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Festplatzanschluss Kurpark (R.Z.N. - Maßnahme) hier: Netzerweiterung durch mobile Batteriespeicher
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Breisig |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
Beschlussvorlage Nummer 0496/2026
Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 22.10.2026
Konopka, Tobias Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Ausschuss für Bauwesen 20.03.2025 öffentlich einstimmig
und Stadtentwicklung der beschließend
Stadt Bad Breisig
Ausschuss für Bauwesen 05.11.2026 öffentlich
und Stadtentwicklung der beschließend
Stadt Bad Breisig
TOP:
Festplatzanschluss Kurpark (R.Z.N. - Maßnahme)
hier: Netzerweiterung durch mobile Batteriespeicher
Sachdarstellung:
Die Thematik des Festplatzanschlusses wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses
für Bauwesen und Stadtentwicklung der Stadt Bad Breisig vom 20.03.2025 behandelt.
Hierbei wurde der Beschluss gefasst, aus Kostengründen keinen weiteren
Festplatzanschluss im Kurpark vorzusehen.
Für die Maßnahme „Festplatzanschluss Kurpark“ stehen nun Mittel in Höhe von 100.000
€ aus dem Förderprogramm des Landes „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ zur Verfügung.
Aus diesem Grund wurde die Maßnahme erneut aufgegriffen und Lösungsansätze
eruiert.
In der vorangegangenen Beratung wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass die
Gesamtsumme für Tiefbauarbeiten, Kabelverlegung und einem Festplatzanschluss in
Form einer Tauchglocke Kosten in Höhe von ca. 100.000 € verursacht (Stand 02/2025).
In Vorbereitung auf den Zwiebelsmarkt 2026 wurden Überlegungen mit dem
Netzbetreiber „Energienetze Mittelrhein GmbH (ENM)“ getätigt, wie die notwendige
Leistung für Fahrgeschäfte, Essensbuden, etc. bereitgestellt werden kann.
Bereits in den vergangenen Jahren stiegen die Anforderungen an die notwendige
Leistung aufgrund der Erweiterung von Fahrgeschäften.
Laut Auskunft der ENM werden im Bereich des Kurparkes alle nutzbaren Abnahmestellen
für den Betrieb der Feste bereits ausgereizt. Noch vor dem Zwiebelsmarkt in diesem Jahr
wurde eine Abnahmestelle im Bereich des Parkplatzes an der Tourist-Info installiert.
Alle Fahrgeschäfte sowie Verbraucher werden derzeit durch zwei Ortsnetzstationen der
ENM versorgt.
Durch die stetige Erhöhung der Anzahl Fahrgeschäfte und der damit einhergehenden
Leistungserhöhung wurde nun seitens der ENM mitgeteilt, dass ihrerseits keine weitere
Erhöhung der Leistung im Kurpark möglich ist.
Die Installation eines weiteren Festplatzanschlusses im Kurpark bringt somit keinen
Mehrwert mit sich, da die Gesamtleistung im Kurpark seitens des Ortsnetzes bereits
ausgereizt ist.
Aus diesem Grund kommen nun zwei Möglichkeiten in Betracht:
Variante 1: Eigene Ortsnetzstation mit Festplatzanschluss (dauerhafte Infrastruktur)
Da die Netzerweiterung aufgrund des zusätzlichen Leistungsbedarfs im Rahmen von
Veranstaltungen wie dem Zwiebelmarkt und dem Brunnenfest erforderlich ist, ist die
hierfür notwendige Investition durch die Stadt zu tragen.
Somit kann in eine Ortsnetzstation investiert werden, welche sich im Eigentum der Stadt
befindet. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 100.000 € für die genannten
Maßnahmen, welche bereits in der geführten Diskussion aufgeführt wurden.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Verwaltung keine verlässlichen Kosten vor. Nach
Recherche können die Gesamtkosten für eine eigene Ortsnetzstation zwischen 80.000 €
– 100.000 € (je nach Leistungsanforderung) liegen. Die Station ist jedoch durch einen
Fachplaner auf die benötigte Ausgangsleistung zu konfigurieren. Hinzu kommen
Lieferzeiten von bis zu einem Jahr. Die Gesamtkosten betragen somit 180.000 € -
200.000 €.
Vorteile Nachteile
• Dauerhaft verfügbare • Hoher anfänglicher Investitions-
Strominfrastruktur im Kurpark. und Planungsaufwand.
• Bei entsprechender Auslegung • Tiefbauarbeiten und
hohe und kontinuierlich Kabelverlegung im Kurpark
verfügbare Leistung. notwendig.
• Abstimmung mit Netzbetreiber,
Genehmigungsstellen und
gegebenenfalls weiteren
Leitungsträgern.
• Laufende Kosten für Wartung,
Prüfung und Instandhaltung.
Variante 2: Mobiler Großbatteriespeicher (variable Lösung)
Alternativ zu einer ortsgebundenen Energielösung ist ebenfalls die Versorgung der
Fahrgeschäfte, etc. über einen Großbatteriespeicher (Containermodule) möglich.
Derzeit bieten mehrere Anbieter Mietmodelle für die Versorgung von Stadtfesten mittels
Großbatteriespeichern an.
Bei einem Kauf eines Großbatteriespeichers wäre ein Einsatz seitens der Stadt flexibel
möglich und nicht auf einzelne Örtlichkeiten und Festivitäten begrenzt.
Der Transport der Großbatteriespeicher ist ausschließlich durch zertifizierte
Transportunternehmen möglich, da es sich um Gefahrgut handelt. Aktuell betragen die
Kosten für den Transport (Tagessatz) 2.000 € brutto.
Nach Recherchen betragen die Kosten für einen Großbatteriespeicher zwischen
80.000 € und 120.000 € je nach Kapazität. Hinzu kommen laufende Kosten für den
Transport und Wartung.
Vorteile Nachteile
• Keine Tiefbauarbeiten • Transport-, Anschluss- und
erforderlich. Betriebskosten bei jedem
Einsatz.
• Kurzfristig einsetzbar.
• Begrenzte Energiekapazität: Bei
• Flexibel für weitere hohem Dauerverbrauch muss
Veranstaltungen oder andere nachgeladen werden.
Einsatzfälle nutzbar.
• Die maximale Dauerleistung und
• Kann Lastspitzen abfangen, kurzfristige Spitzenleistung sind
wenn die Netzanschlussleistung geräteabhängig.
allein nicht ausreicht.
• Platzbedarf, Zufahrt, Aufstellung,
• Kann über vorhandenen Witterungsschutz und
Festplatzanschluss gespeist und Brandschutz müssen
nachts geladen werden. berücksichtigt werden.
• Die Stromversorgung hängt bei
längeren Veranstaltungen von
einem ausreichenden Lade- bzw.
Energiekonzept ab.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist für beide Varianten keine belastbare Kostenschätzung
möglich, da hierfür jeweils entsprechende Fachplanungen erforderlich sind. Beide
Varianten weisen sowohl Vor- als auch Nachteile auf.
Aus diesem Grund wird zur Diskussion gestellt, ob und welche Variante eines
Festplatzanschlusses weiter ausgearbeitet werden soll.
Sollte sich gegen die Installation eines Festplatzanschlusses bzw. einer
Netzerweiterung ausgesprochen werden, sind die für diese Maßnahme angemeldeten
Fördermittel innerhalb des Kapitels 1 „Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen
Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort“ umzuwidmen.
Bei Anmeldung einer neuen Maßnahme ist diese noch bis zur Sitzung des
Verbandsgemeinderates am 01.12.2026 zu melden, um im Maßnahmenplan
aufgenommen zu werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für diese Maßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung.
Gesehen: Unterschrift
Fachbereich 4
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung der Stadt Bad Breisig beschließt:
a) Am vorliegenden Beschluss festzuhalten und keinen weiteren
Festplatzanschluss im Kurpark vorzusehen.
b) Die Variante eines neuen Festplatzanschlusses mittels stadteigener
Ortsnetzstation weiter zu verfolgen. Für die Planung ist ein Angebot eines
Fachplaners einzuholen.
c) Die Variante eines neuen Festplatzanschlusses mittels Großbatteriespeichers
weiter zu verfolgen. Für die Planung ist ein Angebot eines Fachplaners
einzuholen.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Büroleitung:
Fachbereichsleiter: Bürgermeister:
Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert