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Prüfung des Jahresabschlusses 2025 für die Ortsgemeinde Göllheim

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Göllheim
Datum2026-11-09
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BESCHLUSSVORLAGE Fachbereich: FB4 Vorlagen Nr.: 2026/283 Sachbearbeiter/in: Regina Helf-Thiekötter FB-Leiter: Regina Helf-Thiekötter eingereicht am: 20.10.2026 Beratungsergebnis Sitzungsdatum öffentl. nicht- TOP Abstimmungsergebnis öffentl. ja nein enth. *ausg * Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und der Abstimmung aufgrund des § 22 GemO Tagesordnungspunkt: Prüfung des Jahresabschlusses 2025 für die Ortsgemeinde Göllheim Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgt elektronisch mittels Laptops. Zur Prüfung liegen vor: der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilergebnisrechnungen den Teilfinanzrechnungen der Bilanz dem Anhang (einschl. Beteiligungsbericht) Als Anlagen sind der Jahresrechnung beigefügt: der Rechenschaftsbericht die Anlagenübersicht die Forderungsübersicht die Verbindlichkeitenübersicht die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen Weitere Anlagen (als Nachweis zu § 93 Abs. 4 GemO): die Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse die Übersicht über die Über-/Unterdeckung in der Finanzrechnung

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