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Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Datum2026-11-05
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>>> Wahlperiode: 2024 – 2029 <<< Beschlussvorlage Finanzen Vorlage-Nr.: 2026/069/056 Verantwortlich: Markus Ackermann Aktenzeichen: Verfasser: Sandra Schneberger-Schwinn Datum: 29.10.2026 Beratungsfolge: Gremium Datum TOP-Nr. Status Haupt- und Finanzausschuss der 05.11.2026 1 öffentlich Ortsgemeinde Rhaunen Beratungsgegenstand: Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 Sachverhalt/Rechtslage: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im laufenden Haushalt und bei den Investitionen ist die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes mit einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erforderlich. Dem Planentwurf ist folgendes zu entnehmen: Ergebnishaushalt: Der Ergebnishaushalt 2026 verbessert sich durch Mehrerträge in Höhe von 112.053 € und Minderaufwendungen von 74.647 € um insgesamt 186.700 €, sodass anstatt des bisher geplanten Überschusses von 108.787 € nun ein Jahresüberschuss von 295.487 € ausgewiesen wird (siehe auch § 1 Ziffer 1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung). Im Einzelnen haben sich folgende Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung für das Haushaltsjahr 2026 ergeben: Das Produkt Zentrale Dienste (114001) verbessert sich insbesondere durch den Verkauf des alten Gemeindetraktors und die Versicherungserstattung für den Schaden an dem Traktor. Hinzu kommen Einsparungen bei den Fahrtkostenerstattungen und bei der Gewährung von Zuschüssen, sodass das Produkt voraussichtlich um insgesamt 25.624 € besser abschließen wird. Bei den Liegenschaften (Produkt 114201) können 3.500 € eingespart werden, da eine Erneuerung der Terassentür am Anwesen „Salzengasse 7“ nicht erforderlich ist. Es konnte eine Reparatur durch die Gemeindearbeiter erfolgen. Beim Bauhof (Produkt 114301) sind Mehrkosten für Maschinen und Werkzeuge sowie für den Kauf von Arbeits- und Sicherheitsbekleidung für die Gemeindearbeiter angefallen. Der Ansatz musste von 3.000 € auf 5.000 € erhöht werden. Weiterhin war die Nebenkostenerstattung an die Verbandsgemeinde für die Wertkstatt im Rettungs- und Versorgungszentrum höher als bisher geplant, hier musste eine Aufstockung des Ansatzes von 2.500 € auf 5.115 € erfolgen. Insgesamt ergibt sich bei diesem Produkt somit eine Verschlechterung von 4.614 €. Beim Produkt 281001 (Heimatpflege) wurden die Einnahmen- und Ausgabeansätze für die Veranstaltungen an die tatsächlich eingegangen und ausbezahlten Beträge angepasst. Insgesamt beträgt die Verschlechterung 7.756 € Es handelt sich hierbei insbesondere um die Veranstaltungen Nachtumzug und Ave Musica. >>> Wahlperiode: 2024 – 2029 <<< Für die Bachspautzerkirb gibt es seit 2026 ein separates Produkt (573101). In 2026 wurde der bisher geplante Ansatz von 100.000 € beim Produkt 365201 (Kindergarten) für die Zahlung von Personal- und Sachkostenzuschüssen an den Kreis wie bereits in den Vorjahren von 100.000 € auf 0 € herabgesetzt. Schon seit 2023 sind hier keine Zahlungsaufforderungen mehr vom Landkreis erfolgt. Es konnte in der Angelegenheit vom Kreis auch noch keine abschließende Klärung herbeigeführt werden. In den Folgejahren wurde der Ansatz von 100.000 € aber belassen. Bei den Unterhaltungsaufwendungen mussten 4.000 € mehr eingeplant werden, für eine Zaunanlage und für Holzhackschnitzel. Für die Holzhackschnitzel erfolgt eine Erstattung durch die kath. Kita gGmbH, der Ansatz auf der Einnahmeseite wurde daher entsprechend angehoben. Das Defizit beim Kindergarten beträgt in 2026 voraussichtlich nur -14.064 € statt -111.314 €. Beim Produkt Grunderwerb zur Weiterveräußerung (522501) sind höhere Kosten für die Machbarkeitsstudie Gewerbegebiet und für die Projektskizze zwischen Pühl- und Hauptstraße angefallen. Hierfür wurden Mehrkosten von 1.300 € berücksichtigt. Bei den Straßen (Produkt 541101) wurde der Ansatz für die Unterhaltung um 6.000 € auf 18.000 € erhöht. Grund hierfür sind Mehrkosten für die Erneuerung von Verkehrsschildern und für Rissesanierungen. Insgesamt verbessert sich das Produkt Straßen aber. Grund hierfür ist einerseits, dass keine Bebauungsplankosten für das Neubaugebiet „Ober dem Sulzbacher Weg“ anfallen werden, hierfür waren 15.000 € vorgesehen. Weiterhin sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle in der Salzengasse als Investition zu buchen. Der bisher im Ergebnishaushalt vorgesehene Ansatz von 9.345 € wurde daher abgesetzt. Insgesamt verbessert sich das Produkt Straßen um 20.715 € und schließt voraussicht mit einem Minus von nur -90.427 € statt -111.142 € ab. Bei der Straßenbeleuchtung (Produkt 541102) wird eine um 2.075 € höhere Wartungspauschale erwartet. Beim Produkt öffentliches Grün (551001) werden Mehraufwendungen für die Pflege der Grünflächen durch einen Gartenbeitrieb erwartet. Bei der Unterhaltung mussten dadurch 7.500 € mehr eingeplant werden (Ansatz nun 27.500 € statt 20.000 €). Bei der Bewirtschaftung wurde der Ansatz um 600 € erhöht, u.a. aufgrund höherer Stromkosten für den Lingenbachweiher. Auf der Einnahmenseite wurden 2.134 € Kostenerstattungen vom ASV für den Lingenbachweiher eingeplant (inkl. Kostenerstattungen für Vorjahre). Beim Produkt 552001 (Gewässerunterhaltung/Natur-Sozial-Raum Mühlenbitzen) konnte der Ansatz bei der Unterhaltung aufgrund einer Kostenerstattung für einen Unfallschaden aus dem Vorjahr von 3.000 € auf 1.000 € reduziert werden. Erhebliche Mehrkosten sind bei der Unterhaltung des Friedhofes (Produkt 553001) zu verzeichnen. Aufgrund von notwendigen Baumflege- und Verkehrssicherungsarbeiten werden 27.000 € mehr benötigt, es erfolgte daher die Anhebung des Ansatzes von bisher 1.000 € auf nunmehr 28.000 €. Für den Bereich des Forstes (Produkt 555101) wird lt. Auskunft von Revierleiter Saft ein Plus von ca. 20.000 € erwartet. Der Haushaltsplan sah ein Ergebnis von +/- 0 € vor, sodass auch die Verbesserung ca. 20.000 € beträgt. Eine Nachkalkulation von Herrn Saft liegt noch nicht vor, diese wird noch erstellt. Ob für 2026 eine Gewinnabführung vom Viergemeindewald erfolgt bzw. ob eine Auflösung und Ausschüttung der Rücklagen erfolgt, wird erst in der Miteigentümerversammlung des Viergemeindewaldes am 30.11.2026 entschieden. Der Anteil der Ortsgemeinde Rhaunen bei einer evtl. Gewinnausschüttung beträgt 38%. Für 2026 waren im Haushaltsplan keine Einnahmen vom Viergemeindewald eingeplant. Da dem Beschluss der Miteigentümerversammlung nicht vorgegriffen >>> Wahlperiode: 2024 – 2029 <<< werden kann und man auch nicht sagen kann, ob der Auflösung der Rücklgen zugestimmt wird, erfolgt hier vorerst keine Änderung und der Haushaltsansatz bleibt bei 0 €. Aufgrund von Baumpflege- und Verkehrssicherungsarbeiten am Wirtschaftsweg „Im Scheid“ musste beim Produkt 555901 (Wirtschaftswege) der Ansatz für die Unterhaltung um 3.050 € von bisher 1.000 € auf 4.050 € angehoben werden. Seit 2026 wird die Bachspautzerkirb beim Produkt 573101 nachgewiesen. In 2026 ist ein Überschuss von rund 2.000 € entstanden. Geplant war ein Ergebnis von +/- 0 €. Ab 2027 soll die Bachspautzerkirb von dem neu gegründeten Verein Bachspautzer e.V. ausgerichtet werden. Bei der Unterhaltung des Gemeindehauses in der Schustergasse (Produkt 573102) können 5.000 € eingespart werden. Die geplante Überdachung der Liftanlage entfällt. Bei Produkt 573201 (Idarwaldhalle) enthielt der Haushaltsplan einen jährlichen Ansatz von 12.500 € als Kostenerstattung an die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen. Kürzlich wurde der Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Rhaunen und der Verbandsgemeinde in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben. Hierbei hat die Verbandsgemeinde auch auf eine Kostenerstattung für das Jahr 2026 verzichtet. Folglich konnte der Ansatz in 2026 und für alle Folgejahre komplett gestrichen werden. Beim Produkt Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Produkt 611001) wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. U.a. konnte der Ansatz bei der Gewerbesteuer aufgrund von Mehreinnahmen erhöht werden (+ 62.000 €). Gleichzeitig wurde auch der Ansatz bei der Gewerbesteuerumlage angepasst und um 5.425 € erhöht. Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen wurden anhand der Steuerschätzung von Mai 2026 neu berechnet. Da allerdings noch die Herbst-Steuerschätzung fehlt, kann noch keine abschließende Aussage über die tatsächliche Entwicklung erfolgen. Die sonstigen Abweichungen bei diesem Produkt sind eher gering und bedürfen keiner näheren Erläuterung. --------- Finanzhaushalt: Im Finanzhaushalt 2026 verringert sich das Gesamtvolumen der Einzahlungen und Auszahlungen von bisher 3.930.850 € auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.798.822 €. Im Finanzhaushalt ergeben sich größtenteils die gleichen Änderungen wie im Ergebnishaushalt. Abweichend von den Ansätzen im Ergebnishaushalt wurde im Finanzhaushalt noch folgende Einzahlunge geplant: - Gewinnabführung vom Viergemeindewald für 2025 (diese wurde im Ergebnis- haushalt ins richtige Haushaltsjahr 2025 gebucht, die tatsächliche Einzahlung erfolgt aber in den Finanzhaushalt 2026) 35.441,00 € Zusätzlich enthält der Finanzhaushalt die Änderungen bei den Investitionen. Investitionsauszahlungen: Bezeichnung der Maßnahme HH-Plan 1. NHH-Plan Abweichung +/- 114001 – Kauf neuer Gemeindetraktor 140.300,00 € 140.417,00 € + 117,00 € 114001 – Kauf Anbaugeräte für neuen Traktor 14.500,00 € 15.300,00 € + 800,00 € 114301 – Kauf neuer Rasenmäher 0,00 € 2.000,00 € + 2.000,00 € >>> Wahlperiode: 2024 – 2029 <<< 114301 – Kauf Stihl Trennschleifer 1.606,00 € 1.606,00 € +/-0,00 € 365201 – Restkosten Erweiterung kath. Kita 3.233,00 € 3.233,00 € +/-0,00 € 511301 – Restkosten Kreisel (Straßenbeleucht.) 50.000,00 € 51.282,00 € + 1.282,00 € 522501 – Grunderwerb Ausgleichsflächen NBG 20.000,00 € 0,00 € -20.000,00 € 541101 – Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle 0,00 € 6.880,00 € + 6.880,00 € 551001 – Füllstandsüberwachungsgerät Weiher 1.367,00 € 1.367,00 € +/- 0,00 € 552001 – Zaunanlage für Mühlenbitzen 4.000,00 € 0,00 € -4.000,00 € 555101 – Kauf eines Waldgrundstückes 9.000,00 € 8.660,00 € -340,00 € 555301 – Rückkauf Gewerbegrundstück 54.000,00 € 54.000,00 € +/-0,00 € 573102 – Kauf neue Spülmaschine 4.708,00 € 4.708,00 € +/-0,00 € 573103 – Anbau / Erweiterung Vereinshaus 297.575,00 € 520.239,00 € + 222.664,00 € Summe (F32) 600.289,00 € 809.692,00 € + 209.403,00 € Investitionseinzahlungen: Bezeichnung der Maßnahme HH-Plan 1. NHH-Plan Abweichung +/- 114001 – Verkauf alter Gemeindetraktor 0,00 € 1,00 € + 1,00 € 114201 – Einnahmen aus Mietkaufvertrag 18.000,00 € 18.000,00 € +/- 0,00 € 366104 – Verkaufserlös „Unterm Teich“ 0,00 € 4.324,00 € + 4.324,00 € 511301 – Erschließungsbeiträge 2.200,00 € 2.535,00 € + 335,00 € 511301 – Zuschuss LBM für Kreiselbau 146.850,00 € 125.000,00 € -21.850,00 € 522601 – Einnahmen aus Mietkaufvertrag 4.800,00 € 4.800,00 € +/- 0,00 € 541101 – Grundstücksverkäufe an Investor 300.000,00 € 0,00 € -300.000,00 € 555301 – Verkauf einer Gewerbefläche 50.000,00 € 0,00 € -50.000,00 € 573103 – I-Stock-Zuschuss Vereinshaus 168.452,00 € 166.400,00 € -2.052,00 € Summe (F27) 690.302,00 € 321.060,00 € -369.242,00 € Saldo aus Investitionstätigkeit (F33) + 90.013,00 € -488.632,00 € -578.645,00 € Investiv können 24.000 € dadruch eingespart werden, weil der Grunderwerb für Ausgleichsflächen sowie die Errichtung einer Zaunanlage in den Mühlenbitzen entfallen. Bei den Einzahlungen werden 4.324 € mehr durch Grundstücksverkäufe erwartet. Es ergeben sich aber erhebliche Verschlechterungen durch den Wegfall der Einzahlung durch einen Investor für Grundstücksverkäufe sowie durch den Wegfall der geplanten Einzahlung aus dem Verkauf einer Gewerbefläche. Der Zuschuss vom LBM für den Kreiselbau ist ebenfalls geringer als geplant. Beim Vereinshaus war bei Haushaltsplanung vorgesehen, dass die Anbau-/Erweiterungsmaßnahme über 3 Jahre lang gestreckt werde sollte. Nun wird aber der größte Teil der Kosten schon in den Jahren 2026 und 2027 anfallen. Dadurch entstehen in 2026 Mehrkosten in Höhe von 222.664 € gegenüber der Planung, gleichzeitig ist der I-Stock-Zuschuss für 2026 um 2.052 € geringer als geplant. Abschluss des Finanzhaushaltes 2026: Im Jahr 2026 ergibt sich bei F34 Finanzhaushalt-Gesamt ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von - 28.235 € (bisher Finanzmittelüberschuss: + 358.269 €), der sich aus der Summe der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (F23) in Höhe von 460.397 € (bisher 268.256 €) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F33) in Höhe von -488.632 € (bisher + 90.013 €) ergibt. >>> Wahlperiode: 2024 – 2029 <<< Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist somit nicht möglich. Bisher war geplant, den Liquiditätskredit gegenüber der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, der zum 01.01.2026 = 110.977 € betrug, unter Konto 794430 bei Produkt 116201 (Zahlungsabwicklung) komplett zu tilgen und in Höhe von 155.807 € wieder einen positiven Geldmittelbestand zu bilden. Stattdessen muss nun der Liquiditätskredit bei der Verbandsgemeunde unter Konto 694430 um weitere 119.720 € erhöht werden (Finanzmittelfehlbetrag -28.235 € zuzüglich der bestehenden Darlehenstilgungen 91.485 €). Die Verschlechterung gegenüber der bisherigen Planung beträgt somit 386.504 € Entwicklung Geldmittelbestand / Liquiditätskredite Zum 31.12.2025 waren, wie vorstehend bereits erläutert, negative Geldmittel (Liquiditätskredit gegenüber der Verbandsgemeinde) in Höhe von 110.976,77 € vorhanden. Wie bereits erwähnt, muss in 2026 voraussichtlich ein weiterer Liquiditätskredit in Höhe von 119.720 € aufgenommen werden. Die Liquiditätskredite betragen somit zum 31.12.2026 zusammen 230.696,77 €. Ein positiver Geldmittelbestand ist weiterhin nicht vorhanden. Die Entwicklung des Geldmittelbestandes bzw. des Liquiditätskredites ist der beigefügten Anlage zum 1. Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen. Schulden Die Schuldenentwicklung bleibt unverändert. Zum 01.01.2026 betrugen die Schulden 2.766.742,46 €. Abzüglich der planmäßigen Tilgung in Höhe von 91.485,79 € sinkt der Schuldenstand zum 31.12.2025 auf 2.675.256,67 €. Bei 2.170 Einwohnern (zum 30.06.2026) beträgt die pro-Kopf-Verschuldung 1.232,84 €. Die Schuldenübersichten für die Jahre 2026 bis 2029 sind dem 1. Nachtragshaushaltsplan als Anlagen beigefügt. Freie Finanzspitze Die freien Finanzspitzen betragen (s.a. beigefügte Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit): 2026 = + 362.663 € (bisher 170.522 €), 2027 = + 208.105 € (bisher 193.903 €), 2028 = + 274.246 € (bisher 220.838 €), 2029 = + 273.605 € (bisher 211.952 €). Fragen der Ausschussmitglieder werden von Frau Schneberger-Schwinn und dem Vorsitzenden beantwortet. Es werden keine / folgende Änderungen vorgenommen. Beschlussvorschlag: >>> Wahlperiode: 2024 – 2029 <<< Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat Rhaunen in seiner Sitzung die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 gemäß dem vorgestellten Entwurf - bzw. unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen - zu beschließen. Anlagen: 069 1. Nachtragshaushalt 2026

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