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Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen in der Verbandsgemeinde Cochem; Abgabe einer Stellungnahme der Ortsgemeinde zur zukünftigen Tourismusorganisation
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Cochem |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Beschlussvorlage Nummer 2026/0811
Zentrale Dienste, IT und Digitalisierung
Stephan Weber Vorlagenstatus öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen in der Verbandsgemeinde Cochem;
Abgabe einer Stellungnahme der Ortsgemeinde zur zukünftigen
Tourismusorganisation
Beratungsfolge Termin TOP Status Abstimmungs-
ergebnis
Gemeinderat Senheim 05.11.2026 4 öffentlich
Sachverhalt:
Die Tourismusstrukturen in der Verbandsgemeinde Cochem sind historisch gewachsen und
unterscheiden sich hinsichtlich Aufgabenwahrnehmung, Organisation und Finanzierung.
Bereits 2018 wurde im Rahmen eines fachlich begleiteten TSC-Prozesses eine stärkere
Bündelung der Tourismusstrukturen untersucht. Eine gemeinsame Organisationslösung
wurde seinerzeit nicht umgesetzt. Dieser Prozess wird nun mit dem Ziel einer
zukunftsfähigen gemeinsamen Tourismusstruktur fortgeführt. Durch eine gemeinsame
Organisation sollen personelle und fachliche Ressourcen gebündelt, Aufgaben abgestimmt
wahrgenommen und bestehende Synergien besser genutzt werden. Für die Ortsgemeinden
können sich hierdurch insbesondere eine fachliche Betreuung aus einer Hand, eine höhere
Reichweite in der touristischen Vermarktung, ein einheitlicher Gästeservice sowie
Entlastungen bei gemeinsam wahrgenommenen Aufgaben ergeben. Gleichzeitig sollen die
örtlichen Besonderheiten und touristischen Angebote der einzelnen Gemeinden
angemessen in die gemeinsame Tourismusarbeit einbezogen werden.
Der Verbandsgemeinderat hat zwischenzeitlich beschlossen, die Tourismusförderung,
soweit sie von überörtlicher Bedeutung ist, gemäß § 67 Abs. 3 GemO einheitlich für das
gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem als Selbstverwaltungsaufgabe
wahrzunehmen. Die gesetzliche Regelung ermöglicht dies. Auf dieser Grundlage wird
parallel die Einführung eines Gästebeitrages auf Ebene der Verbandsgemeinde
einschließlich einer Gästekarte vorbereitet. Neben der einheitlichen Wahrnehmung der
überörtlichen Tourismusförderung ist zu klären, wie die Tourismusarbeit künftig
organisatorisch aufgestellt werden soll. Dabei ist insbesondere zu prüfen, welche bislang
örtlich wahrgenommenen Tourismusaufgaben weiterhin bei den einzelnen Kommunen
verbleiben und welche Aufgaben künftig gemeinsam wahrgenommen werden könnten.
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den TSC-Prozess mit dem Ziel der Gründung
eines Zweckverbandes fortzuführen und hierzu eine Grundsatzabfrage in der Stadt Cochem
und den Ortsgemeinden durchzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse soll anschließend
die Verbandsordnung für den Zweckverband weiterentwickelt werden. Das Modell der
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach kann hierbei als Orientierung dienen. Am 17.
September 2026 fand hierzu eine gemeinsame Informationsveranstaltung statt. Zur
Veranschaulichung einer möglichen Ausgestaltung wurde außerdem ein erster
Arbeitsentwurf einer Verbandsordnung erstellt. Wesentliche Punkte wie Mitgliedschaft,
Aufgabenverteilung, Finanzierung, einzubringende Ressourcen und Stimmverteilung sind
noch festzulegen.
Mit der nun durchzuführenden Grundsatzabfrage sollen die Ortsgemeinden ihre Position zur
Beteiligung an dem vorgesehenen Zweckverband sowie ihre Vorstellungen zur zukünftigen
Aufgabenwahrnehmung und zu möglichen einzubringenden Ressourcen festlegen. Die als
Anlage beigefügte „Stellungnahme des Ortsgemeinderates zur zukünftigen
Tourismusorganisation im Ferienland Cochem“ sieht hierzu insbesondere Aussagen zu
folgenden Punkten vor:
• grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer gemeinsamen
Tourismusorganisation in Form eines Zweckverbandes,
• örtliche Tourismusaufgaben, die im weiteren Verfahren auf eine mögliche
gemeinsame Wahrnehmung geprüft werden sollen,
• personelle, sachliche oder sonstige Ressourcen, die grundsätzlich in die weitere
Prüfung einbezogen werden können,
• Finanzierung zusätzlicher örtlicher Aufgaben, die auf Wunsch einer Gemeinde durch
die gemeinsame Tourismusorganisation übernommen werden, sowie
• besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Ortsgemeinde.
Damit werden insbesondere die vom Verbandsgemeinderat für die Grundsatzabfrage
vorgesehenen Fragen aufgegriffen, welche Aufgaben künftig gemeinsam wahrgenommen
und welche personellen, sachlichen oder sonstigen Ressourcen in eine gemeinsame
Organisation eingebracht werden könnten. Die Stellungnahmen aller Ortsgemeinden
werden anschließend zusammengeführt und bilden die Grundlage für die weitere
Ausarbeitung des Aufgaben-, Organisations- und Finanzierungsmodells sowie der
Verbandsordnung.
Der Verbandsgemeinderat hat zudem vorgesehen, die finanziellen und strukturellen
Auswirkungen der Neuordnung zwei Jahre nach Einführung des Gästebeitrages, zum 1.
April 2029, umfassend zu überprüfen. Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen des
Wegfalls bzw. der Reduzierung bisheriger Sonderumlagen und Sonderbeiträge sowie die
zukünftige Lastenverteilung betrachtet werden.
Die heutige Stellungnahme hat Grundsatzcharakter. Ein späterer Beitritt zu einem
Zweckverband, die Übertragung konkreter örtlicher Aufgaben, die Einbringung von
Ressourcen und daraus entstehende finanzielle Verpflichtungen bedürfen gesonderter
Entscheidungen auf Grundlage des noch auszuarbeitenden Modells.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Senheim beschließt die als Anlage beigefügte „Stellungnahme des
Ortsgemeinderates zur zukünftigen Tourismusorganisation im Ferienland Cochem“ mit den
in der Sitzung festgelegten Inhalten und gibt diese im Rahmen der vom
Verbandsgemeinderat beschlossenen Grundsatzabfrage ab.
Die Stellungnahme wird der Verbandsgemeinde Cochem zur Auswertung und weiteren
Ausarbeitung des Aufgaben-, Organisations- und Finanzierungsmodells sowie der
Verbandsordnung für den vorgesehenen Tourismuszweckverband übermittelt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ja Nein
Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar
Maßnahmen-Nr.
Bezeichnung
Beratungsergebnis
Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender
Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor. / lagen vor für
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