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Grundschule Mehlingen - Beratung über zwei Planungsvarianten und Freigabe der weiteren Planungsleistungen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Datum2026-11-05
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Öffentliche Sitzung Nummer: 2026/0691 Datum: 26.08.2026 Aktenzeichen: Verbandsgemeindeverwaltung Sachbearbeiter*in: René Schaal Enkenbach-Alsenborn Abgestimmt mit Vorsitzender/Vorsitzendem ☐ Grundschule Mehlingen Betreff: - Beratung über zwei Planungsvarianten und Freigabe der weiteren Planungsleistungen Gremium: TOP: Termin: Bau- und Planungsausschuss, 05.11.2026 Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Beschlussvorschlag 1. Über die zwei vorliegenden Varianten zum Umbau und Erweiterung der Grundschule Mehlingen wird beraten und einen Empfehlungsbeschluss für den Verbandsgemeinderat abgegeben. 2. Auf Grundlage der empfohlenen Variante werden die weiteren Planungsphasen freigegeben um die 2. Stufe der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abzuschließen und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Freigabe vorzulegen. Begründung Der Verbandsgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, die weiteren Planungen auf eine 2 ½ Zügigkeit auszurichten. Zwischenzeitlich erhielten wir von der ADD folgende Rückmeldung: „Leider kann ich aufgrund der Datenlage die 2,5-Zügigkeit nicht bestätigen. Selbst wenn ich das Baugebiet "Erweiterung Dellchen" mit 100 Wohneinheiten rechne und auch das Baugebiet in Sembach (welches im Prognosezeitraum sicher nicht bestückt werden wird) mit dazuzähle, komme ich perspektivisch nicht auf eine stabile 2,5-Zügigkeit.“ Vor diesem Hintergrund wurde nun die weitere Planung auf eine 2-Zügigkeit ausgelegt, da nur das damit verbundene Raumprogramm mit den Hauptnutzflächen freigegeben und gefördert werden kann. Hierzu wurden nun in Abstimmung mit der Schulleitung beiliegende zwei Varianten ausgearbeitet. Bei beiden Varianten war das Ziel, möglichst wenig in den vorhandenen Bestand einzugreifen und dennoch das vorgegebene Raumprogramm zu erfüllen. Die zusätzlich benötigten Räume beschränken sich nun insbesondere auf den Speiseraum sowie einen Mehrzweckraum. Darüber hinaus wird bei beiden Varianten der Brandschutz und die Barrierefreiheit durch die Anordnung eines Außentreppenraumes mit integriertem Aufzug gewährleistet. Einzig das Dachgeschoss im Altbau ist je nachdem welche Variante weiterverfolgt wird, nur bedingt barrierefrei. Der Inklusionsbeirates der Verbandsgemeinde fordert auf Nachfrage eine behindertengerechte Zuwegung für alle Stockwerke. Von Seiten der Schulleitung und der ADD kann auf eine barrierefreie Ausgestaltung des Dachgeschosses verzichtet werden. Sollte die Variante mit der „zweigeschossigen“ Brücke in Betracht gezogen werden, müsste diese Ausführung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Nach bisherigen Aussagen der Denkmalschutzbehörde ist eine Anbindung an das Altgebäude lediglich in filigraner Ausführung mit einer eingeschossigen „Brücke“ möglich. Für die beiden vorliegenden Varianten wurde in beiliegender Präsentation zudem ein möglicher Bauablauf und die Aufstellung notwendiger Container zur Auslagerung der Schule aufgezeigt. Die Planung wird von den Architekten im Ausschuss vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen Im Auftrag: (René Schaal)

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