsordnung in Bezug auf Regelungen zu den Mitgliedern (siehe § 6 Abs. 1 Nr. 2
KomZG) soll eine Regelung bzgl. des Umgangs mit Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft aufgenommen werden.
Der Beschluss über die Zweite Änderung der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-
Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein in der Verbandsversammlung soll erst dann
getroffen werden, wenn alle erforderlichen Beschlüsse in den Gemeindegremien gefasst
wurden.
Die Zweite Änderung der Verbandsordnung ist mit der zuständigen Errichtungsbehörde,
der Kreisverhaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, inhaltlich vorabgestimmt.
1.2 Finanzielle Auswirkungen:
(Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und
Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?)
Eigenkapitalbeteiligung der aufnahmebegehrenden Gemeinden in Höhe von insgesamt
104.351,24 € (vorläufig)
1.3 Veranschlagung im Haushalt:
(Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel)
Seite 3 von 4
2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
a) Die Verbandsversammlung stimmt der Aufnahme der Stadt Emmelshausen und der
Ortsgemeinden Halsenbach und Pfalzfeld (Standortgemeinden) sowie der
Ortsgemeinden Badenhard, Birkheim, Kratzenburg, Leiningen, Mühlpfad, Ney,
Niedert, Norath, Schwall, Thörlingen und Utzenhain (Entsendegemeinden) in den
Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein zum 01.01.2027 zu den in
der beigefügten Beitrittsvereinbarung bestimmten Konditionen zu.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, die Beitrittsvereinbarung im Namen des
Zweckverbandes zu unterzeichnen.
b) Die Verbandsversammlung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-
Mittelrhein stimmt dem vorliegenden Entwurf der Zweiten Änderung der
Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein,
welcher als Anlage zur Sitzungsniederschrift genommen wird, zu.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein wird als geschäftsführende
Verwaltung beauftragt, die Zweite Änderung der Verbandsordnung des
Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein der Kreisverwaltung zur
Feststellung vorzulegen.
3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g:
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss
Einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit
Emmelshausen, 02.10.2026
Mitverantwortliche der Verwaltung:
Peter Unkel Fachbereichsleitung: Liesenfeld, Sarah
Verbandsvorsteher Sachbearbeitung: Liesenfeld, Sarah
Seite 4 von 4
Text aus PDF extrahiert