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Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen |
| Datum | 2026-11-13 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
>>> Wahlperiode: 2024 – 2029 <<<
Beschlussvorlage
Zentrale Dienste Vorlage-Nr.: 2026/043/023
Verantwortlich: Martin Hey Aktenzeichen:
Verfasser: Sven Becker Datum: 28.10.2026
Beratungsfolge:
Gremium Datum TOP-Nr. Status
Ortsgemeinderat Horbruch 13.11.2026 3 öffentlich
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung
Sachverhalt/Rechtslage:
In § 7 der derzeit gültigen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 11.02.2026 ist die
Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Beauftragten der Ortsgemeinde für den Bereich des
Coworking-Space geregelt.
Durch die Schließung des Coworking-Spaces zum 31.12.2026 wird auch das Ehrenamt des Coworking-
Space Beauftragten mit Ablauf des 31.12.2026 beendet und ab dem 01.01.2027 nicht mehr
fortgeführt. Es bedarf daher einer Änderung der Hauptsatzung.
Der § 7 der Hauptsatzung soll gestrichen werden. Die Änderung der Hauptsatzung soll zum
01.01.2027 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der
Ortsgemeinde Horbruch.
Anlagen:
1. Änderung der Hauptsatzung Horbruch
Hauptsatzung Horbruch
Text aus PDF extrahiert