Startseite › Verbandsgemeinde Cochem › Dokument

Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen in der Verbandsgemeinde Cochem; Abgabe einer Stellungnahme der Ortsgemeinde zur zukünftigen Tourismusorganisation

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Cochem
Datum2026-11-05
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Beschlussvorlage Nummer 2026/0811 Zentrale Dienste, IT und Digitalisierung Stephan Weber Vorlagenstatus öffentlich Tagesordnungspunkt: Weiterentwicklung der Tourismusstrukturen in der Verbandsgemeinde Cochem; Abgabe einer Stellungnahme der Ortsgemeinde zur zukünftigen Tourismusorganisation Beratungsfolge Termin TOP Status Abstimmungs- ergebnis Gemeinderat Senheim 05.11.2026 4 öffentlich Sachverhalt: Die Tourismusstrukturen in der Verbandsgemeinde Cochem sind historisch gewachsen und unterscheiden sich hinsichtlich Aufgabenwahrnehmung, Organisation und Finanzierung. Bereits 2018 wurde im Rahmen eines fachlich begleiteten TSC-Prozesses eine stärkere Bündelung der Tourismusstrukturen untersucht. Eine gemeinsame Organisationslösung wurde seinerzeit nicht umgesetzt. Dieser Prozess wird nun mit dem Ziel einer zukunftsfähigen gemeinsamen Tourismusstruktur fortgeführt. Durch eine gemeinsame Organisation sollen personelle und fachliche Ressourcen gebündelt, Aufgaben abgestimmt wahrgenommen und bestehende Synergien besser genutzt werden. Für die Ortsgemeinden können sich hierdurch insbesondere eine fachliche Betreuung aus einer Hand, eine höhere Reichweite in der touristischen Vermarktung, ein einheitlicher Gästeservice sowie Entlastungen bei gemeinsam wahrgenommenen Aufgaben ergeben. Gleichzeitig sollen die örtlichen Besonderheiten und touristischen Angebote der einzelnen Gemeinden angemessen in die gemeinsame Tourismusarbeit einbezogen werden. Der Verbandsgemeinderat hat zwischenzeitlich beschlossen, die Tourismusförderung, soweit sie von überörtlicher Bedeutung ist, gemäß § 67 Abs. 3 GemO einheitlich für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem als Selbstverwaltungsaufgabe wahrzunehmen. Die gesetzliche Regelung ermöglicht dies. Auf dieser Grundlage wird parallel die Einführung eines Gästebeitrages auf Ebene der Verbandsgemeinde einschließlich einer Gästekarte vorbereitet. Neben der einheitlichen Wahrnehmung der überörtlichen Tourismusförderung ist zu klären, wie die Tourismusarbeit künftig organisatorisch aufgestellt werden soll. Dabei ist insbesondere zu prüfen, welche bislang örtlich wahrgenommenen Tourismusaufgaben weiterhin bei den einzelnen Kommunen verbleiben und welche Aufgaben künftig gemeinsam wahrgenommen werden könnten. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den TSC-Prozess mit dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes fortzuführen und hierzu eine Grundsatzabfrage in der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden durchzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse soll anschließend die Verbandsordnung für den Zweckverband weiterentwickelt werden. Das Modell der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach kann hierbei als Orientierung dienen. Am 17. September 2026 fand hierzu eine gemeinsame Informationsveranstaltung statt. Zur Veranschaulichung einer möglichen Ausgestaltung wurde außerdem ein erster Arbeitsentwurf einer Verbandsordnung erstellt. Wesentliche Punkte wie Mitgliedschaft, Aufgabenverteilung, Finanzierung, einzubringende Ressourcen und Stimmverteilung sind noch festzulegen. Mit der nun durchzuführenden Grundsatzabfrage sollen die Ortsgemeinden ihre Position zur Beteiligung an dem vorgesehenen Zweckverband sowie ihre Vorstellungen zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung und zu möglichen einzubringenden Ressourcen festlegen. Die als Anlage beigefügte „Stellungnahme des Ortsgemeinderates zur zukünftigen Tourismusorganisation im Ferienland Cochem“ sieht hierzu insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten vor: • grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer gemeinsamen Tourismusorganisation in Form eines Zweckverbandes, • örtliche Tourismusaufgaben, die im weiteren Verfahren auf eine mögliche gemeinsame Wahrnehmung geprüft werden sollen, • personelle, sachliche oder sonstige Ressourcen, die grundsätzlich in die weitere Prüfung einbezogen werden können, • Finanzierung zusätzlicher örtlicher Aufgaben, die auf Wunsch einer Gemeinde durch die gemeinsame Tourismusorganisation übernommen werden, sowie • besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Ortsgemeinde. Damit werden insbesondere die vom Verbandsgemeinderat für die Grundsatzabfrage vorgesehenen Fragen aufgegriffen, welche Aufgaben künftig gemeinsam wahrgenommen und welche personellen, sachlichen oder sonstigen Ressourcen in eine gemeinsame Organisation eingebracht werden könnten. Die Stellungnahmen aller Ortsgemeinden werden anschließend zusammengeführt und bilden die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Aufgaben-, Organisations- und Finanzierungsmodells sowie der Verbandsordnung. Der Verbandsgemeinderat hat zudem vorgesehen, die finanziellen und strukturellen Auswirkungen der Neuordnung zwei Jahre nach Einführung des Gästebeitrages, zum 1. April 2029, umfassend zu überprüfen. Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen des Wegfalls bzw. der Reduzierung bisheriger Sonderumlagen und Sonderbeiträge sowie die zukünftige Lastenverteilung betrachtet werden. Die heutige Stellungnahme hat Grundsatzcharakter. Ein späterer Beitritt zu einem Zweckverband, die Übertragung konkreter örtlicher Aufgaben, die Einbringung von Ressourcen und daraus entstehende finanzielle Verpflichtungen bedürfen gesonderter Entscheidungen auf Grundlage des noch auszuarbeitenden Modells. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Senheim beschließt die als Anlage beigefügte „Stellungnahme des Ortsgemeinderates zur zukünftigen Tourismusorganisation im Ferienland Cochem“ mit den in der Sitzung festgelegten Inhalten und gibt diese im Rahmen der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Grundsatzabfrage ab. Die Stellungnahme wird der Verbandsgemeinde Cochem zur Auswertung und weiteren Ausarbeitung des Aufgaben-, Organisations- und Finanzierungsmodells sowie der Verbandsordnung für den vorgesehenen Tourismuszweckverband übermittelt. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ja Nein Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Beratungsergebnis Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor. / lagen vor für

Text aus PDF extrahiert