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Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2025 a) Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO b) Entlastungserteilung gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GemO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Edenkoben |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Vorlagen-Nr. 1932/24-29/0126
Fachbereich: Haushalt/Forsten
(Kämmerei)Haushalt/Forsten (Kämmerei)
Sachbearbeiter/in: Henrich, Marco Datum 13.10.2026
Beratungsfolge
Nr. Gremium Termin TOP-Nr. Status
1. Go mmersheim Gemeinderat 05.11.2026 öffentlich
beschließend
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie Entlastungserteilung für das
Haushaltsjahr 2025
a) Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO
b) Entlastungserteilung gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
a) Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO
Gem. § 108 Abs. 1 GemO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Jahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss besteht gem. § 108 Abs. 2 GemO aus
1. der Ergebnisrechnung
2. der Finanzrechnung
3. den Teilrechnungen
4. der Bilanz
5. dem Anhang
Weiterhin sind gem. § 108 Abs. 3 GemO dem Jahresabschluss als Anlagen beizufügen:
1. der Rechenschaftsbericht
2. der Beteiligungsbericht gem. § 90 Abs. 2 GemO
3. die Anlagenübersicht
4. die Forderungsübersicht
5. die Verbindlichkeitenübersicht
6. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen
Gem. § 110 Abs. 2 GemO legt der Ortsbürgermeister den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss dem Gemeinderat zur Prüfung
vor.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde in seiner Sitzung vom 12. Oktober 2026 der
Jahresabschluss 2025 mit Anlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorgelegt und
seitens der Verwaltung erläutert. Anschließend wurde eine stichprobenartige Belegprüfung
vorgenommen.
Gem. § 113 Abs. 1 GemO wurde der Jahresabschluss dahin gehend geprüft, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Ortsgemeinde Gommersheim unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Die Prüfung erstreckte sich auch
darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung wurde die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen.
Gem. § 113 Abs. 2 GemO wurde der Rechenschaftsbericht dahin gehend geprüft, ob er
mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Gommersheim erwecken. Dabei wurde auch
geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die vorgelegten Unterlagen entsprechend den
Bestimmungen des § 112 Abs. 1 Nr. 1 - 5 sowie § 113 GemO und der hierzu ergangenen
Verwaltungsvorschriften.
Die Prüfung hat ergeben, dass keine erkennbaren Rechtsverstöße vorliegen und der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt.
Es wurden folgende Prüfungsfeststellungen getroffen:
1. Die Ortsgemeinde Gommersheim zahlt jedes Jahr für den Kindergarten einen
Personalkostenzuschuss. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat der
Rechnungsprüfungsausschuss bemängelt, dass die letzte vorliegende
Endabrechnung aus dem Jahr 2017 war. Durch die Verwaltung wurde zur Prüfung
des Jahresabschlusses 2024 mitgeteilt, dass alle Abrechnungen bis 2023 vorliegen
und die Verbuchungen bis Ende des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Seit der
letzten Prüfung sind noch keine Verbuchungen vorgenommen worden. Des Weiteren
weist der Rechnungsprüfungsausschuss auf die fehlenden Abrechnungen für die
Jahre 2024 und 2025 hin und bittet auch diese anzufordern. (032/ 365500-541901).
2. Die Ortsgemeinde Gommersheim zahlt jedes Jahr an den Forstzweckverband
Haßloch-Böhl-Iggelheim nach vorläufiger Festsetzung Lohnanteile für die Forstwirte.
Die Endabrechnungen für die Jahre 2024 und 2025 liegen noch immer nicht vor. Die
Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die fehlenden Endabrechnungen beim
Forstzweckverband Haßloch-Böhl-Iggelheim anzufordern. Des Weiteren sollen die
hohen die Vorauszahlungen näher erläutert werden. Die Endabrechnungen für die
Jahre 2021-2023 sind deutlich geringer. (032/ 555101-525440).
3. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Beleg beanstandet, der falsch
verbucht wurde. Es handelt sich um eine Rechnung über Mulcharbeiten die auf dem
Feldhaushalt verbucht, tatsächlich aber im allgemeinen Haushalt zu verbuchen war.
Die Korrektur hierzu erfolgt in 2026.
Der Rechnungsprüfungsausschuss weist darauf hin, dass auch künftig sämtliche
Maßnahmen im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit kritisch zu prüfen
sind. Ein verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit den Haushaltsmitteln ist dabei
stets sicherzustellen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde langfristig zu
erhalten.
Aufgrund der durchgeführten Prüfung schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner
öffentlichen Sitzung vom 05. November 2026 dem Gemeinderat vor, den vorliegenden
Jahresabschluss 2025 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen.
Der Haushalt der Ortsgemeinde Gommersheim schließt 2025 mit folgendem Ergebnis ab:
Liquide Mittel:
b) Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GemO
Aufgrund der durchgeführten Prüfung schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner
öffentlichen Sitzung vom 05. November 2026 dem Gemeinderat gem. § 114 Abs. 1 Satz 2
GemO vor, Ortsbürgermeisterin Barbara Haag, dem Ersten Beigeordneten Michael Degen,
dem Beigeordneten Bernd Knab sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2025 zu erteilen.
Haushaltsrechtliche Auswirkung:
☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung:
Buchungsstelle: €
☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen.
☒ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
☐ Gesonderte Stellungnahme Fachbereich Finanzen:
Beschlussvorschlag:
a) Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 in der
vorliegenden Fassung. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von – 379.210,44 EUR wird auf
die neue Rechnung vorgetragen.
Beratungsergebnis:
Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☒ Nein
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Enthaltungen
☐ Konsequenz aus Beschlussvorschlag und Beratungsergebnis (Konsequenz zur
Klarstellung):
☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im
Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen:
Name Ratsmitglied
☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet:
☐ Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
☐ Bemerkung:
b) Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GemO
Unter Vorsitz des ältesten Ratsmitgliedes, wird Ortsbürgermeisterin Barbara Haag,
dem Ersten Beigeordneten Michael Degen, dem Beigeordneten Bernd Knab sowie
dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das
Haushaltsjahr 2025 erteilt.
Beratungsergebnis:
Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☒ Ja ☐ Nein
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Enthaltungen
☐ Konsequenz aus Beschlussvorschlag und Beratungsergebnis (Konsequenz zur
Klarstellung):
☒ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im
Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen:
Ortsbürgermeisterin Haag, Erster Beigeordneter Degen, Beigeordneter Knab
☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet:
☐ Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
☐ Bemerkung:
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