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Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2025 - Vorberatung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Edenkoben |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Vorlagen-Nr. 1932/24-29/0125
Fachbereich: Haushalt/Forsten
(Kämmerei)Haushalt/Forsten (Kämmerei)
Sachbearbeiter/in: Henrich, Marco Datum 13.10.2026
Beratungsfolge
Nr. Gremium Termin TOP- Status
Nr.
1. Go mmersheim Rechnungsprüfungsausschuss 05.11.2026 1 öffentlich
vorberatend
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie Entlastungserteilung für das
Haushaltsjahr 2025
- Vorberatung
Sach- und Rechtslage:
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde am 12. Oktober 2026 der Jahresabschluss 2025
mit Anlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorgelegt und erläutert. Anschließend
wurden stichprobenhaft die Belege geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die vorgelegten Unterlagen entsprechend den
Bestimmungen des § 112 Abs. 1 Nr. 1 - 5 sowie § 113 GemO und der hierzu ergangenen
Verwaltungsvorschriften.
Die Prüfung hat ergeben, dass keine erkennbaren Rechtsverstöße vorliegen und der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung für Gemeinden vermittelt.
Es wurden folgende Prüfungsfeststellungen getroffen:
1. Die Ortsgemeinde Gommersheim zahlt jedes Jahr für den Kindergarten einen
Personalkostenzuschuss. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat der
Rechnungsprüfungsausschuss bemängelt, dass die letzte vorliegende
Endabrechnung aus dem Jahr 2017 war. Durch die Verwaltung wurde zur Prüfung
des Jahresabschlusses 2024 mitgeteilt, dass alle Abrechnungen bis 2023 vorliegen
und die Verbuchungen bis Ende des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Seit der
letzten Prüfung sind noch keine Verbuchungen vorgenommen worden. Des Weiteren
weist der Rechnungsprüfungsausschuss auf die fehlenden Abrechnungen für die
Jahre 2024 und 2025 hin und bittet auch diese anzufordern. (032/ 365500-541901).
2. Die Ortsgemeinde Gommersheim zahlt jedes Jahr an den Forstzweckverband
Haßloch-Böhl-Iggelheim nach vorläufiger Festsetzung Lohnanteile für die Forstwirte.
Die Endabrechnungen für die Jahre 2024 und 2025 liegen noch immer nicht vor. Die
Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die fehlenden Endabrechnungen beim
Forstzweckverband Haßloch-Böhl-Iggelheim anzufordern. Des Weiteren sollen die
hohen die Vorauszahlungen näher erläutert werden. Die Endabrechnungen für die
Jahre 2021-2023 sind deutlich geringer. (032/ 555101-525440).
3. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Beleg beanstandet, der falsch verbucht
wurde. Es handelt sich um eine Rechnung über Mulcharbeiten die auf dem
Feldhaushalt verbucht, tatsächlich aber im allgemeinen Haushalt zu verbuchen war.
Die Korrektur hierzu erfolgt in 2026.
Der Rechnungsprüfungsausschuss weist darauf hin, dass auch künftig sämtliche
Maßnahmen im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit kritisch zu prüfen sind.
Ein verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit den Haushaltsmitteln ist dabei stets
sicherzustellen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde langfristig zu
erhalten.
Der Haushalt der Ortsgemeinde Gommersheim schließt 2025 mit folgendem Ergebnis ab:
Die liquiden Mittel (Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem
Zahlungsmittelbestand) haben sich wie folgt entwickelt:
Haushaltsrechtliche Auswirkung:
☐ Im Haushalt stehen Haushaltsmittel zur Verfügung:
Buchungsstelle: €
☐ Im Haushalt sind keine Mittel veranschlagt.
Ein entsprechender Deckungsbeschluss ist zu fassen.
☒ Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
☐ Gesonderte Stellungnahme Fachbereich Finanzen:
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der durchgeführten Prüfung schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Gemeinderat vor, den vorliegenden Jahresabschluss 2025 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO
festzustellen.
Außerdem wird dem Gemeinderat gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO vorgeschlagen,
Ortsbürgermeisterin Barbara Haag, dem Ersten Beigeordneten Michael Degen, dem
Beigeordneten Bernd Knab sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2025 zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Ausschließungsgründe sind zu beachten: ☐ Ja ☒ Nein
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ Einstimmig ☐ Mit Stimmenmehrheit
☐ dafür ☐ dagegen ☐ davon Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Enthaltungen
☐ Konsequenz aus Beschlussvorschlag und Beratungsergebnis (Konsequenz zur
Klarstellung):
☐ Ratsmitglied hat wegen § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen und zuvor im
Zuhörerbereich Platz genommen / den Sitzungsraum verlassen:
Name Ratsmitglied
☐ Ratsmitglied hat freiwillig auf Teilnahme verzichtet:
☐ Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
☐ Bemerkung:
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