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Aufnahme weiterer Mitglieder in den Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein; a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung b) Zweite Änderung der Verbandsordnung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Datum2026-11-09
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V ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG H -M UNSRÜCK ITTELRHEIN B ESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 26/KZV/0008 Körperschaft: Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück- Mittelrhein Gremium: Datum: Sitzung: Verbandsversammlung Kindertagesstätten- öffentlich Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein Bezeichnung Aufnahme weiterer Mitglieder in den des TOP: Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück- Mittelrhein; a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung b) Zweite Änderung der Verbandsordnung Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO 1. V o r l a g e b e r i c h t: 1.1 Sachverhalt / Begründung: Kommunale Gebietskörperschaften können Aufgaben, zu deren Erfüllung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrnehmen. Hierzu können u.a. Zweckverbände gebildet werden. Zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten wurde am 01.01.2023 der Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein (KitaZV HuMi) aus dem ehemaligen Kindergartenzweckverband Damscheid gegründet. Aufgabe des KitaZV HuMi ist es, für seine Verbandsmitglieder Kindertagesstätten zu betreiben. Bislang gehören die Ortsgemeinden Damscheid, Laudert, Niederburg, Perscheid, Urbar und Wiebelsheim dem KitaZV HuMi an. Für die Mitglieder werden die Kindertagesstätten in Damscheid, Urbar und Wiebelsheim betrieben. Die Gemeinden Emmelshausen, Halsenbach und Pfalzfeld (Standortgemeinden) sowie Badenhard, Birkheim, Kratzenburg, Leiningen, Mühlpfad, Ney, Niedert, Norath, Schwall, Thörlingen und Utzenhain (Entsendegemeinden) beantragen zum 01.01.2027 die Aufnahme in den KitaZV HuMi mit der Folge, dass die dortigen Kitas (Kita Holzwum, Waldkita Wurzelzwerge, Kita Zwergenstübchen, Waldkita HunsrückWichtel) künftig vom Zweckverband betrieben werden sollen. Seite 1 von 4 Gemäß § 8 Abs. 3 der Verbandsordnung des KitaZV HuMi werden vor der notwendigen Änderung der Verbandsordnung in einer Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und den beitrittsbegehrenden Körperschaften die Modalitäten des Beitritts geregelt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den beigefügten Entwurf der Beitrittsvereinbarung verwiesen. Die dort vorgesehenen Eigenkapitalbeteiligungen der aufnahmebegehrenden Gemeinden am Zweckverband berechnen sich wie folgt: Das Eigenkapital per 31.12.2025 beträgt unter der Voraussetzung, dass die Annahmen über den Jahresabschluss 2025 zutreffen: 50.784,27 €. Damscheid Laudert Perscheid Wiebelsheim Summe Kinderzahl 31.05.2023 28 24 9 25 86 31.05.2024 29 27 10 33 99 31.05.2025 36 29 6 36 107 Summe 93 80 25 94 292 Durchschnitt 31,00 26,67 8,33 31,33 97,33 Eigenkapital 50.784,27 € : 97,33 521,76 € EK pro Kind Kinderzahl 31.05.2023 31.05.2024 31.05.2025 Summe Durchschnitt Einzu- bringendes Eigenkapital Komm. Kita EH Emmelshausen 110 105 103 318 106,00 55.306,16 € Leiningen 13 10 13 36 12,00 6.261,07 € Schwall 3 2 2 7 2,33 1.217,43 € 126 117 118 361 Waldkita EH Emmelshausen 9 10 12 31 10,33 5.391,48 € Leiningen 3 3 2 8 2,67 1.391,35 € Schwall 2 2 1 5 1,67 869,59 € 14 15 15 44 Komm. Kita Pfalzf. Badenhard 8 6 13 27 9,00 4.695,81 € Birkheim 3 3 4 10 3,33 1.739,19 € Mühlpfad 0 1 1 2 0,67 347,84 € Niedert 3 3 1 7 2,33 1.217,43 € Norath 23 21 16 60 20,00 10.435,12 € Pfalzfeld 9 12 20 41 13,67 7.130,67 € Thörlingen 6 5 6 17 5,67 2.956,62 € Utzenhain 3 2 5 10 3,33 1.739,19 € 55 53 66 174 Seite 2 von 4 Waldkita Halsenb. Halsenbach Die Waldkita wurde erst 3 3 3,00 1.565,27 € Ney am 01.06.2024 eröffnet. 2 2 2,00 1.043,51 € Kratzenburg 2 2 2,00 1.043,51 € 7 7 Es handelt sich hierbei um Vorausleistungen. Der endgültige Wert der Eigenkapitalbeteiligungen kann erst dann ermittelt werden, wenn die Jahresabschlüsse 2025 und 2026 durch die Verbandsversammlung festgestellt wurden und das Eigenkapital per 31.12.2026 als Berechnungsbasis feststeht. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird darüber hinaus auf die beigefügten Entwürfe der Beitrittsvereinbarung inkl. Präambel sowie der Zweiten Änderung der Verbandsordnung inkl. Hinweisen und Erläuterungen verwiesen. Neben der bei Aufnahme weiterer Verbandsmitglieder notwendigen Änderungen der Verbandsordnung in Bezug auf Regelungen zu den Mitgliedern (siehe § 6 Abs. 1 Nr. 2 KomZG) soll eine Regelung bzgl. des Umgangs mit Kindertagesstätten in freier Trägerschaft aufgenommen werden. Der Beschluss über die Zweite Änderung der Verbandsordnung des Kindertagesstätten- Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein in der Verbandsversammlung soll erst dann getroffen werden, wenn alle erforderlichen Beschlüsse in den Gemeindegremien gefasst wurden. Die Zweite Änderung der Verbandsordnung ist mit der zuständigen Errichtungsbehörde, der Kreisverhaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, inhaltlich vorabgestimmt. 1.2 Finanzielle Auswirkungen: (Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?) Eigenkapitalbeteiligung der aufnahmebegehrenden Gemeinden in Höhe von insgesamt 104.351,24 € (vorläufig) 1.3 Veranschlagung im Haushalt: (Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel) Seite 3 von 4 2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: a) Die Verbandsversammlung stimmt der Aufnahme der Stadt Emmelshausen und der Ortsgemeinden Halsenbach und Pfalzfeld (Standortgemeinden) sowie der Ortsgemeinden Badenhard, Birkheim, Kratzenburg, Leiningen, Mühlpfad, Ney, Niedert, Norath, Schwall, Thörlingen und Utzenhain (Entsendegemeinden) in den Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein zum 01.01.2027 zu den in der beigefügten Beitrittsvereinbarung bestimmten Konditionen zu. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, die Beitrittsvereinbarung im Namen des Zweckverbandes zu unterzeichnen. b) Die Verbandsversammlung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück- Mittelrhein stimmt dem vorliegenden Entwurf der Zweiten Änderung der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein, welcher als Anlage zur Sitzungsniederschrift genommen wird, zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein wird als geschäftsführende Verwaltung beauftragt, die Zweite Änderung der Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein der Kreisverwaltung zur Feststellung vorzulegen. 3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g: Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Einstimmig Ja Nein Enthaltungen Mit Stimmenmehrheit Emmelshausen, 02.10.2026 Mitverantwortliche der Verwaltung: Peter Unkel Fachbereichsleitung: Liesenfeld, Sarah Verbandsvorsteher Sachbearbeitung: Liesenfeld, Sarah Seite 4 von 4

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