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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der KiTa Winterspelt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Winterspelt |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Winterspelt
Beschlussvorlage 47/008/2026 27.10.2026
Fachbereich: Bürgerdienste
Verfasser/in: Haas, Kirsten
Beratungsfolge Termin TOP-Status
Ortsgemeinderat Winterspelt öffentlich
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der KiTa Winterspelt
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Winterspelt ist Bau- und Betriebsträger der Kindertagesstätte in Winterspelt.
In der Kindertagesstätte dürfen insgesamt 40 Kinder in 2 Gruppen betreut werden. Zurzeit stehen
2 Plätze für Kinder unter zwei Jahren zur Verfügung.
Für Kinder unter 2 Jahren, die eine KiTa besuchen, werden Kostenbeiträge von den Eltern
gestaffelt nach deren Einkommen erhoben. Die maßgebenden Tabellen werden vom Jugendamt
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ermittelt und vom Jugendhilfeausschluss
beschlossen.
Bisher wurden die Berechnungen der Elternbeiträge und die Bescheide über die Kostenbeiträge
vom Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erlassen und nur die reine Zahlungs-
abwicklung erfolgte zwischen den Eltern und der Verbandsgemeinde Prüm zu Gunsten der
Trägergemeinde Winterspelt.
Im Januar 2026 erging durch das Verwaltungsgericht Koblenz ein Urteil, wonach diese
Verwaltungspraxis nicht zulässig ist. Die Träger einer KiTa sind demnach verpflichtet, die
Bescheidung der Kostenbeiträge selbst durchzuführen und eine zugehörige Satzung zu erlassen.
Aufgrund rechtlicher Bedenken wäre nun eine Änderung im Verfahren zum neuen Jahr
notwendig.
Mit Schreiben vom 21.09.2026 informiert die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm über folgende
Verfahrensänderungen:
1. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erstellt weiterhin (gesetzlich
verpflichtend) die Kostenbeitragstabellen zu der Höhe der Elternbeiträge.
2. Die Anträge der Eltern zur Berechnung des jeweiligen Kostenbeitrages werden weiterhin
über das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zur Verfügung gestellt.
3. Die Träger der KiTas schaffen mit einer neuen Satzung eine rechtliche Grundlage, wo-
nach sie berechtigt sind, die Elternbeiträge zu erheben.
4. Die Trägergemeinde der KiTa, beziehungsweise die Verbandsgemeinde Prüm erhält vom
Kreisjugendamt die detaillierte Berechnung und erstellt auf dieser Grundlage im eigenen
Namen die Bescheide zum Kostenbeitrag und verschickt diese.
Die für die Erhebung von Beiträgen erforderliche Satzung für die Benutzung der in Trägerschaft
der Gemeinde Winterspelt geführte Kindertagesstätte wurde erstellt (siehe Anlage).
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Winterspelt beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
der in Trägerschaft der Gemeinde Winterspelt geführten Kindertagesstätte in Winterspelt vom
01.01.2027.
Text aus PDF extrahiert