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Beitritt zum Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein; a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung b) Zweite Änderung der Verbandsordnung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
H -M
UNSRÜCK ITTELRHEIN
B
ESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 26/Nor/0005
Körperschaft: Ortsgemeinde Norath
Gremium: Datum: Sitzung:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Norath öffentlich
Bezeichnung Beitritt zum Kindertagesstätten-Zweckverband
des TOP: Hunsrück-Mittelrhein;
a) Abschluss einer Beitrittsvereinbarung
b) Zweite Änderung der Verbandsordnung
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO
1. V o r l a g e b e r i c h t:
1.1 Sachverhalt / Begründung:
Kommunale Gebietskörperschaften können Aufgaben, zu deren Erfüllung sie
berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam wahrnehmen. Hierzu können u.a.
Zweckverbände gebildet werden.
Zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten wurde
am 01.01.2023 der Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein (KitaZV
HuMi) aus dem ehemaligen Kindergartenzweckverband Damscheid gegründet.
Aufgabe des KitaZV HuMi ist es, für seine Verbandsmitglieder Kindertagesstätten zu
betreiben.
Bislang gehören die Ortsgemeinden Damscheid, Laudert, Niederburg, Perscheid,
Urbar und Wiebelsheim dem KitaZV HuMi an. Für die Mitglieder werden die
Kindertagesstätten in Damscheid, Urbar und Wiebelsheim betrieben.
Die Ortsgemeinde Norath begehrt (neben weiteren Gemeinden) zum 01.01.2027 die
Aufnahme in den KitaZV HuMi.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Verbandsordnung des KitaZV HuMi werden vor der
notwendigen Änderung der Verbandsordnung in einer Vereinbarung zwischen dem
Zweckverband und der beitrittsbegehrenden Körperschaft die Modalitäten des Beitritts
geregelt.
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Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den beigefügten Entwurf der
Beitrittsvereinbarung verwiesen.
Die dort vorgesehene Eigenkapitalbeteiligung der Ortsgemeinde Norath am
Zweckverband berechnet sich wie folgt:
Das Eigenkapital per 31.12.2025 beträgt unter der Voraussetzung, dass die
Annahmen über den Jahresabschluss 2025 zutreffen: 50.784,27 €.
Damscheid Laudert Perscheid Wiebelsheim Summe
Kinderzahl
31.05.2023 28 24 9 25 86
31.05.2024 29 27 10 33 99
31.05.2025 36 29 6 36 107
Summe 93 80 25 94 292
Durchschnitt 31,00 26,67 8,33 31,33 97,33
Eigenkapital 50.784,27 € : 97,33 521,76 € EK pro
Kind
Norath
Kinderzahl
31.05.2023 23
31.05.2024 21
31.05.2025 16
Summe 60
Durchschnitt 20,00
Eigenkapitalbeteiligung 10.435,12 €
Es handelt sich hierbei um eine Vorausleistung. Der endgültige Wert der
Eigenkapitalbeteiligung kann erst dann ermittelt werden, wenn die Jahresabschlüsse
2025 und 2026 durch die Verbandsversammlung festgestellt wurden und das
Eigenkapital per 31.12.2026 als Berechnungsbasis feststeht.
Um Wiederholungen zu vermeiden wird darüber hinaus auf die beigefügten Entwürfe
der Beitrittsvereinbarung inkl. Präambel sowie der Zweiten Änderung der
Verbandsordnung inkl. Hinweisen und Erläuterungen verwiesen.
1.2 Finanzielle Auswirkungen:
(Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und
Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?)
Die vorläufig errechnete Eigenkapitalbeteiligung beträgt für die Ortsgemeinde Norath
10.435,12 €. Der Betrag wird zum Beitrittsdatum fällig.
1.3 Veranschlagung im Haushalt:
(Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel)
Entsprechende Mittel werden im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt.
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2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
a) Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Norath beantragt die Aufnahme in den
Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein zum 01.01.2027 zu den in
der beigefügten Beitrittsvereinbarung bestimmten Konditionen.
Der Vertreter der Ortsgemeinde Norath wird ermächtigt, die Beitrittsvereinbarung im
Namen der Ortsgemeinde zu unterzeichnen.
b) Der Ortsgemeinderat stimmt der beabsichtigten Zweiten Änderung der
Verbandsordnung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein in
der beigefügten Fassung zu.
3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g:
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss
Einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit
Emmelshausen, 01.10.2026
Mitverantwortliche der Verwaltung:
Fachbereichsleitung: Liesenfeld, Sarah
Sachbearbeitung: Liesenfeld, Sarah
Zusatz für Vorlagen an Gremien der Ortsgemeinde Norath
Stellungnahme Ortsbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO)
Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert.
Thorsten Garske
Ortsbürgermeister
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