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Verstärkte Kontrollen und Prüfung der Restfahrbahnbreite sowie mögliche Beschilderung (Haltverbot) in der Horsterstraße (Abschnitt Kirchstraße bis Schulstraße), Ortsteil Lützing
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Breisig |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
Beschlussvorlage Nummer 0485/2026
Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Ordnung und Datum 21.10.2026
Soziales
Schmidgen, Hannah Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Ausschuss für 05.11.2026 öffentlich
Landwirtschaft, Forsten, beschließend
Umwelt, Touristik und
Verkehr Brohl-Lützing
TOP:
Verstärkte Kontrollen und Prüfung der Restfahrbahnbreite sowie mögliche Beschilderung
(Haltverbot) in der Horsterstraße (Abschnitt Kirchstraße bis Schulstraße), Ortsteil Lützing
Sachdarstellung:
Zur Begründung wird angeführt, dass die erforderliche Restfahrbahnbreite aufgrund
parkender Fahrzeuge oftmals nicht gegeben sei. Darüber hinaus wird die Prüfung der
Anordnung eines Haltverbotes angeregt.
Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten überprüft. Nach den
straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben ist bei parkenden Fahrzeugen regelmäßig eine
Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m erforderlich. Unter Berücksichtigung der
maximal zulässigen Fahrzeugbreite in Deutschland von 2,55 m (einschließlich fest
verbauter Fahrzeugteile wie Außenspiegel) ergibt sich für das ordnungsgemäße Parken
eine erforderliche Gesamtfahrbahnbreite von mindestens 5,60 m.
Im betroffenen Abschnitt der Horsterstraße bestehen mehrere Grundstücksein- und
ausfahrten sowie Bereiche mit abgesenkten Bordsteinen, die faktisch
Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsverkehr bieten. Eine durchgängig
verkehrsgefährdende Situation konnte im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht festgestellt
werden. Vielmehr bewirken die parkenden Fahrzeuge eine natürliche Reduzierung der
gefahrenen Geschwindigkeit, die andernfalls gegebenenfalls durch gesonderte
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erreicht werden müsste.
Rechtliche Würdigung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs
Ordnung (StVO) nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände
zwingend erforderlich ist. Voraussetzung ist beispielsweise das Bestehen einer konkreten
Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr erheblich übersteigt. Die
Anordnung eines Haltverbotes stellt darüber hinaus einen erheblichen Eingriff in
bestehende Parkmöglichkeiten dar und bedarf daher einer sorgfältigen und
verhältnismäßigen Abwägung.
Bewertung der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung besteht für den Abschnitt zwischen Kirchstraße und
Schulstraße derzeit keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Anordnung eines
Haltverbotes. Die Verkehrsüberwachung erfolgt im Rahmen der personellen und
organisatorischen Möglichkeiten regelmäßig im gesamten Gemeindegebiet. Eine
darüber hinausgehende, ausschließlich auf diesen Bereich bezogene verstärkte Kontrolle
erscheint unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Ortsteile derzeit nicht
angemessen.
Abweichend hiervon empfiehlt die Verwaltung jedoch die Ausweisung eines Haltverbotes
in der Horsterstraße im Abschnitt von der bestehenden Engstelle im Kreuzungsbereich
Schulstraße/ Horsterstraße auf Höhe des Gasthauses Lucencia bis zur Mittelstraße. In
diesem Bereich wird die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05 m
durch parkende Fahrzeuge tatsächlich unterschritten. In der Vergangenheit wurden dort
bereits Verwarnungen auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen
ausgesprochen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beschilderungsmaßnahme würde Kosten in Höhe von circa 150,00 Euro
verursachen.
Gesehen: Unterschrift
Fachbereich 4
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Touristik und Verkehr Brohl-Lützing
beschließt die Anordnung eines Haltverbotes im Abschnitt zwischen der Horsterstraße
Nr. 37 bis Mittelstraße.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Büroleitung:
Fachbereichsleiter: Bürgermeister:
Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert